Definition: Ausschluss

Begonnen von orchidee, 22. November 2009, 08:35:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

orchidee

Mir scheint ich stehe auf der Leitung ....
Was versteht ihr unter "Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein"?
ICH bin der Meinung, dass es sich einzig um die Kündigung der Mitgliedschaft handelt. Habe jedoch auch schon andere Auslegungen gehört.

Gruss

Hans

Hallo Orchidee,

das Ergebnis ist dasselbe.
Allerdings ist Ausschluss eine rigide Maßnahme, die nur bei wiederholten groben Verstößen gegen die Pflichten des Mitglieds, nach vorangegangenen Abmahnungen und Anhörung des Mitglieds sowie einem Schlichtungsverfahren anzuwenden ist.
So steht es jedenfalls in unserer Satzung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns nur seitens des Mitglieds vorgesehen. Möglicherweise gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen in den Vereinen.

Hans

orchidee

Jede Art der Bindung/ des Vertrages ist beidseitig kündbar.
Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind zwei "verschiedene Paar Schuhe" und genau so müssen sie auch behandelt werden. Oder geht ihr mit einem roten Pumps und einem schwarzen Overknee aus dem Haus ????

Eckhard

Hallo orchidee, versuchst du, das Rad neu zu erfinden?

Hans

Hallo Orchidee,

Deine Antwort verstehe ich auch nicht ganz. Es war nur von Mitgliedschaft die Rede - nicht vom Pachtvertrag.

Hans

dora

hallo

bei vielen Vereinen ist die Mitgliedschaft erforderlich um den Pachtvertrag abzuschließen, was im umgekehrten Fall eben bedeuten kann, dass mit der kündigung der Mitgliedschaft der Pachtvertrag nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

so verstehe ich das.

Altgärtner

Und das ist auch richtig so ! Denn sonst mogeln sich einige durch Austritt um Beitrag und Pflichtstunden herum.
Deshalb muss diese Konsequenz des Austritts in der Satzung enthalten sein.
A

orchidee

ok ... jetzt sind wir einen Schritt weiter. zumindest ich. Der Pachtvertrag erlöscht nicht automatisch mit dem Ausschluss, sondern diese Regelung muss in der Satzung verankert sein.
Ich wollte das Rad nicht neu erfinden, keineswegs. Nur hat mir jeder gesagt, dass bei Ausschluss der Pachtvertrag gekündigt sei und das stimmt so ja nicht ...

DANKE euch allen

Peter, Pan

Hallo orchidee,

bring bitte nichts durcheinander. Die Vereinsatzung  hat nichts mit dem Pachtvertrag zutun. Sollte wie Du es schon erwähnt hastetwas wegen Kündigung in der Satzung verankert sein, ist dies nicht Rechtsgültig.Wenn also ich aus dem Verein rausgeschmissen werde durch einen Ausschluß besteht mein Pachtvertrag immer noch weiter auch wenn in euere Satzung was anders stehen sollte. Beachte dies .
MfG
Peter, Pan

orchidee

In meiner Satzung steht:
"Ausschlussgründe sind ...."
desweiteren gibt es den Punkt
"... nur Mitglieder sind berechtigt einen Pachtvertrag über einen Kleingarten abzuschließen..."

dennoch: Ausschluss bedeutet Kündigung der Mitgliedschaft seitens des KGV

dora

ich kenne das so,dass die Gründe für den Vereinsausschluss auch als Gründe für die Kündigung des Pachtvertrages festgelegt sind.
Somit Vereinsausschlus = Kündigung des Pachtvertrages

Hans

dennoch muss der Pachtvertrag extra gekündigt werden. Ob ein Gericht dann den Kündigungsgrund anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.

Hans

dora

klar muss das extra gemacht werden, aber wenn die Begründung für den Vereinsausschluß reichen, reichen sie i.d.R auch für die Kündigung des Pachtvertrages.

Hans

in der Regel und nach dem gesunden Menschenverstand Ja. Was aber Juristen daran finden..???????

Hans

dora

die Juristen können nur dann was daran finden, wenn die Kündigungsgründe nicht belegt werden können.
Wenn der Vorstand seine Hausaufgaben gut macht, ist da nix zu finden.

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für Wildbienen Wenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten August

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Online-Seminar am 23.09.2025

Ziergehölze für den Kleingarten

In unserem Online-Seminar erfährst Du alles über:

► geeignete Ziergehölze für Kleingärten

► weniger bekannte Arten bis 3 m Höhe

► welche Gehölze mit Blüten, dekorativen Laub und schöner Herbstfärbung punkten

► wie Du Deinen Garten in ein blühendes Paradies verwandelst 

+ Im Anschluss beantwortet unser Referent Deine persönlichen Fragen.
Melde Dich jetzt an und sei mit dabei!

Jetzt anmelden!

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den September.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 


Der Gemüse-Saisonkalender

Gemüse-Saisonkalender

Wann kann ich meine Bohnen aussäen, wann kommt das Kohlrabi-Saatgut ins Frühbeet
und ab wann beginnt
die Ernte von Feldsalat? Mit dem Gemüse-Sai­son­ka­len­der wissen Sie auf einem Blick, wann Sie welches Gemüse aussäen, vereinzeln oder ernten können.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…