Revisoren

Begonnen von dora, 21. Januar 2005, 14:48:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dora

hallo<br />
<br />
unsere Revisoren wollen an Vorstsndssitzungen teilnehmen.Muss das geduldet werden.<br />
wo ist das geregelt ???<br />
<br />
lt. Satzung sind sie verpflichtet die kasse einmal jährlich zu prüfen, bericht zu erstatten.<br />
Berechtigt Einsicht in alle Akten und Protokolle zu nehmen und Auskunft zu verlangen.<br />
<br />
Gruß <br />
Dora

Horst

Liebe Freunde.<br />
Geduldet werden muß das, falls sie darauf bestehen u.a. wegen <br />
"Einsicht und Auskunft". Mir ist nicht bekannt wo das genau geregelt ist. Übrigens können sie die Kasse in einem Jahr öfters als einmal prüfen. Revisoren haben einen ziemlich unabhängigen Status.<br />
Inbezug auf die Sitzungen ist es meist so:<br />
Die Revisoren können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Falls sie teilnehmen möchten, sind sie zu den Sitzungen einzuladen. Sie dürfen nicht abstimmen, können aber - über Dinge, die ihre Tätigkeit als Revisoren betreffen - mitdiskutieren und Anträge einbringen.<br />
Die Vorstandsmitglieder beschließen dann darüber, ausgenommen über Beanstandungen der Kassenführung.<br />
<br />
Das ist die Praxis bei uns.<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst

Re(e)Bell

Hallo,<br />
die ständige Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes widerspricht eindeutig den Aufgaben der Revisoren. Sie sollen die Tätigkeit des Vorstandes nicht begleiten, sondern kontrollieren. Die Kontrolltätigkeit erstreckt sich nicht auf das Beschluss/Verhalten und ähnliches in Vorstandssitzungen.<br />
Wenn die Revisoren den Wunsch haben, ein Thema mit dem Vorstand zu besprechen, kann der Vorstand dazu eine gesonderte Sitzung einberufen und die Revisoren dazu einladen. Wenn die Satzung dazu keine außergewöhnlichen (seltenen) Regelungen enthält, können die Revisoren ihre Teilnahme an Vorstandsitzungen nicht erzwingen.<br />
Re(e)Bell

Norman

Hallo Horst,<br />
<br />
Zitat: "Geduldet werden muß das, falls sie darauf bestehen u.a. wegen <br />
"Einsicht und Auskunft". <br />
<br />
Das ist nicht richtig, die Revisoren können jederzeit Einsicht erlangen und sind auch Auskunft berechtigt, aber das berechtigt sie noch lange nicht an einer normalen  Vorstandssitzung teilzunehmen!<br />
 

Horst

Grüßt euch Freunde.<br />
<br />
In unserem selbständigen Verein ohne Stadverband, aber Mitglied im Landesverband mit nur einer Kleingartenanlage und auf privat gepachtetem Grund haben wir durch eine Art Geschäftsordnung die Teilnahme der Revisoren an Vorstandssitzungen mit nur beratender Stimme zusätzlich zugestanden, so wie ich es beschrieben habe. <br />
Die eigentlichen = satzungsgemäßen Aufgaben einer Revision sind auch mir klar. Unsere Regelung ist juristisch vertretbar - weil nicht verboten - und demokratischer und bringt keine Nachteile. Bedenkt, daß Vorstandsmitglieder und Revisoren oft zusätzliche Aufgaben haben, die nicht oder noch nicht in der Satzung stehen, wie Fachberater, Gerätewart, Wasserwart, Vereinsheimbetreuer usw.<br />
<br />
Ich rate - wo es geht - die eingeschänkte = beratende Teilnahme der Revisoren an Vorstandssitzungen einzuräumen.<br />
<br />
Meine Aussage "muß" ändere ich hiermit durch "sollte möglichst". Vielleicht war mein Beitrag aus der Praxis zu kurz.<br />
<br />
Tschüß<br />
Euer Horst

