Koniferen/Nadelgehölze erlaubt/erwünscht/zu dulden?

Begonnen von bachgarten, 10. Juli 2013, 21:06:32

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bachgarten

Der liebe Nachbar brachte aus seiner Heimat Rumänien Waldnadelbäume und Ziernadelbäume mit, und pflanze diese direkt, Abstand ca. 30 bis 80 cm an die
Grenze. Er versicherte, dass diese nur ca. 1,40 m hoch werden, wenn nicht würde er sie nicht höher werden lassen, also einkürzen. Die Vorstandschaft bat mich um Zustimmung, dass diese Pflanzungen so bleiben können.
M.E. sagt das BundesKleingartengesetz etwas anderes.
Aber was genau?
Ich meine, die Vorstandschaft öffnet Tür und Tor für alles und jeden zu weit.
Wer kann mir von euch - mit dem grünen Daumen - da draußen dazu was sagen?
Bin relativ neu "im Geschäft".

Hardy

Hallo,
Das Bundeskleingartengesetz kannst du hier lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html kopieren

Dort findest du nur in §3(1) den Grundsatz:

"(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden."

D.h. was genau die Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Standort bedeuten, muss die dort geltende Satzung bzw. in der Garten- oder Vereinsordnung oder auch im Pachtvertrag regeln.Steht dort nichts, kann der Vorstand nicht andere Regeln für Einzelne machen. Und Du musst auch nicht zustimmen.

Hardy

bachgarten


Satzung, Gartenordnung und Pachtvertrag sagen nichts zu Nadelgehölzen.
Vorstand ist der Meinung, dass dadurch der liebe Nachbar Pflanzungen
von Nadelgehölzen vornehmen kann, da nicht ausgeschlossen.
Und ausserdem, weil in anderen Gärten Nadelgehölze stehen.
Schließt dies nicht § 1 des BKleingG auch schon aus?

Und gleich noch ne Frage: Wie ist die allgemeine Meinung bzw. die Rechtslage
zu diesen Kinder-Trampolin-Ungetümen - meist noch in grellen Farben - in Kleingärten? Bei uns wurden sie zweien erlaubt, und nach Problemen dem dritten nicht.

Danke für Info.
Bachgarten

Hardy

Hallo,
Lies mal das Nachbarrechtsgesetz Deines BL, betreffs Grenzabstände bei Bäumen und Sträuchern. M.M.n. könnte das Dein Ausgangspunkt sein, wenn Dich die Nadelbäume des Nachbarn stören. Wenn nichts in den Vereinsunterlagen dazu steht, gilt das Gesetz. Allerdings werde ich Dir hier nicht die Rechtslage erklären, weil Du nur meine Meinung lesen kannst.
Wenn Dein Vorstand dem einen was erlaubt und dem anderen GF später nicht, sprich das in einer MV an oder mache einen schriftlichen Antrag dazu.

Grenznah gepflanzte Bäume


Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenz- abstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Aus- schlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.

§ 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.

Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwort- lich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorge- schriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 102/03, 14. November 2003)

Das nur als Hilfestellung!
Viele Grüße aus Sachsen Hardy


bachgarten

Besten Dank aus Bayern an dich, Hardy aus Sachsen, für die ausführlichen Informationen.
Lassen es denn die Forum-Regeln zu, dass du (oder auch andere)die Privatmeinung kund tun...
...z.B. zu den Punkten
NADELGEHÖLZE im Kleingarten
KINDERTRAMPOLIN (M.E. Verschandelung einer Kleingartenanlage)
VERHALTEN VORSTANDSCHAFT (Gibst keine Regelung in der eigenen Gartenordnung -dann ist halt nichts geregelt)

Grüsse aus Bayern
bachgarten

Hardy

Hallo Bachgarten in Bayern,
NADELGEHÖLZE im Kleingarten: gehe mal in die Suchfunktion, da wirst Du was finden;
KINDERTRAMPOLIN (M.E. Verschandelung einer Kleingartenanlage): ob das so auch die anderen Gartenfreunde Deines Vereins so sehen? Sprich es doch in der MV mal an. Oder sollen die "Kleinen" später den Garten nicht übernehmen?;
VERHALTEN VORSTANDSCHAFT (Gibst keine Regelung in der eigenen Gartenordnung -dann ist halt nichts geregelt): dann mach doch selber substantiierte Vorschläge in Deinem Verein über neue Regeln.

Nur etwas beklagen, reicht nicht aus!

bachgarten

Guten Abend nach Sachsen,

die Community gibt leider nichts her zu NADELGEHÖLZ.
Ob die anderen Kleinen (hab selber keine)den Garten mal nicht übernehmen, weil dort kein TRAMPOLIN war... na ich weiß nicht so recht.
Die anderen Mitglieder sind überwiegend dagegen.
Die Vorstandschaft wies ich schon auf folgendes hin (Kurzform): Werden die Zügel zu locker gelassen, gehen die Pferde eher durch. Wurde nicht gerade gerne gehört.
Das mit substantiierten Vorschlägen ist eine gute Idee, die ich verfolgen werde.
Großes Interesse, da wie gesagt "neu im Geschäft" hab ich an persönlichen Meinungen zu meinen Themen von dir, natürlich auch von den anderne hier im Forum, und sag schon mal danke dafür.

Beste Grüße
Bachgarten aus Bayern

Hardy

 Hallo Bachgarten,
schau mal auf den nächsten Seiten beim Forum Kleingarten, z.B. am 6.11.2012 die Beiträge von Ullich und Horst, insbesondere auf deren HP.
Viele Grüße

bachgarten

Hallo Hardy,
vielen Dank für die Hinweise zu den HPs.
Bin schon mal ...grob drübergeflogen...
...aber zur Zeit ist ja Gartenwetter!
...und damit wenig Zeit.

