Brandgefahren ...oder nicht?

Begonnen von bachgarten, 24. Oktober 2022, 00:16:07

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bachgarten

Die Kleingarten-Vorstandschaft befürwortet den Standort eines üblichen Beton-Baumarkt-Grills mit ca. 2 m Höhe einem immer überzogen befeuernden Gartennachbarn. Die übliche Windrichtung weht gegen die Gartenhütte des Nachbarn mit nur 1,5 m. Dazwischen steht ein (ebenfalls brennbarer Holzzaun) im Abstand von 0,5 m.
Wir als Nachbarn haben bei solchen Nachbarn große Bedenken, die Nachbarn und die Vorstandschaft haben keine Bedenken.

Habt Ihr Forumsfreunde dazu Meinungen, Kenntnisse oder Infos? Wenn ja. Herzlichen Dank.

Skinhead

Oi Bachgarten,

das Thema Feuerstelle in Nachbars Garten scheint ja bei Dir ein Dauerbrenner zu sein, wenn ich mir Deine Beiträge bis zurück ins Jahr 2016 so anschaue. Teils ja so gravierend, dass die Fragen gleich doppelt gestellt werden. Geht das immer noch um den selben Grillkamin oder rüstet Dein Nachbar inzwischen weiter auf?

Ich hab mal bei uns in die kommunale Kleingartenordnung geschaut, da sind Grillkamine bis 90 cm über Bodenniveau erlaubt. Ich nehme an das bezieht sich auf die Feuerstelle und dann kommt ggf. nochmal der Schornstein oben drauf. Zum Abstand zum Nachbargrundstück finde ich dort nichts, da würde ich Dir Recht geben und hätte auch an mindestens 1 oder 2 m gedacht. Steht da aber zumindest bei uns nicht. Grundsätzlich sollte man die Feuerstelle auf jeden Fall so einrichten, dass sie möglichst wenig die Nachbarschaft behelligt, auch da gebe ich Dir Recht. Hat Dein Nachbar den  Platz dazu woanders im Garten nicht? Wenn doch, würde ich das nach der Historie von Dir und Deinem Nachbarn auch als Kriegserklärung auffassen.

Ich selbst habe das Glück, dass ich mit Fleisch bestechlich bin und somit vom gemauerten Kamin meines Nachbarn direkt hinter meinem Zaun regelmäßig profitiere. Ich habe allerdings auch das Glück, dass mir die Windrichtung in der Regel in die Karten spielt. Auch hier gebe ich Dir Recht, permanent im Qualm zu sitzen fände ich auch nicht so prall.

Was die Feuergefahr angeht würde ich sagen, dass die Verantwortung da komplett bei Deinem Nachbarn und ggf. ein Stück weit beim Vorstand liegt. Das heißt aber auch nur, dass Du einen eventuellen Schaden ersetzt bekämst, den Ärger hättest Du trotzdem. Was den Qualm angeht fürchte ich, Du müsstest im Zweifelsfall den Weg über den Immissionsschutz gehen und Dir die Qualmbelästigung amtlich oder gutachterlich bestätigen lassen. Ansonsten rennst Du beim Verein offenbar gegen eine Wand.

Wie gesagt, das beste ist immer die einvernehmliche Lösung. Wenn Dein Nachbar woanders Platz hat, dann sollte er mit dem Ding dorthin umziehen, ganz klar. Aber - wie schon mal zu einem Deiner Beiträge geschrieben - ein Stück weit muss man in einer Kleingartenanlage mit Grillgeruch und ab und zu mal bisschen Rauch leben.

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