Re(e)Bell

Hallo Horst,<br />
vermutlich habt ihr noch nie ein Problem mit der Wirkung der erteilten Vorstandsentlastung gehabt. Was ist der Antrag der Kassenprüfer, dem Vorstand Entlastung zu erteilen noch wert, wenn die Kassenprüfer an den Vorstandssitzungen (wenn auch ohne Stimmrecht) teilnehmen ?<br />
Ich habe übrigens Satzungen von Kleingartenvereinen gelesen, in denen steht sogar, dass es Aufgabe der Kassenprüfer ist, die Entlastung zu beantragen. Für mich eine unmögliche Vorschrift. Es sollte immer im Ermessen der Kassenprüfer (je nach Prüfungsergebnis) liegen, ob sie die Entlastung beantragen oder nicht. <br />
Re(e)Bell

Horst

Liebe Freunde.<br />
Wir haben keine Probleme bezüglich der Wirkung mit erteilten Vostandsentlastungen<br />
nach Kassenprüfungen.<br />
Ob der Vorstand bei der Verwaltung einer Kleingartenanlage sonst richtig gehandelt hat ist eine andere Sache. <br />
Wir haben in Eigenverantwortung = selbständig eine komplette Kleingartenanlage zu verwalten. Dabei haben wir uns mit Dingen wie kleingärtnerische Nutzung (Obst und Gemüse statt viel Rasen, kein Wald), Eindämmung der Bauwut (Laube statt Wochenendhaus), Fachberatung, Gemeinschaftsarbeit, Schlichtung von Streitigkeiten und, und ... herumzuschlagen.<br />
Die Satzung = Verein dient uns dazu als Hilfmittel zum Zweck.<br />
<br />
Unsere Revisoren können an den Sitzungen teilnehmen, insbesondere in ihren im vorigen Beitrag erwähnten Eigenschaften. Falls sie meinen mit der Kasse sei was nicht in Ordnung, dann sagen sie es eben. Meistens hören sie nur zu.<br />
Warum sollten die Entlastungen nach posiver Endprüfung weniger wert sein?<br />
<br />
Folgendes ist doch Horror:<br />
Ganzes Jahr hört man nichts von den Revisoren. Dann am Schluß negative Prüfung. Keine Enlastung. Alles ist stinksauer. Kassier oder sonst noch jemand tritt zurück.<br />
Nachwahl.<br />
Und --<br />
Kasse muß krorrigiert werden.<br />
<br />
Nochmals<br />
Euer<br />
Horst<br />
<br />
Was sagt ihr dazu?

Re(e)Bell

Hallo Horst,<br />
nur mal so gefragt:<br />
Du hälst eine Entlastung nicht für so wichtig oder doch ? <br />
Wenn du sie für wichtig ansiehts, sollte sie umfassend  <br />
sein oder nicht wert ?<br />
Kennst du die Bedeutung einer Entlastung und den Umfang ?<br />
Re(e)Bell

Re(e)Bell

Hallo nochmal,<br />
muß natürlich nichts wert heißen.<br />
Re(e)Bell

Horst

Grüßt euch.<br />
<br />
Eine Entlastung halte ich neben allen von mir erwähnten Dingen bei der Verwaltung einer Kleingartenablage natürlich auch für wichtig.<br />
Die Enlastung sollte umfasssend sein, nicht nur die Kasse betreffend.<br />
Bedeutung und Umfang der Enlastung sind mir bekannt, aber ich bin nur einer der Vorstandsmitglieder.<br />
<br />
Zur ursprünglichen Frage:<br />
<br />
1. Teilnahme der Revisoren an Vostandsitzungen mit beratender Stimme = ohne Stimmrecht verletzt noch nicht die Inkompatibilität = Unvereinbarkeit mehrer Ämter.<br />
Dies befürworte ich.<br />
2. Von der Teilnahme mit vollem Stimmrecht ist abzuraten. Meist steht in den Satzungen: "Sie sind nicht Vorstandsmitglieder".<br />
<br />
<br />
Ich glaube, jetzt haben wir die Sache endgültig erledigt.<br />
<br />
Bis zum nächsten Thema <br />
<br />
Horst