Meine Bitte als KG-Neuling möchte ich
nochmal aussprechen:
Mich interessiert   j e d e   Meinung.
Und ich meine wir sind hier, um uns
auszutauschen und die Meinung zu sagen.

Gruß
bachgarten

Hardy

Gehört nicht zum Thema Nadelgehölze, aber dort klicke ich mich öfters ein:
Im Forum rechtspfleger.de
Ist aber nur zum Lesen, da ich nicht zu dieser Berufsgruppe gehöre. Ansonsten wird man "geext".
Dann suche ich mir unter Archiv selbst Themen raus, die mich interessieren! Da kann man auch einen VS die Leviten lesen.

gino

Oder, Hardy, was am besten wäre: sich bei der nächsten Wahl selbst als Kandidat für den VS stellen und dann ALLES besser und vor allem RICHTIG machen.(Wenn man denn gewählt wird, oft ist es ja so, dass die Levitenleser das auf dem Gartenweg tun und wenns ernst wird bzw. konkret, kneifen sie)
Nein, ich bin keine Vorsitzende!!!!
gino

bachgarten

Ein wenig verwundert es mich schon,
dass es keine Meinungen zum Thema gibt.

Schade eigentich.

gino

Hallo, Bachgarten, ich kann nicht ganz nachvollziehen, inwiefern eine Meinung zu Trampolins, zu Koniferen u.a. für dich relevant ist.
Was du wohl brauchst, sind fundierte, rechtliche Antworten.
Kein Mensch wird dir etwas über Trampolinverbote sagen können, weil es die sicher nicht gibt.
Auch Kinderlärm musst du dulden, ob dir das gefällt oder nicht.Und wenn du die Meinung Anderer hier bekommst, ist dir doch auch nicht geholfen, nur dass du evtl. das Gefühl hast, andere empfinden ähnlich oder ganz anders wie du.
Verliere trotzdem nicht die Lust am Gärtnern!!!
gino

bachgarten

Hallo gino,
ich meinte es geht aus meinen Zeilen hervor, dass es für mich einfach nur von Interesse ist, die Meinung änderer zu hören. Es geht mir weder darum, Verbote durchsetzen zu wollen, und schon gar nicht darum, dass Kinder keinen Spass haben sollen. Außerdem nicht um die rechtliche Seite zu Trampolin, Koniferen, oder den Verhaltensweisen der Vorstandschaft.
Wie schon gesagt, ich bin erst seit "kurzem" inzwischen aber doch schon im dritten Jahr Kleingärtner. Von vielen Nachbarn hörte ich überwiegend eine zustimmende Meinung. Aber ...es sind halt super gute Nachbarn, die das vielleicht nur "mir/uns zu liebe" so sagen.
Was spricht eigentlich gegen einen Meinungsaustausch in diesem Forum... von Unbeteiligten ...aus anderen Regionen ...mit anderen Mentalitäten ...anderen Nachbarn ...anderen Vereinsleuten ...und vielleicht viel mehr Erfahrungsschatz? Konstruktive Kritik ...warum eigentlich nicht?
So recht verstehe ich die bisher gezeigten Zurückhaltungen nicht.

Mein/unser Spaß in unserm grünen Idyll am Bach wird von Tag zu Tag grösser.
Frohes "Weitergärtnen" an dich und alle Gartenfreunde da draussen.

Grüne Grüße
bachgarten

wolfram

Hallo wollte mal mein Senf (Erfahrung) auch dazu geben:

Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, das Auflagen zur Entfernung von Nadelbäumen (außer der Kiefer - für die ist eh eine Fällgenehmigung erforderlich) nur und erst dann erteilt werden können, wenn:

a) Dritte oder Eigentum von Dritten unmittelbar gefährdet sind oder (z.B. Einsturzgefahr)
b) (so der BGH) die Mindestfläche (1/3 der Parzelle) welche zur Kleingärtnerischen Nutzung (Anbau Beete etc.) dient negativ beeinträchtigt.

D.h. das durch die Waldbäume stark versauerter Boden kein Anbau betrieben werden kann um besagtes 1/3 für die kleingärtnerische Nutzung voll zu bekommen.
Es gibt auch Rechtsprechungen das Waldbäume weiterhin zu dulden sind wenn sie bereits über einen längeren Zeitraum (10-15 Jahre) geduldet wurden.

Nebenbei sei angemerkt das der Nachbar binnen 5 Jahren nach der Pflanzung des besagten Baumes (je nach Bundesland unterschiedlich) die Entfernung der beeinträchtigenden Bäume verlangen kann. So das Nachbarschaftsrecht von Berlin.

Das jedenfalls findet persönlich voll meine Zustimmung.

P.S:
Man muss jedoch unbedingt aufpassen. Bei uns wurden schon oft Beseitigungsauflagen seitens des Kleingartenvereins oder des Bezirksverbandes erteilt, mit dem Ergebnis das dann das Bezirksamt/Umweltamt kam und horrende Strafen verhängte. Hier hatte der BV der Gartenfreunde eine Auflage zu Entfernung der Kiefern mit der Begründung erteilt, dass Waldbäume in KGAs verboten wären. Der Pächter ist dem Blindlinks gefolgt und musste mehrere Tausend Euro für seine gefällten Kiefern Strafe zahlen. Nachdem der Kleingärtner dem Naturschurzamt mit der Auflage konfrontierte, bekam er nur die Antwort:  ,,Wissen Sie, was ein Verein ihnen erzählt oder Auflagen erteilt und Sie im Endeffekt tun sind zwei verschiedene Paar Schuh und uns Egel. Jedoch wenn sich nicht an geltendes Recht halten sind Sie haftbar nicht der Verein ..."

Gruß

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