Definition: Ausschluss

Begonnen von orchidee, 22. November 2009, 08:35:00

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orchidee

Mir scheint ich stehe auf der Leitung ....
Was versteht ihr unter "Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein"?
ICH bin der Meinung, dass es sich einzig um die Kündigung der Mitgliedschaft handelt. Habe jedoch auch schon andere Auslegungen gehört.

Gruss

Hans

Hallo Orchidee,

das Ergebnis ist dasselbe.
Allerdings ist Ausschluss eine rigide Maßnahme, die nur bei wiederholten groben Verstößen gegen die Pflichten des Mitglieds, nach vorangegangenen Abmahnungen und Anhörung des Mitglieds sowie einem Schlichtungsverfahren anzuwenden ist.
So steht es jedenfalls in unserer Satzung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns nur seitens des Mitglieds vorgesehen. Möglicherweise gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen in den Vereinen.

Hans

orchidee

Jede Art der Bindung/ des Vertrages ist beidseitig kündbar.
Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind zwei "verschiedene Paar Schuhe" und genau so müssen sie auch behandelt werden. Oder geht ihr mit einem roten Pumps und einem schwarzen Overknee aus dem Haus ????

Eckhard

Hallo orchidee, versuchst du, das Rad neu zu erfinden?

Hans

Hallo Orchidee,

Deine Antwort verstehe ich auch nicht ganz. Es war nur von Mitgliedschaft die Rede - nicht vom Pachtvertrag.

Hans

dora

hallo

bei vielen Vereinen ist die Mitgliedschaft erforderlich um den Pachtvertrag abzuschließen, was im umgekehrten Fall eben bedeuten kann, dass mit der kündigung der Mitgliedschaft der Pachtvertrag nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

so verstehe ich das.

Altgärtner

Und das ist auch richtig so ! Denn sonst mogeln sich einige durch Austritt um Beitrag und Pflichtstunden herum.
Deshalb muss diese Konsequenz des Austritts in der Satzung enthalten sein.
A

orchidee

ok ... jetzt sind wir einen Schritt weiter. zumindest ich. Der Pachtvertrag erlöscht nicht automatisch mit dem Ausschluss, sondern diese Regelung muss in der Satzung verankert sein.
Ich wollte das Rad nicht neu erfinden, keineswegs. Nur hat mir jeder gesagt, dass bei Ausschluss der Pachtvertrag gekündigt sei und das stimmt so ja nicht ...

DANKE euch allen

Peter, Pan

Hallo orchidee,

bring bitte nichts durcheinander. Die Vereinsatzung  hat nichts mit dem Pachtvertrag zutun. Sollte wie Du es schon erwähnt hastetwas wegen Kündigung in der Satzung verankert sein, ist dies nicht Rechtsgültig.Wenn also ich aus dem Verein rausgeschmissen werde durch einen Ausschluß besteht mein Pachtvertrag immer noch weiter auch wenn in euere Satzung was anders stehen sollte. Beachte dies .
MfG
Peter, Pan

orchidee

In meiner Satzung steht:
"Ausschlussgründe sind ...."
desweiteren gibt es den Punkt
"... nur Mitglieder sind berechtigt einen Pachtvertrag über einen Kleingarten abzuschließen..."

dennoch: Ausschluss bedeutet Kündigung der Mitgliedschaft seitens des KGV

dora

ich kenne das so,dass die Gründe für den Vereinsausschluss auch als Gründe für die Kündigung des Pachtvertrages festgelegt sind.
Somit Vereinsausschlus = Kündigung des Pachtvertrages

Hans

dennoch muss der Pachtvertrag extra gekündigt werden. Ob ein Gericht dann den Kündigungsgrund anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.

Hans

dora

klar muss das extra gemacht werden, aber wenn die Begründung für den Vereinsausschluß reichen, reichen sie i.d.R auch für die Kündigung des Pachtvertrages.

Hans

in der Regel und nach dem gesunden Menschenverstand Ja. Was aber Juristen daran finden..???????

Hans

dora

die Juristen können nur dann was daran finden, wenn die Kündigungsgründe nicht belegt werden können.
Wenn der Vorstand seine Hausaufgaben gut macht, ist da nix zu finden.

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