Re(e)Bell

Hallo Horst, wird das Thema zu heiß ??<br />
Lies mal über die Haftung des Vorstandes:<br />
Mit der Annahme der Wahl zum Vorstand eines Vereins<br />
geht man ein Vertragsverhältnis (Auftrag §§ 662 ff BGB)ein.<br />
Damit gilt der § 276 BGB: "Der Vorstand hat dem Verein für ein Verschulden bei der Geschäftsführung einzustehen. Seine Handlungen und Unterlassungen muss er an der Sorgfalt messen lassen, die eine gewissenhafte und Ihrer Aufgabe gewachsene Person anzuwenden pflegt". Dieser Passus gilt schon bei leichter Fahrlässigkeit: "Leicht fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer acht läßt"<br />
"..und ihrer Aufgabe gewachsene Person...": heißt:<br />
"Mit dem Mangel an Befähigung, Gewandtheit, Erfahrung kann er sich regelmäßig nicht entschuldigen; er muß vielmehr für die Kenntnisse und Fähigkeiten einstehen, die die übernommene Geschäftsaufgabe erfordert." (Vgl. RGZ 163, 200; RG HRR 1941 Nr. 132; BGH NJW 1957, 832; BGH WPM 1971, 1548; Reichert, 8.Aufl. Rdnt. 1930; Eisele (Fn 225a) S. 161 usw. usw.)<br />
Daher sollte jeder, bevor er ein ihm angetragenes Vorstandsamt annimmt, sich selbstkritisch prüfen, ob er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. (Reichert, 8. Aufl. Rdnr. 1930)<br />
Dann sollte man schon eine wirksame Entlastung im Rücken haben. Revisoren, die regelmäßig an Vorstandssitzungen teilnehmen, können nicht mehr neutral werten, deren Anträge sind fahrlässig und rechtlich angreifbar.<br />
Re(e)Bell<br />
Re(e)Bell

Norman

Hi,<br />
<br />
die Revisoren sollen lediglich die Kassenführung überprüfen und eventuelle Fehlstände feststellen. Wo liegt dann der Sinn bei einer Teilname an Vorstandssitzungen?<br />
<br />
Wenn wir in unserer Anlage zusätzliche Mittel ausgeben, z.B. für einen neuen Rasenmäher, so stimmen wir vorher in einer Mitgliederversamlung darüber ab.<br />
<br />
In Vorstandssitzungen werden bei uns keinerlei Abstimmungen über finanzielle Aufwendungen getroffen, warum sollten also die Revisoren daran teilnehmen!?<br />
<br />
Laufende, feste Ausgaben des Vereins, Ausgaben für Benzin, Reparaturen oder eben Neuanschaffungen können jederzeit eingesehen werden, daher braucht kein Kassenprüfer an einer Vorstandssitzung teilzunehmen.<br />
<br />
mfg Norman

dora

hallo ihr habt das thema ziemlich ausgedehnt. Für mich steht nun aber fest, dass der Vorstand die Revisoren nicht einladen muss.<br />
Danke<br />
<br />
Gruß Dora

markus

Hallo Leute,<br />
<br />
ich habe hier schon des öfteren gelesen, das für Ausgaben (Rasenmäher, Fernseher) die Mitgliederversammlung gefragt wird.<br />
Ist das bei Euch überall so???<br />
Wofür ist dann der Vorstand gewählt, wenn er über so "läppische" Ausgaben nicht selber entscheiden kann??<br />
Was kommen da für zusätzliche Kosten auf den Verein zu (Einladung)?<br />
Wir haben einmal im jahr eine Mitgliederversammlung (96 Parzellen /60 Passive) und alle Entscheidungen trägt der Vorstand. Schließlich sind wir auch dafür gewählt worden.<br />
<br />
Gruß Markus

Uwe

Moin Dora <br />
Revisoren sind nur Kassenprüfer und keine Vorstandsmitglieder.Sie müssen oder dürfen daher nicht an Vorstandssitzungen teilnehmen

Online-Seminar am 17.10.2024

So sichern Sie Ihre Gartenlaube

Der erfahrene Versicherungsexperte Matthias Voss der Feuersozietät Berlin erläutert, wo die größten Gefahren lauern, gibt praktische Tipps, wie Sie Ihre Laube sichern können und stellt Checklisten dafür zur Verfügung, was Sie dabei beachten müssen.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Online Seminar - Obstbäume im Winter schneiden

Obstbäume im Winter schneiden

Obstbaumschnitt ist kein Hexenwerk, sondern erlernbar. Der Baumschnitt-Experte Heinrich Beltz erklärt die Grundsätze des Winterschnitts und auf was Sie achten müssen. Lernen Sie, wie der Erziehungs- und Erhaltungsschnitt funktioniert und worauf Sie bei Zwerg-, Säulen- und Formobstbäumen besonders achten sollten.

Mehr Informationen

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...