ZDF/ Wohnen im Garten

Begonnen von reporter, 28. April 2006, 15:00:00

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Eckhard

Lieber Horst, wenn es sich hier nicht um Leichfertiges handelt, wird doch dies Forum benutzt um Kontakt zu Interessierten ( so ne Art Exibitionisten) zu erhalten.
Was möglicherweise passiert ist.
Sollte man nicht da erst das Produkt abwarten?

Gruß Eckhard

Werner

Zitat Uwe "Sat Fernseher kann man evtl. noch durchgehen lassen (kommt auf der Antennengröße an)aber wo bleiben die dann mit den Abwasser."

Das sammeln die natürlich in der Satelliten_schüssel_.

Sorry Uwe, da konnte ich nicht widerstehen.

Gruß Werner

Horst

Ja Freunde, falls die Reportage kommen sollte, hoffe ich nur, daß sorgfältig recherchiert wird und dass die Reportage sachlich ist.
Wir sind Pächter eines KleinGartens und nicht Besitzer eines (Privat)Gartens.
Außerdem: Wann hört der kurzfristige Aufenthalt und das gelegentliche Übernachten auf und wann fängt das dauerhafte Wohnen an?

So ähnliche Bedenken wie Eckhard hatte ich von anfang an auch.


Horst



Werner

Horst,
hätte man das BKlGG konkreter verfasst, dann gäbe es da nicht ständig Diskussionen. In der Zwischenzeit ist es doch so, dass die Kommentare zum BKlGG und Urteile teilweise mehr Gesetz sind als das Gesetz selbst.
Nirgend wo im Gesetz steht, dass das Wohnen im Garten verboten ist. Diese Auffassung wird doch nur an dem Text, der sich ausschließlich auf die Ausstattung der Laube bezieht, nämlich "...nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein." festgemacht. Eignung zum Wohnen ist ein weiter Begriff und reicht von Penthouse bis Kanalbrücke. Deshalb gibt es ja findige Kleingärtnervorstände, die eine solche Eignung an Wasser und Strom in der Laube festmachen. Ganz Engstirnige erteilen bereits eine Abmahnung wenn Karlheinz nach dem Maifeuer, statt sturzbetrunken nach Hause zu fahren, lieber in der Laube übernachtet. Ich meine da ist mehr Fingerspitzengefühl angesagt.
Problematisch wird es jedoch bei folgendem fiktiven Trick: H4-Empfänger mietet Wohnung. Macht Miete beim Amt geltend. H4-Empfänger kündigt Wohnung (Welcher Vermieter macht einen Mietvertrag nach dem Auszug ungültig?) wohnt im Kleingarten und bezieht weiter H4 inclusive Mietzuschuß.

Gruß
Werner

ilex

Hallo Werner,
Du bist ja einer der ganz "schlauen" - natürlich weißt Du ganz genau, was sich hinter dem Begriff "dauerndes Wohnen" im Zusammenhang mit dem BklG verbirgt - warum Deine am Rande der Unsachlichkeit stehende Aussage...!
WOHNEN ist verboten - und das hat seine Gründe - im Interesse des Kleingartenwesens ist das auch gut so!

Ilex

Uwe

Hallo Werner, kleiner Witzbold

Nichts für ungut, Spass muß ja auch mal sein

Gruß Uwe

Burchard

Hallo,

Werner hat nicht so ganz unrecht, einen klare Formulierung im BklgG währe vernünftig gewesen.

Andererseits sind die Verbände und hier konkret die Stadtverbände gefordert klar Stellung zu beziehen.
Natürlich macht man sich keine Freunde wenn man das "Wohnen" (auch während der Sommerzeit) unterbindet. Es ist sogar Arbeit, weil man ja auch kontrollieren muß. Solange die Verbände zu feige sind das "Wohen" zu unterbinden werden wir jedes Jahr diese Diskussion haben.

dora

dem Reporter gehts doch um ständiges Wohnen und nicht um ab und an. Das ist doch ein großer Unterschied.

Eckhard

Hallo Burchard!
Wir leben in einem freien Land. Hier kann Jeder machen, was nicht verboten ist(Grundrechte).
Wir Gärtner sollten darüberfroh sein, denn kein Vorstand oder Verband kann ein Budesgesetzt durch eigene Verordnungen  eingrenzen.
Jeder Vorstand sollte froh darüber sein.
Denn selbstverständlich  mehr zu kontrollieren, als man es ihm vorschreibt.

Mir sind alle Übereifrigen  sehr suspekt. Solche Leute gehören abgewählt. Dazu bedarf es aber einer interessierten Mitgliedschaft. Die wird aber immer seltener.
Und schon ist wieder viel Platz für  überflüssige Fantasie und Aktionismus.

mit freundlichem Gruß
Eckhard

ilex

Hallo Eckhard,
sehr interassant ist Dein Beitrag ja - aber: könntest Du etwas konkreter werden.

