ZDF/ Wohnen im Garten

Begonnen von reporter, 28. April 2006, 15:00:00

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Re(e)Bell

Lieber Eckard,
lies mal § 868 BGB zum Them,a Besitz:
"Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz)."

Gruß Re(e)Bell

Eckhard

Hört sich so aber ganz anders an. Man darf eben den eigentlichen Besitzer nicht weglassen. Das führt zu Mißverständnissen.
Gruß Eckhard

Re(e)Bell

Hallo Eckard,
lies doch mal die Entscheidung des BVerfGE 89, 1, 6 ff) in welcher es u.a. heißt: "auf den eigentumsgleichen Rang seines auf dem Mietvertrag (Pachtvertrag) beruhenden Rechts zum Besitz ...."

Gruß Re(e)Bell

Horst

Liebe Freunde,
wir sollten uns bei diesem Thema nicht um Besitz und Eigentum um den KleinGarten streiten.
Juristisch stimmt es, daß wir als KleinGartenPächter
"Besitzer" eines gepachteten KleinGartens sind, aber nur Eigentümer über die Dinge im KleinGarten, die bei Beendigung des Pachtverhältnisses abgelöst oder übereignet werden.
Jedoch sollten wir wegen Mißverständnissen nur von Pacht sprechen.
Wir haben es mit Kleingärtnern verschiedenster Art zu tun und mit vielen Zuwanderern. Volkstümlich wird Besitz meist mit Eigentum gleich gesetzt.
Ich sehe rot, wenn ich immer wieder Inserate über den Verkauf von Kleingärten sehe.
Viele von uns Funktionsträger sind überfordert neben der Arbeit für den Verein auch noch Sprachunterricht und Rechtskunde vermitteln zu müssen,
da die Politik, die Gesellschaft,
vieles versäumt hat:
Wir müssen uns um jeden M... kümmern.
Das alles nennt man dann
"vereinsrechtliche Selbstverwaltung",
"Entkommunalsierung" usw.
In einer Kleingartenanlage habe ich Aushänge des Vereins über den "Verkauf" von Kleingärten gesehen.

Gestern war "Der Fachberater" Nr. 2/Mai 2006 im Briefkasten.
Seite 30 unten.

Horst


Burchard

Hallo Horst,

schau doch mal auf die Homepage vom Stadtverband Aachen - da werden nur Gärten verkauft. Wenn die das nicht wissen wie soll ein "normaler" Kleingärtner da noch duchblicken?

Gruß
Burchard

dora

in unserer Anlage hängt auch ein Zettel " Garten zu verkaufen ". Die Leute versthns so am besten.

Eckhard

- richtig.
-
- Weil man gewissermaßen auch  den ,,Besitz in Form von Nutzungsrechten ,, mitverkauft.
- Besitz im juristischen Sprachgebrauch meint auch Rechte an einer Sache.
- Und somit hätten alle recht.
- Aber ob es der Klarheit dient
- Mit freundlichen Grüßen
- Eckhard

ilex

Hallo liebe Gartenfreunde,

kann es sein, dass "wir alle" das eigentliche Thema -"ZDF-Wunsch" verfehlen? So viele Beiträge zu einer einzigen Frage der ZDF-Reporterin ist m.E. schon sehr erstaunlich...
Gruß

Ilex

Horst

... oder?

Liebe Freunde.

Problemkreis KleingartenBesitz:

Pacht = Besitz; aber(fast)kein Eigentum.
Kauf = Besitz = Eigentum.
Lieber Rebell, Du rückst mich manmal juristisch zurecht.
Ist das in etwa so richtig?

Werden in Aachen oder sonstwo, wo "verkauft" wird, Kaufverträge und nicht Pachtverträge abgeschlossen?

Bitte alles nicht so kompliziert; bleibt nur bei   P a c h t .
Das ist auch dem Zuwanderer verständlich wenn wir ihm erklären, das ist sowas wie die Miete seiner Wohnung.
Außerdem ist es auch eine psychologische Hürde, die dazu dient, daß der Kleingärtner in "seinem" Garten nicht alles machen kann. Wir erklären ihm dazu, daß der Kleingartenpachtvertagdem Mietvertag ähnlich ist und die Gartenordnung der Hausordnung.
Deshalb sehe ich rot, wenn Kleingärten "verkauft"werden.

Viele Beiträge?
Ja; es muß wohl sein, auch für die Reporterin.

Horst



Eckhard

Natürlich hat der Horst recht, lieber ilex,

Wenn man erst ins Plaudern kommt....
Aber, Horst, Dein Vergleich mit dem Mietrecht muß dann auch zu Ende gedacht werden:
Genau wie im Mietrecht die Hausordnung dem Mietgesetz untergeordnet ist, ist im Kleingarten an 1.Stelle  das BkleinGG  maßgebend und die Regeln der Gartenordnung  nachrangig.
Genau, wie viele Wohnungsvermieter bei der Erstellung der Hausordnung übers Ziel hinausschießen und damit unwirksame Klauseln in den Mietvertrag stellen (gerade jetzt wurden Renovierungsklauseln des Mietvertrages durch das Bundesgericht für unwirksam erklärt), versuchen auch die Vereine und Verbände den Kleingärtner zu maßregeln, ohne dass dieses vor dem Gericht standhalten würden.
Gruß Eckhard

Burchard

Hallo,

ich denke mal der Gartenzwerg sagt alles. Wurde von einem "Kleingärtner" gestaltet, der so sein Hobby dokuemntiern will
 



http://www.yourupload.de/show/d/548/i4jmNytp.jpg



Gruß
Burchard

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