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Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Kleingartenanlagen
  • Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung
  • Wirtschaft
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Kleingartenentwicklung
  • Zukunft
  • Fördermöglichkeiten

Zuordnung einer Kleingarten-NeuanlageFoto: Spieß Städtebauliche Zuordnung einer Kleingarten-Neuanlage zu der benachbarten Großsiedlung Unsere Städte und Gemeinden sind großen Veränderungen un­terworfen. Hierbei spielen einige Hauptfaktoren eine Rolle:

  1. Der demografische Faktor: eine ungleichmäßige Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung durch „Ster­be­über­schuss“ (wenn in einem be­stimm­ten Gebiet mehr Menschen ster­ben als geboren werden) und Abwanderungsverluste. Damit ist eine zunehmende Alterung der Gesellschaft verbunden.
  2. Der wirtschaftliche Faktor: Veränderungen in der Kaufkraft der Bevölkerung infolge der wirtschaftlichen Strukturveränderungen ziehen oft eine ver­än­der­te Nachfrage nach Konsumgütern nach sich.
  3. Der wohnungswirtschaftliche und finanzielle Faktor: Bei rückläufiger Nachfrage entstehen Leerstände im Wohnungssektor. Bei der Erschließung neuer Wohn­flächen entsteht neuer Bedarf an Kleingärten.
  4. Der soziale Faktor: Gewachsene soziale Strukturen lösen sich auf oder es entstehen neue.
  5. Kleingartenanlagen gehören in den Städten und Gemeinden zu den sogenannten „weichen“ Standortfaktoren und zur städtebaulichen Gesamtsituation. Das bedeutet, dass Veränderun­gen, die sich aufgrund der oben beschriebenen Faktoren ergeben, sich auch in unseren Anlagen wiederfinden.

Was bedeuten diese Faktoren nun im Einzelnen? Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich mit den Änderungen der Lebensumstände auch die Entwicklungsschwerpunk­te in der städtebaulichen Pla­nung verschieben: Wo weniger Wohnun­gen sind, sind weniger Menschen. Wo neue Wohn­bau­ge­bie­te entstehen, ergeben sich neue Bewohnerstrukturen, und dadurch verändert sich die Infrastruktur, z.B. in Bezug auf Kindergärten, Senio­renwohnun­gen, Grün­flächen und Kleingärten.


Kleingartenanlagen gehören zentral in die Städte

Frei- und Kleingartenflächen, die nicht Wohnungsbaugebieten zuge­ordnet sind, verlieren einen Teil ih­rer Qualität und damit ihrer Attraktivität. In der Vergangenheit wurde oft folgendermaßen gehandelt:

  • Kleingärten gehören an den Stadtrand.
  • Kleingärten siedeln wir dort an, wo preiswerte Grundstücke vorhanden sind.
  • Kleingärten können auf „Restflä­chen“ entstehen.

Dies hat mit Städtebauplanung und planerischer Vorsorge sehr wenig zu tun. Die vielfachen Wohl­fahrts­wir­kun­gen der Kleingartenanlagen sind hinreichend bekannt und erläutert worden. Nur noch einmal die Schlagworte: Kleingärten haben ökologische Bedeutung! Kleingärten haben soziale Bedeutung! Kleingärten haben wirt­schaftspolitische Bedeutung!

Wenn diesen Bedeutungen entsprochen werden soll, kann es nur eine Forderung geben: Klein­gär­ten gehören zentral in die Städte und Gemeinden und müssen den Stadtteilen und Wohnquartieren zugeordnet werden.

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