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Kleingärten nutzen und gestalten - Zwischen Erholung und Pflicht

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Individuell gestalten


GemüsebeeteFoto: Heidemann Gemüsebeete können ansprechend gestaltet werden. Hier teilen ein Bohnenspalier und hohe Pflanzen die Fläche in verschiedene Räume.


Der Kleingarten ist ein Aufenthaltsort für die Freizeit, an dem man sich wohl fühlen soll. Ein schöner Erholungsgarten muss aber nicht nur aus Sitzplätzen und Zierpflanzen bestehen. Auch Gemüsebeete können ansprechend gestaltet und integriert werden, etwa mit niedrigen Hecken oder Einfassungen und schmalen Pflegewegen, Kräuter können auf einer Kräuterspirale wachsen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten ist riesig, An­re­gun­gen sind in zahlreichen Veröffentlichungen zu finden, sodass sich jeder Garten ganz nach den persönlichen Vorstellungen der Nutzer zu einer kleinen Wohlfühloase entwickeln kann. Manche lieben den formalen, strengen Gartentyp, andere wiederum mehr die naturhafte Ausrichtung.

Basis für die Gestaltung ist ein Grundriss, der durch die Laube und die gewünschte Wegeführung geprägt wird. Die verbleibende Fläche kann in Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungen ge­glie­dert werden. Eine räumliche Aufteilung macht den Garten sogar spannender. Kompost­ecken und unansehnliche Lagerflächen lassen sich geschickt hinter Gehölzen verstecken. Die Aufteilung der Beete und ihre Form kann stark variieren, ob rund oder eckig, geschwungen oder geradlinig: Hier ist Fantasie gefragt.


Entspannt genießen

Eine sinnvolle Möblierung mit gemütlichen Liegestühlen, Hängematten, Sandkasten für die Kinder sowie Ausstattungen für den Grillabend nach getaner Arbeit erhöhen schließlich den Er­ho­lungs­wert. Dies sollte nur nicht übertrieben werden, denn es sind in der Regel Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen vorhanden wie das Vereinsheim mit Terrasse, Spielplätze oder Spielwiesen in der Ge­samt­an­la­ge, die von allen genutzt werden kön­nen und sollen. Dadurch werden schließlich auch Kontakt und Gemeinschaft gefördert.

Ob nun die Nutzung eines Kleingartens durch das pflichtgemäße Gärtnern eine Last wird, liegt bei jedem Pächter selbst. Er hat es in der Hand, wie er den Garten gestaltet und wie hoch der Ar­beits­auf­wand ist, sodass genügend Freiraum bleibt, um die gewünschte Erholung zu finden.

Ludger Niermann
Fachberater des Landesverbandes
Westfalen und Lippe

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