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Die Zukunft der Kleingärten in der Stadt

Schlagworte zu diesem Artikel:
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  • Er­satz­land­ver­pflich­tung
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  • Geschosswohnungsanlagen
  • Grünanlagen

Kleingärten in der StadtFoto: Heidemann


Die Schlagzeilen häufen sich: „In größeren Städten steigen die Wohnungsmieten immer stärker!“ – „Mehr Wohnungen müssen gebaut werden!“ – „Kleingärten in Gefahr!“

Der Grund dafür, dass der Bedarf an Wohn­raum in den Ballungs­zen­tren immer größer wird, liegt darin, dass die Einwohner­zahl dort weiter zunimmt und gleichzeitig der soziale Wohnungsbau in den letz­ten Jahren vielerorts zum Erliegen gekommen ist. Städte und Kommunen gehen jetzt, neben einer Reihe anderer Maßnahmen, vermehrt dazu über, umfangreiche Woh­nungs­bau­pro­gram­me auf­zu­le­gen, um so dem Mangel an Wohnraum zu begegnen.

In vielen Städten planen die Verwaltungen und die Politik, auch bisher verschonte Flächen, dazu gehören auch Kleingartenflächen, in die Überplanung einzubeziehen. In Berlin stehen bei­spiels­wei­se mehrere tausend Kleingartenparzellen, in Hamburg, Hannover und Dresden mehrere hun­dert Parzellen zur Disposition.


Streit vorprogrammiert

Wenn sich die Kommunen darauf verlegen sollten, Klein­gar­ten­flä­chen lediglich als „Bau­land­re­ser­ve“ zu betrachten, dann sind Auseinandersetzungen mit den Kleingärtnerverbänden vor­pro­gram­miert. Die Probleme der zukünftigen Entwicklung der Städte dürfen nicht nur eindimensional betrachtet werden.

Die „einfache“ Lösung wäre sonst der ungehemmte und rück­­sichtslose Wohnungsbau. Ohne die Folgen zu bedenken, würden Klein­gar­ten­flächen für Wohnungsbauprojekte und andere Infra­struk­tur­maß­nah­men geopfert werden. Bei vielen stadtplanerischen Gedankenspielen werden darüber hinaus die Konsequenzen unter­schätzt bzw. gar nicht erst beachtet, die sich aus dem Bundes­klein­gar­ten­gesetz ergeben.

Dass die Kommune z.B. die im Paragrafen 14 des Bundesklein­gar­ten­gesetzes vorgesehene Er­satz­land­ver­pflich­tung zu erfüllen hat, offenbart sich manchem Stadtplaner erst, wenn die Pläne das Licht der Öffentlichkeit erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Flächenkonkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzungen in Ballungszentren (Wohnen, Gewerbe, Grün- und Sport­flä­che, Stra­ßen etc.) von Jahr zu Jahr weiter vergrößert.


Kleingartenentwicklung

Dabei hat sich der Deutsche Städtetag Ende 2011 mit seinen „Leitlinien zur nachhaltigen Ent­wick­lung des Kleingartenwesens in den Städten“ bereits eine gute Grundlage für die zukünftige Arbeit zurechtgelegt: In sechs Handlungsfeldern werden Empfehlungen formuliert, wie z.B. für den Erhalt und die Aufwertung von Klein­gär­ten („Kleingartenentwicklung“), die Sicherung der klein­gärt­ne­ri­schen Nutzung als „wichtigste Grundlage“, den Ausbau der „so­zia­len Funk­tio­nen“ des Klein­gar­ten­we­sens und für die „ökologischen Chancen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel“. Nach diesen Grundlinien sind die Kommunen und die jeweils zuständigen Kleingärtnerorganisationen dazu aufgerufen, Lösungen zu entwi­ckeln, die möglichst den jeweiligen Interessen ent­ge­gen­kom­men.


Kleingärten in der Nähe von Geschoss­woh­nun­genFoto: Breder Kleingärten dort, wo sie hingehören – in der Nähe von großen Geschoss­woh­nun­gen.


Interessenkonflikte

Zu den Interessen der Städte und Kommu­nen zählen neue Wohnungsbau- und Gewerbeflächen und die möglichst kurzfristige Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Interessen der Klein­gärt­ner­ver­bän­de sind der Erhalt der Kleingar­tenanlagen und, wenn das nicht möglich ist, die An­sied­lung von Ersatzkleingärten in der Nähe von Geschoss­woh­nun­gen.

Eine sinnvolle und zukunftsweisende Möglichkeit kann darin liegen, in frühzeitigen und intensiven Gesprächen mit Verwaltung, Politik und den Kleingärtnerverbänden Lösungen zu finden, mit denen die zum Teil unterschiedlichen Interessen in Übereinstimmung gebracht werden können.

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