Nicht erbrachte Leistung

Begonnen von Mama0509, 28. September 2021, 00:00:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mama0509

Hallo. Ich habe eine Frage. ICH musste in den letzten 5 Jahren 600 Euro einzahlen für neue Wasserleitungen, die bis Juni 2021 nicht gelegt worden sind.  Im Juni habe ich meinen Garten verkauft, hab die Gartensparte gewechselt.  Und mir wurde vom neuen Vorstand gesagt, ich soll mir die 600 Euro wieder holen. Weil in den 5 Jahren keine Leistung erbracht wurde, bis zur Kündigung. Hatte schon mal jemand so einen Fall.. Wie kann ich sowas schreiben.

Danke für eure Hilfe..

Tea

Wie ist der genaue Beschluss für die Zahlung der 600 EUR? Gab es denn schon Kostenvoranschläge?
Vlt. kannst du ja mal, in das Protokoll von damals rein schauen und dir ein Foto machen.

verbandsfrei

Hallo Mama0509,

ohne mehr zu den Umständen zu wissen, ist eine Beantwortung deiner Frage ziemlich unmöglich. Für mich klingen deine Ausführungen nach einer zweckgebundenen Umlage, die dein Verein in den letzten 5 Jahren erhoben hat, um - irgendwann in der Zukunft - eine Erneuerung des Wasserversorgungsnetzes zu finanzieren. Wenn dem so ist, wäre eine Auszahlung an ausscheidende Mitglieder eher unüblich, wahrscheinlich sogar problematisch für die steuerliche Gemeinnützigkeit des Vereins. Anders kann es aussehen, wenn die Wassernetze nicht vom Verein selbst betrieben/verwaltet werden, sondern von einer aus den angeschlossenen Pächtern bestehenden Wassergemeinschaft.

Die Frage von Tea nach dem Beschluss über die Zahlungen und dem Protokoll der damaligen Mitgliederversammlung geht deshalb genau in die richtige Richtung. Theoretisch könnte ein solcher Beschluss auch die Frage behandeln, ob zwischenzeitlich austretende Mitglieder eine Rückzahlung erhalten sollen. Begegnet ist mir so etwas jedoch noch nicht.

Eine Umlage eines Vereins gegenüber seinen Mitgliedern versteht sich aber nicht wie eine Leistung für eine bestimmte Gegenleistung. Gerade im Fall größerer Vorhaben werden Umlagen im satzungsgemäßen Rahmen zum Ansparen des notwendigen Kapitals erhoben und eingesammelt. Wenn die Umlage ursprünglich mit der Zweckbestimmung "neue Wasserleitungen" eingeführt wurde, so muss der Verein das eingesammelte Geld auch zu diesem Zweck verwenden - allerdings nicht sofort, sondern in einer angemessenen Projektlaufzeit, die sicherlich schon zu Beginn der Umlagenerhebung halbwegs eingeschätzt wurde.
Fällt der ursprüngliche Zweck weg, muss der Verein das verbleibende Geld im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke verwenden.

Bedenke auch, dass Forderungen aus den Jahren vor 2018 i. d. R. inzwischen verjährt sind. Dies könnte einem etwaigen Anspruch auf Rückzahlung entgegenstehen.

VG
verbandsfrei

Online-Seminar am 11.11.2026Verlag W. Wächter

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Ihnen kostenfrei , wie Sie Ihre Gartenlaube zuverlässig schützen können.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.
► Welche Schäden abgedeckt sind.
► Was bei Diebstahl gilt.
► ... und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Ihre persönlichen Fragen.
Melden Sie sich jetzt kostenfrei an und seien Sie mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Online-Seminar am 20.10.2026Mediteraneo/Adobe Stock

Basiswissen Obstgehölze

Sie möchten eigene Obstbäume pflanzen und ihnen einen guten Start ermöglichen? Baumschulexperte Heinrich Beltz verrät Ihnen:
► Passende Wuchsformen/Unterlagen für den Kleingarten
► Tipps zum Obstbaumkauf und zur Auswahl einer Sorte
► Bodenvorbereitung: Pflanzloch, Substrat, Wühlmausschutz, Stützpfahl
► Wie Sie richtig pflanzen, damit das Anwachsen gelingt
► Schritt für Schritt: Pflegemaßnahmen rund ums Jahr
+ Im Anschluss beantwortet Heinrich Beltz Ihre individuellen Fragen rund um die Obstbaumpflanzung.

Alle Infos & Anmeldung

Grünes Glück - Ratgeber für Neulinge im Kleingarten

„Grünes Glück“ - Der perfekte Ratgeber zur Begrüßung neuer Mitglieder

Die Broschüre „Grünes Glück“ fasst auf 48 Seiten übersichtlich zusammen, was für Neulinge im Kleingarten wichtig und hilfreich ist.

› Was bedeutet eigentlich kleingärtnerische Nutzung?
› Wie funktioniert individuelle Gartenplanung?
› Wie gelingt erfolgreicher Obst- und Gemüseanbau?
› Welche Zierpflanzen eignen sich für meinen Garten?
› Welche Rechtsfragen sind zu beachten?

 

„Grünes Glück" nimmt neue Kleingärtnerinnen und -gärtner an die Hand und macht sie fit für ihr neues Hobby! So können neue Pächterinnen und Pächter im Verein besonders schnell Wurzeln schlagen!

Leseprobe & Bestellung

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…

Gartenfreund Spezial - Wildbienen

„Gartenfreund Spezial“: Wildbienen

Eine Ausgabe „Gartenfreund Spezial“ mit nur einem Thema: Wildbienen!

Alles Wissenswerte zu den spannenden und schützenswerten Insekten. Vom Erkennen der unterschiedlichen Arten bis hin zu praktischen Tipps, wie man ihnen im eigenen Garten eine Heimat bieten kann.

Ideal auch für Schulungen und Lehrgänge.

Alle Infos & Bestellung

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.

mehr…