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Tipps für den richtigen Umgang mit Herbiziden

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Herbizide
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  • Gänseblümchen
  • Weiß-Klee
  • Ehrenpreis
  • Oberflächengewässer
  • Nichtkulturland

Kennen Sie das auch? Nach einer Urlaubsreise ist das Unkraut am besten gewachsen. Was tun? Chemische Unkrautvernichter (Herbizide) einsetzen?

Sicher kann man schon vor dem Urlaub einiges tun, damit es gar nicht erst so weit kommt. Mit Mulch lässt sich z.B. Unkrautwuchs unterdrücken, und regelmäßiges Hacken beseitigt auflaufendes Samenunkraut rechtzeitig.

Wurzelunkräuter wie Schachtelhalm (Equisetum), Giersch (Aegopodium) oder Winde (Convolvulus) dagegen werden meist durch die Bodenbearbeitung erst richtig in ihrer Ausbreitung gefördert. Jeder kleine Wurzelabschnitt treibt erneut aus und bildet eine eigenständige Pflanze. Hier ist ein sachgerechter Herbizideinsatz unter Umständen ratsam.

Herbizide sollten nur nach vorheriger fachlicher Beratung eingesetzt werden. Totalherbizide (z.B. Glyphosat, Pelargonsäure und Essigsäure) dürfen Sie nur dort verwenden, wo Flächen gänzlich von Pflanzenwuchs befreit werden sollen. Werden sie z.B. zwischen Stauden, Sommerblumen oder Erdbeeren gespritzt, kommt es auch zu Schäden an den Kulturpflanzen.

Es gibt aber auch Präparate zur Einzelpflanzenbehandlung im Streichverfahren. Wenig hilfreich ist es, „meterhohe“ Unkrautpflanzen zu behandeln.

Für Rasenflächen gibt es im Hobbybereich auch selektiv gegen breitblättrige Unkräuter wirkende Mittel, z.B. gegen Gänseblümchen (Bellis), Weiß-Klee (Trifolium repens) oder Ehrenpreis (Veronica).

Ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide besteht auf Nichtkulturland oder in der Nähe von Oberflächengewässern. Herbizide dürfen deshalb nicht auf Garageneinfahrten, auf Terrassen, zwischen Zaun und Gehweg oder in der Nähe von Gartenteich oder Gully eingesetzt werden.

Maria Andrae

Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.

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