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Pflanzenschutzmittel: zugelassen, doch nicht erlaubt

Schlagworte zu diesem Artikel:
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Hobbygärtner müssen sich informieren, und Verkaufsstellen müssen beraten

Für viele Hobbygärtner stellt sich alljährlich die Frage nach dem Schutz von Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Ob dazu biologische oder chemische Mittel erfor­derlich sind, muss jeder vor Ort selbst entscheiden. Aber wer zu Pflanzen­schutzmitteln greift, sollte einiges beachten.


Kulturschutznetze besser als ChemieFoto: Themenbild Kulturschutznetze helfen oft besser als Chemie und sind immer erlaubt

Zugelassen, doch nicht erlaubt

Pflanzenschutzmittel bedürfen ge­nerell einer Zulassung. Diese spricht das BVL in Zusammenarbeit mit dem Bundes­institut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umwelt­bundes­amt aus. Doch nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen auch in Haus- und Kleingarten verwendet werden.

Nur diejenigen sind erlaubt, die den Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ tragen. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Die Mittel müssen einfach zu dosieren und anzuwenden sein. Kriterien sind u.a. die Eigenschaften der Mittel sowie die Art und Größe der Verpackung (z.B. kindersichere Verschlüsse).


Gesetzliche Vorschriften gelten auch für Laien

Auch wenn die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Mittel einfach zu handhaben sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften besitzen, müssen sie mit dem nötigen Ver­ant­wor­tungs­bewusstsein eingesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzen­schutz­mitteln gelten auch für Laien.

So dürfen Pflanzenschutzmittel nur in der jeweiligen in der Gebrauchsanleitung angegebenen Kultur, Pflanzenart oder Zweck­bestimmung und nur gegen die dort aufgeführten Schädlinge oder Krank­heiten eingesetzt werden. Die auf der Packung bzw. dem Bei­packzettel gedruckten An­wen­dungs­be­stim­mun­gen sind unbedingt einzuhalten.

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