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Hereinspaziert! Offene Kleingartenanlagen laden ein

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Kleingartenanlagen
  • Grünanlagen
  • Gemeinschaftsarbeit
  • Gestaltung

Es ist Sonntagnachmittag. Gartenfreundinnen und -freunde sitzen beim Kaffeetrinken, interessierte Spaziergänger blicken neugierig in die bunten Gärten. Christa Weiß kommt seit einigen Jahren her. „Es ist hier so einladend. Seit der Verein den Eingang und die Wege umgestaltet hat, fühle ich mich hier willkommen“, schwärmt sie. „Früher war das anders. Ich stand vor der verschlossenen Koloniepforte und wusste nicht, ob ich eintreten darf. Und die Kleingärtner hatten sich oft hinter hohen Hecken ver­steckt.“ Heute ist der Zugang stets offen und die breiten Wege sind von blühenden Rabatten ge­säumt.


Freude an Blatt und BlüteFoto: Roemer Christa Weiß geht gern in Kleingartenanlagen spazieren und freut sich an Blatt und Blüte.


So wie dieses Beispiel sind in den vergangenen Jahren viele Vereine ihrer städtebaulichen Aufgabe nachgekommen, als öffentliche Grünanlage allen Besuchern zugänglich zu sein. Im kommunalen Grün bilden die Kleingartenanlagen eine Besonderheit. Sie sind öffentlich, haben aber zugleich befriedete, private und von den Pächtern individuell gestaltete Bereiche. Während Grünflächen in Städten und Gemeinden meist von den Kommunen unterhalten werden, sind es in den Kolonien die Kleingärtner, die sie im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit ge­stalten und pflegen.


Gemeinsam planen und entscheiden

Das war nicht immer so. Früher waren die Anlagen meist verschlossen und teils nur für Mitglieder zugänglich, vielerorts wurden Öffnungszeiten festgelegt. Inzwischen haben jedoch immer mehr Vereine die Zu­gangssperren beseitigt, die Wege attraktiver gestaltet, begleitende Blumen­rabatten angelegt und Bänke zum Verweilen aufgestellt.

Nicht immer stößt das auf ungeteilte Zustimmung. Gartenfreunde bangen um ihre Ruhe, klagen über Hundekot und fürchten eine Zunahme der Einbrüche. Viele Beispiele zeigen aber, dass diese Sorgen meist unbegründet sind. Und ­Untersuchungen beweisen, dass eine abgeriegelte Anlage nicht einbruchs­sicherer ist als eine offene.

Bei der Gestaltung der öffentlichen Räume sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Eine mit allen Mitgliedern abgestimmte Planung hilft aber, später Ärger zu vermeiden. So ist zu klären, wie mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen umgegangen wird. Das betrifft auch Mitglieder, die gern bis vor den Garten fahren. Für Hundekot gibt es Beutelspender, und für Abfälle sollte ein Papierkorb nicht fehlen. Das bedeutet für den Verein Arbeit, denn die Entsorgung muss geregelt werden. Auch bei der Umgestaltung der Wege und der Anlage von Rabatten ist die spätere Pflege zu be­rück­sich­ti­gen. Welche Arbeiten können den Mitgliedern im Rahmen der Gartenordnung auferlegt werden?


Kreativität kennt keine Grenzen

Besonders wichtig ist die Entscheidung über den Wegebelag. Zwar müssen wir bei einer zu­neh­mend älteren Bevölkerung auch an barrierefreie Wege mit fester und glatter Oberfläche denken. Aber auch Schot­terrasen, auf dem sich unterschiedliche Strukturen entwickeln, ist durchaus ge­eig­net. Fast vegetationsfrei sind die häu­fig begangenen Flächen. Daneben entwickelt sich Trittrasen mit ­nie­drigen Kräutern wie Gänseblümchen, We­gerich, Kleiner Brau­nelle, Kamille oder Ehrenpreis. In den weniger begangenen Randbereichen wächst das Gras üppiger, muss aber nur gelegentlich gemäht werden. Der Übergang zu den ­Rabatten sollte klar begrenzt werden. Kantensteine oder andere Einfassungen vermeiden, dass Boden auf den Weg abschwemmt oder Gras vom Weg ins Beet hineinwächst. Ein fließender Übergang mit Bodendeckern ist eine Alternative.

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