Datenschutz ?

Begonnen von dora, 10. Oktober 2009, 12:27:00

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chris

Meines Erachtens nach darf ein solcher Gartenplan mit Gartennummer und Namen NICHT öffentlich zugänglich ausgehängt werden.
In meinem Verein ist es üblich, die Daten der Mitglieder zu schützen, in manchen Wegen gibt es Ausnahmen, dort stellten nicht gewählte Personen Schaukästen auf und hängen in den Kästen auch Listen mit Gartennummer und Namen der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde auf.
In meinem Weg ist dies abweichend von der demokratischen Vereinsregelung Usus.
Stand des Aushanges: der Parkplatz
Ergebnis:
Ein Stalker, der eine Gartennachbarin und mich seit Jahren belästig turnte diesen auf dem Gartenweg vor dem Stichweg zu unseren Parzellen herum. Ein Gartenfreund sah ihn schon auf meiner Parzelle herumturnen, einem anderen fiel er des öfteren auf dem Weg auf.
Beim Blick in den Schauhkasten sah ich dann, daß dort eine Liste mit Hausnummer im Weg und Namen hängt. Unweit des Parkplatzes (50 m) verläuft ein häufig von Radfahrern bei Sonntagsausflügen genutzer Weg, den auch unser Stalker gerne und  häufig nutzt, die wahrscheinlichkeit, daß er einen auf dem Weg in der Garten sieht ist hoch.

Im praktischen Verfahren haben sich einige Gartenfreunde aus der Liste am Parkplatz herausgestrichen.
Das Stalkerproblem wird im (nach Meinung eines als Psychologen berufstätigen Freundes unvermeidlichen) Zweifelsfall im Rahmen des Notwehrrechtes gelöst.

So stehen die, die wollen, künftigen Stalkern zur freien Verfügung und ein Stalker wird wohl bald dahingestreckt im Parzellengebiet liegen statt in der Psychiatrie.

Toll.

Uwe

Hallo Chris

Hast du es schon mal mit eine Anzeige gegen den Stalker versucht? Es gibt da Rechtsmittel gegen. Dann mußt du dir auch noch die Frage stellen: Wieviele Gartenfreunde werden von Stalker beläßtigt. Ein Stalker weiß auch ohne Wegeplan wo dein Garten ist. Sonst wäre es kein Stalker.

Gruß Uwe

chris

Hallo Uwe,

das Thema des justitiellen Täterschutzes möchte ich hier nicht diskutieren, dazu gibt es Justiz-Foren.
Was die Gartenanlage angeht, so hat auch ein Stalker nur die ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
Nicht umsonst halten Menschen ihre PIN und TAN geheim, obwohl ja Kriminelle an diese Informationen kommen, den sonst wäre sie ja nicht Kriminell...
Die Informationen im Schaukasten wurden von ausgehängt von Personen, die kein Amt im Verein bekleiden. Niemand wurde um Erlaubnis gefragt, ob er will , daß seine Informationen an einem Schaukasten am Parkplatz am öffentlichen Weg hängen.
Da die Leute die es hinhingen, ansonsten auch durchaus sinnvolles auf informeller Ebene regeln, mache ich keine Vorwurf, denn es müssen nunmal Dinge informell geregelt werden, un dauch bei informellen Sachen passieren Fehler.
Wer will kann sich ja herausstreichen, solange JEDER weiß, daß er da ausgeschrieben steht.
Aber, reale Lebenspraxis, wer schaut schon in Schaukästen?
Nun, der Stalker hat es offenbar getan.
Denn Stalker interessieren sich brennend für alle Informationen der Leute, an deren Versen sie hängen.
"Da radelt jemand den man stalkt in einen Gartenweg? da schaut doch Stalkerli mal genauer hin..."
Wie gesagt, Gartenfreunden, die wohlmeinend engagiert Fehler machen, mache ich keinen nachtragenden Vorwurf, was den Stalker und die Justiz angeht, so kenne ich das Prinzip das Täterschutzes, welches ich im Rahmen der Notwehr auch bereit bin für mich zu beanspruchen...

P.S.: Auch in Wohngebieten steht nicht an jeder Straße eine Tafel mit dem Verzeichnis aller Bewohner nebst genauer Hausnummerierung ;-)

Im übrigen bin ich ein Gegner der Praxis, zu viel Informationen über Parzellenpächter zugänglich zu machen, und ein Gegner von zuviel Neugier. Wer weiß wie Hännschen Rosenthal den Holocaust überlebte, weiß was ich als antifaschistischer Kleingärtner meine.

andreas

Bei uns ist es so, dass in zwei Schaukästen innerhalb der KGA ein Parzellenplan hängt mit Parz.Nr. und Nachnamen. Bis uns dieses Jahr auffiel, "ob das denn sein darf". Also wird in der nächsten MV darüber abgestimmt.Das somit demokratisch legitimierte Ergebnis wird ausgeführt. Schließlich muß jede KGA als Bestandteil des öffentlichen "Grüns" öffentlich zu gänglich sein.(Zumindest tagsüber im Sommer)
Andreas

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