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Saatgut aus der Region

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  • Saatgut
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  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Florenverfälschung
  • Regiosaaten

Saatgut aus der RegionFoto: Saaten Zeller

Eine Wilde Möhre aus Norddeutschland ist keine fränkische Wilde Möhre! Pflanzen derselben Art unterscheiden sich mitunter stark, wenn sie aus unterschiedlichen Regionen stammen. Eine Wildpflanze, deren Samen aus einer anderen Region stammt, kann so in der freien Natur unerwünschte Effekte verursachen, etwa, weil sie früher oder später blüht und Insekten auf einen anderen Blühzeitpunkt eingestellt sind. Die Folge ist der Verlust biologischer Vielfalt.
Ab dem 1. März dieses Jahres schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass nur noch regionales („gebietseigenes“) Saatgut „in der freie Natur“ ausgebracht werden darf. Eine „Florenverfälschung“ und die Ausbreitung invasiver Arten soll damit verhindert werden.
Regionales Saatgut wird durch das Besammeln von wilden Gehölzen, Kräutern, Blumen und Gräsern in einem bestimmten Gebiet gewonnen (Foto). Das Saatgut wird anschließend ver­mehrt und für bestimmte Regionen in den Handel gebracht. In Deutschland wurden dafür 22 Ursprungs­gebiete festgelegt. Derzeit gibt es zwei Zertifikate, die gebietseigenes Saatgut garantieren: „VWW-Regiosaaten®“ und „Regio-Zert®“.
Bedeutung hat das regionale Saatgut bislang vor allem bei der Anlage von Naturschutzflächen und im kommunalen Bereich. Mittlerweile gibt es aber auch erste Anbieter, die an Hobbygärtner verkaufen. Demnächst sollen zudem gebietseigene Wildstauden auf dem Markt erhältlich sein.
Weitere Infos und Bezugsquellen: http://bit.ly/bdp-saatgut und http://bit.ly/vww-saaten

sök

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