Datenschutz ?

Begonnen von dora, 10. Oktober 2009, 12:27:00

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dora

hallo

una atellt sich die Frage ob wir im Schaukasten
einen Gartenplan mit Gartennummer und dem Namen des Besitzers hängen dürfen.
Die Anlage ist tagsüber offen und Fremde haben Zutritt.

Gruß dora

Re(e)Bell

Hallo Dora,

klär mal die Frage, ob euer Kleingartenverein nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( § 4 f ) verpflichtet ist einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und welche Aufgaben dieser hat.

Uwe

Hallo Dora

Datenschutz ist ja schön und gut aber irgendwo sind auch Grenzen gesetzt. Ich sehe es bei uns als unbedenklich. Da brauch ich kein Datenschutzbeauftragten fragen. Weil ein solcher Wegeplan mit Gartennummer und Namen ist sehr sinnvoll.

Gruß Uwe

dora

hallo Uwe
ich sehe das auch wie du, aber in unserem Verein wurde das abgelehnt, weil es angeblich nicht sein darf. Es ist so, dass bei uns viele Gärtner gewechselt haben und man nun oft nicht mal weiß wie die Leute heißen.

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten und brauchen auch keinen.

Hans

Hallo auch hier,

na endlich, nun extra ein Faden in dieser Sache!

Wir haben zwar auch einen Gartenplan, der laufend aktualisiert werden muss, den wir aber nicht aushängen, da unsere Anlage mit 43 Gärten überschaubar ist.
 Kuriosum: Vor einigen Jahren hatten wir begonnen, im Aushang jedem Mitglied zu dessen Geburtstag zu gratulieren, und das wurde auch allgemein für gut befunden bis eine an die Reihe kam, die das gar nicht gut fand. Doch statt rechtzeitig zum Vorstand zu gehen, um den Aushang zu verhindern, entfernte sie diesen eigenmächtig. Folge: allgemeine Empörung unter den anderen Mitgliedern. Folge 2: eine verklemmte Zicke lässt den Vorstand dumm aussehen.
Folge 3: Vorhaben eingestellt.
Übrigens: nächste Woche sind am Aushang die Namen derer zu lesen, die am heutigen Stromzähler-Ablesetag nicht nur nicht anwesend waren, sondern auch nicht vorab ihren Zählerstand gemeldet hatten. Wir betrachten das als grobe Missachtung der Vorstandstätigkeit !
Da kann mir einer mit Datenschutz kommen wie er will. Schlampen kann man nur so erziehen !

Hans

Re(e)Bell

Hallo Dora und alle anderen,

Kennt jemand dieses "Merkblatt" für Vereine ??

http://www.trisomie21.de/datenschutz_verein.html

Hans

Hallo (Re(e)Bell,

wertvoller Hinweis ! Danke

Hans

Uwe

Hallo Leute

Reden wir jetzt über ein Wegeplan im Verein oder nicht? Bei uns ist es Gesetz das an jeder Forte (Garteneingang) ein Name mit Wegenamen und Nummer ausgschildert wird. Natürlich ohne Adresse usw. Somit ist ein Wegeplan dergleichen auch zuläßig. Es ist kein Wunder das in diesen Forum Steitigkeiten entstehen wenn der erste Beitrag nicht richtig gelesen oder das Wort im Munde verdreht wird.

Gruß Uwe

Uwe

Hallo ReeBell

Ich denke mal wenn wenn ein Wegeplan für die Mitglieder nützlich ist dann Sch... die auf den Datenschutz. Das ist die Realität bei uns im Verein. Ich hoffe alle anderen denken auch so. spätestens dann wenn es zum Notfall kommt.

Gruß Uwe

otto

Na sowas
Da machen Sie auch viel Aufhebens
unter den Kleingärtnern.
 Gute Scholle
 Der Otto

dora

hallo nochmal

es geht um einen per computer auf DIN A 4 erstellen Plan mit den Parzellen und nummern eingezeichnet. Nun wollen wir zu den Pazellen und Nummern noch die Namen dazuschreiben.
Ich denke mal dass das mit Datenschutz auch nichts zu tun hat, weil es ja keine Personenbezogenen Daten sind. Es geht auch nur um den Nachnamen.

Gruß dora

Re(e)Bell

Hallo Dora,

sind die Kleingärtner bei euch nicht sowieso verpflichtet, an der Gartenpforte ein Schild mit ihrem Namen anzubringen ?
Die Liste dürfte daher nicht gegen den Datenschutz verstoßen.
Einen Datenschutzbeauftragten sollte aber jeder Verein schon haben.

Otto

Brauchen Sie jetzt Spezialisten für Paragrafen wegen Daten?
Ich sehe zu viel Gras in Ihren Gärten.
Sie brauchen mehr Spezialisten für Gemüse, Blumen und Obst.
Dann kommt Freude auf.

Otto

Re(e)Bell

Hallo Otto,

Welche juristischen Personen (auch Vereine) einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, regelt das Bundesdatenschutzgesetz ( § 4 ) Obliegt also nicht der Entscheidung des Vorstandes. Diese kann lediglich die Person bestimmen.
Lies mal nach.

Otto

Danke, Herr Rebell, für die korrekte Antwort.
Sind Sie Jurist oder Verwaltungsbeamter?
Ist wohl leider nicht in jeder Gartenanlage einer.
Ich meinte eigentlich bei Gärtnern wären,
zum Beispiel wegen dem zu vielen Gras,
gärtnerische Dinge wichtiger.
Die Fragen der Fragenden zeugen von Hilflosigkeit
durch unnötige Überforderung.
Die Überforderungen kommen, scheint mir,
von Kleingärtnern selber.
Das wäre auch meine Antwort an Herrn Eckhard
(11.10. 10:54 bei ,,Ich habe fertig").

Es ginge an folgendem Beispiel einfacher:
An jedem Häuserblock Schild mit Strasse und Hausnummer.
An jedem Eingang etagenweise Namen
 – zum Teil mit Vornamen - der Bewohner.
Ändert sich da was durch das Datenschutzgesetz?
Machen Sie
Ihre Skizzen mit Namen und Ihre Arbeitspläne mit Namen usw. und hängen Sie sie aus.
Überzeugen Sie durch ein einfaches Beispiel,
falls wer von den Gärtnerkollegen/-innen was dagegen hat.

Otto

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