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Die Zukunft der Kleingärten in der Stadt

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  • Grünanlagen
Lösungsansätze

Das erfordert auf allen Seiten Kreativität, Flexibilität und den Willen zu tragfähigen Ver­ein­ba­run­gen. Auf der Verwaltungsseite können gute Lösungen besonders durch ressortübergreifende Zu­sam­men­arbeit verwirklicht werden. Damit ist nicht die erforderliche „behördeninterne Ab­stim­mung“ gemeint, sondern eine ressort- bzw. abteilungs­über­grei­fen­de Planung von Anfang an. Es gibt viele Ansatzpunkte für diese Vor­ge­hens­­wei­se. Einige Beispiele dafür sind oder können sein:

  • Wohnungsneubau – mit neuen Kleingärten: Bei der Erstellung eines neuen Be­bau­ungs­pla­nes für Geschosswohnungs­bau könnte die Errichtung von Kleingärten verpflichtend werden! So könnte in jedem Fall eine Kleingartenanlage bei grö­ßeren Wohnungsbau­vor­haben berücksichtigt und geplant werden. Weitere Ko­operations­möglichkeiten mit Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und -genossen­schaf­ten sind in diesem Zusammenhang möglich. Zwei neue Wohnungsbauprojekte in Hamburg sollen bald in diesem Sinne umgesetzt werden.
     
  • Neue Kleingärten in bestehenden Geschosswohnungsanlagen: In den 1970er bis 1990er Jahren wurden in den Ballungszentren große, hochgeschossige Wohnanlagen (auch Trabantenstädte genannt) gebaut. Häufig sind diese von grö­ßeren Grünanlagen umgeben, die derzeit ein eher trauriges Bild abgeben. Das könn­ten Flächen für kleine Klein­gar­ten­parks bzw. -inseln werden. In einem Pilotprojekt könnten Wohnungsbaugenossenschaften und -gesell­schaf­ten mit der Stadt bzw. Kommune und der Kleingärtner­orga­ni­sation ein Projekt entwickeln, dass für alle Seiten einen positiven Effekt bringt.
    Die Vorteile für die Wohnungsgesellschaft würden darin bestehen, dass die Attraktivität der Wohnanlagen gesteigert und Kosten für die Gartenpflege gesenkt werden – ggf. gäbe es auch zusätzliche Pachteinnahmen.

    Kleingärten in GeschosswohnungsanlagenFoto: Fotolia/Harald07 Die Grünflächen von Stadtteilen, die überwiegend aus Geschoss­woh­nun­gen bestehen, könnten auch als Kleingartenparks genutzt werden.
    Für die Stadt bzw. für die Kommune wäre das von Vorteil, da so mögliche Ersatzflächen für Kleingartenanlagen entstehen würden. Der Vorteil für die Kleingärtner wäre, dass die Parzellen sich da befinden, wo sie hingehören – in der Nähe von Geschoss­woh­nun­gen.
  • Mehr Gärten im Bestand: Insbesondere ältere Anlagen zeichnen sich durch große und zum Teil sehr große Parzellen aus. Diese Anlagen bieten das Potenzial für mehr Gärten im Bestand. Bei einer guten Planung, an der die betroffenen Gartenfreunde beteiligt werden und bei der aus einer „Sonstigen Kleingartenanlage“ eine „Dauerkleingartenanlage“ wird, liegen die Vorteile auf der Hand.

Der Vorteil für die Kleingärtner: Die Anlage wird gesichert, und mehr Parzellen entstehen in­nen­stadt­nah. Bei dieser Gelegenheit können die Gartenfreunde auch von einer Erneuerung der „Garteninfrastruktur“ profitieren, wie z.B. dem Neubau der Wasserleitungen und der Vereins­wege. Der Vorteil für die Stadt bzw. für die Kommune: Auch hier gibt es dann mehr potenzielle Er­satz­flä­chen.

Die steigende Nachfrage nach Kleingärten, insbesondere durch junge Familien mit Kindern, in den Großstädten und Ballungszentren erfordert von allen Seiten, dass trotz einer größeren Flä­chen­kon­kur­renz zwischen Wohnungsbau, Gewerbe und Grünflächen, Lösungen für den Erhalt oder sogar zusätzliche Kleingärten gefunden werden. Wenn sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen und zukünftig mehr das „große Ganze“ betrach­ten, ist das möglich.

Dirk Sielmann
Vorsitzender des Landesbundes
der Gartenfreunde in Hamburg

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