offene Jahresbeitragsrechnung

Begonnen von Loren, 28. Mai 2004, 23:29:00

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Loren

Hallo Kleingärtner,<br />
<br />
eines unserer Mitglieder bezahlt die Jahresbeitragsrechnung nicht. Habe schon 2 Mahnungen verschickt, jedoch ohne Erfolg.<br />
Die dritte Mahnung ist jetzt fällig. Was ist, wenn das Mitglied darauf nicht reagiert. Welche Möglichkeiten habe ich dann. Wer kann mir seine Erfahrungen mitteilen?.<br />
<br />
Vielen Dank für eure Hilfen.<br />
<br />
lg loren

Reinhard

Hallo, zunächst würde ich mal das persönliche Gespräch suchen. (Telefonnummer hast Du doch?) Wenn das nicht hilft, www.google.de ist Dein Freund! Unter "Mahnbescheid" findest Du reichlich Hinweise.<br />
Gruß Reinhard

Burchard

Hallo!<br />
<br />
Normalerweise steht in der Vereinssatzung was zum Thema "Zahlungsrückstand" - besonders was den Vereinsauschluß betrifft. Ist aber dann die ganz große Keule. <br />
<br />
Seit Ihr so groß, daß man ihn nicht direkt ansprechen kann? Kann ja sein, daß es Unklarheiten bei der Abrechnung gibt.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Jürgen Fisch

Hallo !<br />
<br />
Wir haben auch zwei Jahre Sorgen mit der pünktlichen Zahlung gehabt.<br />
Zunächst sollte man wissen, dass das Mahnverfahren bei Rechnungslegung mit <br />
Termin nur noch eine Höflichkeistfloske ist.<br />
Man sollte sie jedoch noch praktizieren. Auch ein Anruf als Erinnerung erscheint sinnvoll.<br />
Bei Unbelehrbaren jdoch hilft nur der Einzug über einen Rechtsanwalt (Rechtsschutz trägt die Kosten), der ist für den Betroffenen kostenpflichtig(ca. 24,00 â,¬)aber unschädlich für den Verein.<br />
Der Vorstand erfüllt damit seine Pflicht zur Sicherung des Vereinsvermögens. Wir haben zusätzlich noch in die Satzung aufgenommen,"Bei zusätzlichen Aufwendungen des Vorstandes zur Sicherung des Vereinsvermögens ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 - 100, 00 â,¬ zu zahlen.<br />
Die Höhe ist abhängig vom Vertoss, er erhält das Recht der Anhörung und der Beschluss muss wirksam zustande gekommen sein. <br />
<br />
Viel Spaß

Peter Garbrock

dem Pächter die Kündigung schicken,gleichzeitig an Kreisverband oder ??????

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