Darf der Vorstand von Anfang an den Pächter Wechsel verbieten?

Begonnen von Engelchn, 09. Mai 2018, 08:05:11

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Engelchn

Hallo zusammen. Zu meinen Problem wir wollen unseren Garten aufgeben weil wir vom Vorstand gemobbt werden anders kann ich es nicht ausdrücken. Der Vorstand meinte nun zu uns das wir keinen neuen Pächter suchen brauchen, weil er aus unseren Garten eine Sammelstelle für Grüngut machen möchte, er aber trotzdem einen Gutachter holen möchte der den Zustand des Gartens schätzen soll, was wir am Ende bezahlen müssen usw. Wir haben Interessenten für unseren Garten die würde er aber sofort ablehnen. Mir kommt es so vor als ob er machen kann was er will. Er geht einfach ohne zu fragen in den Garten macht doch Bilder von einem! Müllsack und schickt uns Post das wir den zu beseitigen haben. Dieser eine Müllsack stand hinter unserer Laube für niemanden einsichtbar. Das schlimme daran ist er ist unser Schwager. Darf er das alles oder haben wir ne Chance den Garten trotzdem zu verkaufen?

Joey

Moin,

eine sehr unschöne Situation, die Du da schilderst.
So sollte die Freude im Garten nicht aussehen.

Zu Deinen Fragen kann man ohne weitere Kenntnisse des Hintergrundes wenig sagen. Ein Betreten des Gartens ohne Eure Anwesenheit ist zumindest fragwürdig und i.d.R. nicht gestattet.

Einen Nachpächter muß der Verein in der Tat meist nicht akzeptieren. Eine Abschätzung des Gartens ist üblich, bringt aber im Normalfall eine Summe, die Ihr für den Garten bekommt, weil dort vorhandenen Pflanzen und die Laube im Wert geschätzt werden.

Je nach Pachtvertrag ist eine Zuzahlung bei Rückgabe auch ausgeschlossen.

Also: Pachtvertrag lesen, Vereinssatzung lesen, Gartenordnung lesen. Dann sollten auch einige Deiner Fragen beantwortet sein.

Ciao
Joey

Engelchn

Naja das der Vorstand den neuen Pächter nicht akzeptieren muss weiß ich ja. Aber er verbietet uns erstmal einen zu suchen und das kann sich nicht rechtens sein

verbandsfrei

Die Neuverpachtung ist grundsätzlich Sache des Verpächters, letzten Endes also Sache des Vereinsvorstandes. Ihr könnte durchaus selbst suchen, das kann euch keiner verbieten. Allerdings ist der Vorstand weder verpflichtet, an einen von euch vorgeschlagenen Nachfolger zu verpachten oder sich eure Vorschläge auch nur anzuhören. Zumindest dem abgebenden Pächter gegenüber ist der Verpächter meist nicht einmal verpflichtet, dass die Fläche wieder als Kleingarten vergeben wird...

Etwas anderes könnte sich z.B. aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben, mit der euch bspw. das Recht eingeräumt wird, einen für den Vorstand verbindlichen Nachfolger zu bestimmen. Dass eine solche Vereinbarung auch nur einmal im ganzen Land zu finden ist, halte ich aber für sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich.

Engelchn

Ich danke für die Antwort hat mir etwas geholfen. Am Ende bin ich der depp und der Vorstand kann sich freuen  ;D

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