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Kranke Pflanzen auf den Kompost?

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • kompost
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  • Pilzkrankheiten
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  • Mehltau
  • Sprüh­fleckenkrank­heit
  • Monilia­fäule
  • Braun­fäule

BirnengitterrostFoto: Bayer CropScience Hobbygärtner erkennen Birnengitterrost leicht an gelb-roten Flecken auf der Oberseite der Birnblätter, die zudem mit kleb­rigen Tröpfchen versehen sind. Wenn Pflanzen unter Pilzkrankheiten leiden, stellt sich die Fra­­ge, wie die kranken Blätter, Stängel und Früchte entsorgt werden können.

Als allgemeine Regel kann gelten: Nicht auf den Kom­post gehören Pflanzenteile, die Krank­heiten oder Schädlinge im Wurzel- und Stän­gel­be­reich aufweisen. Bei diesen Er­regern werden Dauerformen oder Überwinterungsstadien gebil­det, die über den Kompost weiterverbreitet werden können. Als Beispiel können genannt werden: Befall durch Kohl­gallen­rüssler, Wurzel­gallälchen, Gemüsefliege sowie ­As­ternwelke, kranke Blumenzwiebeln, Wurzelfäulen an Erdbeeren, vollstän­dig welke Gurken oder Tomaten und virusbefallene Pflanzen.

Birnengitterrost an BirnbaumblätternFoto: Neudorff Blätter vom Birnbaum, die mit Birnen­gitter­rost befal­len sind, können unbedenklich kom­pos­tiert werden. Alle Blätter, Früchte und Triebspitzen, die mit Schorf, Mehltau, Birnengitterrost, Sprüh­fleckenkrank­heit oder anderen Blattflecken­­erre­gern befallen sind, können unbedenklich kompos­tiert wer­­den. Früchte mit Mo­nilia­fäule oder Tomaten mit Braun­fäule dürfen kom­pos­tiert wer­den, wenn das Material ausreichend dicht mit Erde oder anderem Mate­rial abgedeckt und der Kompost si­cher­heitshalber im Frühjahr noch ein­mal umgesetzt wird. Hierdurch zersetzt sich das kranke Pflan­zen­mate­rial vollständig, und die Erreger verlieren damit ihre Lebensfähigkeit.

Maria Andrae

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