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Verbot für Pflanzenschutzmittel mit Neonicotinoiden

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Clothianidin
  • Imidacloprid
  • Thiamethoxam
  • Pflanzenschutzmittel
  • An­wen­dungs­ver­bot

In Haus- und Kleingarten dürfen etliche Produkte nicht mehr angewendet werden


Neonicotinoide Wirkstoffe verbotenFoto: luise/pixelio.de

Für drei neonicotinoide Wirkstoffe, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die in mehreren Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, hat die EU-Kommission das „Ruhen“ verordnet. Das be­deu­tet, dass ab dem 1. Oktober 2013 für Mittel, die einen der Wirkstoffe ent­hal­ten, ein An­wen­dungs­ver­bot gilt. Die Produkte dürfen auch nicht mehr aufgebraucht werden.

Betroffen sind unter anderem mehrere Mittel der Firmen Bayer und Compo. Das Verbot wird damit begrün­det, dass die Mittel nach neuen Erkenntnissen Bienen gefährden. Eine vollständige Liste der betroffenen Mittel finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ver­brau­cher­schutz.

Uwe Hornischer

GartenDialog 2026Foto: Petra Richli

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