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Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht

Schlagworte zu diesem Artikel:
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Gelungenes Beispiel: Kleingartenanlage nach Grabeland

In der Ruhrgebietsstadt Castrop-Rauxel wurde eine Grabelandfläche durch den Eigentümer ge­kün­digt. Die Grabelandfläche lag in unmittelbarer Nähe zu den Wohnungen der Pächter und deckte damit den aktuellen Bedarf ab. (Die Grabeländer waren die niedrigste Stufe der Versorgung mit Gärten. Sie sollten die Lebensqualität verbessern und den Wünschen der Bevölkerung nach­kom­men.)

Daher fanden Abstimmungsgespräche mit den Pächtern statt, und die Stadt Castrop-Rauxel stell­te in unmittelbarer Nähe eine ge­eignete Fläche bereit, die über ei­nen Bebauungsplan als Dauer­klein­gartenanlage entwickelt und abgesichert worden ist. Der Grund­stückseigentümer ist die Stadt.

So entstanden auf ca. 9000 m² 23 Einzelgärten in einer Größe von ca. 240–330 m². Hinzu kommt die Infrastruktur der Anlage mit Vereinsflächen (Standort für Vereinsheim und Ge­mein­schafts­toi­let­ten), einem Parkplatz, Wasseranschluss bis zur Parzellengrenze sowie einem stationären Strom­an­schluss an den jeweiligen Erschließungswegen. Eine standortgerechte Anpflanzung mit hei­mi­schen Gehölzen erfüllt auch die ökologischen Ansprüche.

Auf diese Weise werden die städ­tebaulichen Anforderungen an die Anlage erfüllt: Zuordnung zu den Wohngebieten, Bedarfsdeckung, Verbesserung der Infrastruktur durch Gärten und Freiräume, Verbesserung der ökologi­schen Situa­tion und der Lebensqua­lität.

Fazit: Eine erfolgreiche Städtebauplanung muss sich in allen Bereichen – Wohnen, Arbeiten und Freiraum – am Bedarf und an den Erfordernissen orientieren. Hierbei ist eine direkte Zuordnung der jeweiligen Bereiche zueinander zwingend notwendig.

Der Flächenanspruch für die Frei­zeitgestaltung und Gartennutzung ist in diesem Dreiklang genau­so wichtig wie Wohnen und Arbeiten. Jede Kommune muss sich im Klaren darüber sein, welche Flächen für die Freizeitgestaltung notwendig und damit zu erhalten oder zu schaffen sind.

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