Übrigens: ich teile die Auffassung von Dara - das ZDF sucht keine "Ab- und Zu - mal -Übernachter", sondern den von ihr beschriebenen Personenkreis.
Über das bloße Übernachten ist auch in diesem Forum schon mehr als genug geschrieben worden.

Gruß

Ilex

Eckhard

Lieber ilex!
Andeutungen wie die von Burchard lese ich immer wieder. Ich reagiere darauf allergisch.
Gruß Eckhard

Burchard

Hallo Eckhard!

Welche Andeutungen?

Die Verbände  (Landes- und Stadtverbände) sind gefordert eine klare und eine eindeutige Stellung zu beziehen.

Entweder ist es untersagt/verboten/nicht erlaubt den Garten als Zweitwohnung zu benutzen oder es ist generell – und dann auch für alle erlaubt.

Im ersten Fall müssen natürlich die Verantwortlichen (Vorstände) um die Einhaltung kümmern. Zugegeben das ist unangenehmer als Ehrennadeln zu verteilen und hin und wieder einzelne Gärtner auf Unkraut anzusprechen. Insbesondere wenn auch Vereinsvorstände gerne den Kleingarten mit der Ferienwohnung verwechseln.

Wenn es aber generell erlaubt ist, dann hat es keinen – auch nicht die Kommunen – zu stören wer, wann und wie lange im Garten „wohnt“.



Übrigens ich habe seit 15 Jahren den Kleingarten und in der Zeit war kein Vertreter vom Stadtverband in unsrer Kolonie.


Gruß
Burchard

Uwe

Hallo Leute

Um mal ein bischen Licht in die Sache zu bekommen, ich habe mal mit der Reporterin über E-Mail unterhalten und sie sucht tatsächlich nur Leute die im Garten dauerhaft wohnen. Insbesondere sucht sie welche die aus einer Notlage heraus, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Hartz IV usw. dort wohnen "müssen". Ansonsten sucht sie für eine allgemeine Sache noch andere Kleingartenthemen, nehmt doch einfach mal Kontakt, unter ihre angegeben E-Mail Adresse im ersten Beitrag, mit ihr auf.

MfG Uwe

Re(e)Bell

Hallo,
eigentlich wollte ich ja nichts dazu schreiben. Allerdings ist mir aufgefallen, dass sich die Reporterin selbst nicht zu den ja doch öffentlich gestellten Fragen und Behauptungen sowie dem Vorwurf (sehr suspekt die Sache) geäußert hat. Wäre doch eigentlioch naheliegend wenn sie die Sache ernsthaft angehen will.  
Nachdem was hier bereits alles geschrieben wurde, hat sie doch auch   genügend Anhaltspunkte dafür ob und wie "es" gemacht wird. Ein paar geeignete Schauspieler werden sich doch beim ZDF finden lassen.
Ach noch was, Horst, kennst du den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ?
Besitzer sind Pächter von Kleingärten schon, wir besitzen fremdes Grundeigentum
welches wir mit Laube und Bäumen, Planzen usw. versehen haben,  zur Pacht.
Gruß Re(e)Bell

Eckhard

Lieber Rebell!
Fremdes Eigentum besitzen hiese Enteignung. Das trifft für Kleingärten nicht zu.
 Thema ist hier das Anliegen eines Reporters vom TV. Wenn ich so sehe, wie mit gesellschaftlichen Problemen im Tv manchmal umgegangen wird ( meist auf Kosten der Betroffenen), tut mir der oder die schon leid, der hier auf den Leim geht.

Andererseits werden unter den Beiträgen zum Thema Wohnen im Garten hier doch große Unterschiede deutlich.
Ein Bundesgesetz wie das BkleinGG  und das Pachtrecht wirkt wie das Mietrecht bei Wohnungen.
Ein Vorstand oder Verband kann  keine eigene Definition  darüber stellen.
Wenn es einer schafft ,ohne die Ausstattung einer Wohnung in der Laube zu nächtigen, so ist das ausschließlich seine Sache.
Kein Vorstand muß das kontrollieren und sollte es auch nicht tun. Er sollte lediglich darauf hinweisen, dass Strom und Wasser IN der Laube nicht installiert werden dürfen
Alles andere ist ,,vorauseilender Gehorsam" und unnötig.

Es gibt Zeitgenossen, die sitzen mehrere Tage und Nächte auf einem Pfahl um einen Preis zu gewinnen – das ist auch nicht verboten.......


Gruß Eckhard

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