1.Abmahnung, 2. A. und Kündigung ( Werdegang ?)

Begonnen von PIT, 31. Mai 2016, 19:10:34

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Wegen vieler vergehen sollen Mitglieder aus der KGA verschwinden. Nach einem Gespräch durch den Vorstand, wie geht es dann weiter, ich meine Zeitabstände und muss man diese Reihenfolge einhalten oder kann es schneller gehen?

1.Abmahnung +Kündigung ?
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PIT

Wegen mehrerer Vergehen sollen mehrere Mitglieder ( erst wenige Monate oder 1-2 Jahre in der KGA, bzw. sie haben die Parzelle erhalten-sind aber von der MGV noch nicht aufgenommen )aus der KGA verschwinden.
Welche Reihenfolge und auch zeitlich muss man einhalten ?
Kann der Vorstand die von der MGV noch nicht aufgenommenen Leute nicht schneller entfernen ?

Nostradamus

Hallo Pit
Wir haben ein Vereinsrecht,da steht drin wie man sich vehalten mus.,bei einen Ausschluss von Mitgliedern .Das geht nicht so ohne weiteres.Wenn die Übeltäter aber noch keine Vereismitglieder sind reicht eine fristgemässe Kündigung des Vorstandes.Ist bloss die Frage ,haben sie schon einen Pachtvertrag ?? und mit wem.Wenn ja ist es schon schwieriger .Verpachtet der Verein oder ist es der Zwischenpächter und der Verein nur Verwalter.Wenn ein Pächter einen Pachtvertrag hat ,braucht er kein Mitglied im Verein sein.Aber der VBerein kann ihm anfallende Kosten in Rechnung stellen
Das ist schon ein bischen komliziert

Nostradamus

Hallo Pit
Als Zusatz .möchte ich noch hionzu fügen.Wichtig ist ,was eure Vereinssatzung beinhaltet.Es gibt einige Gerichtsurteile ,wo der Verein,alleine wegen des Inhaltes xder Satzumng auf die Nase gefallen ist.Viele Vereine haben ihre SDatzung nicht überarbeitet undc sie sind veraltet.Das ist für viele Vereine vor gericht das Todesurteil.Zum Vorteil wäre das ihr euch das Buch Handbuch für Vereinsvorsitzende beschafft.Vom Verlag Vereinswelt.de

Hardy

Hallo Pit, wie mein Vorschreiber deutlich machte ist es wichtig, was in der Satzung zu Abmahnung, egal ob 1e oder 2 zur Kündigung des Pachtvertrages steht. Aber sehr bedeutsam ist, dass die Regelungen aus dem BKleingG §8 Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und im § 9 ordentliche Kündigung inkl. Abmahnung durch den Vorstand eingehalten werden.
Wenn bei Dir im Verein ein Pachtvertrag gekündigt wird ohne das dieser Pächter Vereinsmitglied ist, ist  das m.M.n. ein Versäumnis des Vorstandes, wenn vor dem Abschluss des Pachtvertrages die Mitgliedschaft nicht gereglt wurde. Und für den Ausschluss eines Mitglieds gilt das, was dazu in der Satzung steht. Es gibt Landes- und Kreisverbände der Kleingärtner, wie z.B. in Bremen und Sachsen, wo die Mitgliedschaft als Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages in diesem selbst und in der Satzung steht. Evtl. kann mein Vorschreiber dazu etwas aus Brandenburg schreiben?
Hardy

Nostradamus

HallomJHardy
Du hast vollkommen Recht.Massgebich ist die Satzung des Vereins..Aber die Prozessordnung für die Durchführung ist das Vereinsrecht.Es gibt da ein Urteil des Landesobergeicht Hamm Münszter .Wenn eine Entscheidung des Vorstandes nicht dem Vereinrecht entspricht, ist es rechtsungültig und unwirksam .Akz-8u 20/13.Mein eigener Verein ist auf die Nase gefallen,weil der Vorsitzende dachte er kann einfach willkürlich entscjheiden ,das Mitglied fliegt raus.Hat dem Verein eine Stange Geld gekostet ,weil er sich nicht an das Vereinrecht hielt.Man sollte auch mal in die Hompage der anderen LV reinsehen  ist oftmals sehr lehrreich.Aber in dem Fall ,hat sich der Vorstand ein mächtiges Eigentor geschossen.Dieter

 
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