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Stevia-Extrakt als Süßstoff zugelassen

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Stevia
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  • Stevia-Kraut
Neues Mitglied in der E-Familie

Stevia-ExtrakteFoto: aid Pflanzenteile essen nein, als Süßstoff trinken ja: Stevia-Extrakte wurden jetzt als Süßstoff zugelassen Mit null Kalorien süßen – ohne Chemie: Diesen Traum träumen Gartenfreunde, seit die südamerikanische Pflanze Stevia (Stevia rebaudiana) auch in deutschen Gartencentern – als Zierpflanze wohlgemerkt – an­ge­bo­ten wird. Doch bislang war sie als Lebensmittel nicht zugelassen - und ist es auch jetzt noch nicht.

Doch endlich ebnet auch die EU der Nutzung der Pflanze den Weg, wenn auch erst einmal nur als Süßstoff. Seit dem 3. Dezember 2011 sind die aus der Stevia-Pflanze extrahierten Steviolglycoside (bis zu 300 mal süßer als Zucker) unter der Nummer "E 960" in die Liste der als Zusatzstoff zugelassenen Süßstoffe aufgenommen. Die EU hat die Steviolglykoside zum Süßen von 31 verschiedenen Lebensmittelkategorien, wie zum Beispiel alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Speiseeis, Milchprodukten, Konfitüren, aber auch Suppen oder Nahrungsergänzungsmitteln, zugelassen.

Wie die Verbraucherzentralen mitteilen, scheiterte die Zulassung bislang an gesundheitlichen Bedenken. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft nun den Stevia-Süßstoff bei einer Ta­ges­höchst­do­sis von 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich ein. Dies entspricht bei einem 60 kg schweren Menschen einer Zufuhr von 240 mg. Daher muss die Lebensmittelindustrie bestimmte Höchstmengen bei der Verwendung des Süßstoffs in Lebensmitteln einhalten. Dennoch könne die Tageshöchstdosis vor allem bei Kindern leicht überschritten werden, wenn sie viele derart gesüßte Getränke oder Lebensmittel konsumieren würden, warnen die Verbraucherschützer.

Die Europäische Kommission geht in den am 14.11.2011 beschlossenen Zusatzstoffverordnungen sogar noch weiter. Sie kündigte an, dass sie von Herstellern und Verwendern der Steviolglycoside Angaben über die tatsächliche Verwendung des Süßstoffes einfordern und diese den Mit­glied­staa­ten zugänglich machen wird.

Reines Stevia-Kraut darf in der EU nach wie vor nicht als Zutat in Lebensmitteln eingesetzt werden. Auch der Anbau der Pflanze als Lebensmittel bleibt in Europa vorerst verboten. Die Blätter werden als neuartige Lebensmittel eingestuft und fallen unter die Novel Food-Verordnung. Grund für die fehlende Zulassung: Steviablätter können je nach Herkunft unterschiedliche Anteile an süßenden Stoffen wie auch an Begleitstoffen enthalten. Eine Sicherheitsbewertung kann allerdings nur dann vorgenommen werden, wenn die genaue Zusammensetzung bekannt ist.

Lediglich als Zierpflanze kann man Stevia rebaudiana in Gartencentern und Gärtnerein bekommen. In ihrer Heimat Südamerika wächst Stevia als mehrjährige krautige Pflanze bis zu einem Meter Höhe. Bei uns wird sie überwiegend als einjährige Pflanze kultiviert, liebt einen sonnigen, ge­schütz­ten, warmen Standort, ist entsprechend frostempfindlich und kann nicht im Freiland über­win­tert werden. Neben den fertigen Pflanzen werden Stecklinge und Samen angeboten, wobei Stecklinge gut angehen, Samen hingegen schlecht keimen sollen.

aid, (Dr. Christina Rempe),
div. Verbraucherzentrale

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