Kündigung

Begonnen von nikolaos, 26. Juli 2022, 18:36:16

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nikolaos

Hallo,

könnte mir jemand Info geben, danke im Voraus.

Habe einen Garten im Mai 2021 gepachtet und musste in erstmal Ausmisten.
Der Garten an sich war für meine Verhältnisse nicht schlimm sondern der Vorpächter als Person hatte soviel Dreck produziert(Alkoholflaschen, er hat dort gewohnt).Ich musste erst sauber machen, natürlich war ich keine 8 Std. am Tag dort. Es ging aber voran.
Ohne meines Wissens ohne mich zu informieren haben die eine Gartenbegehung gemacht und ohne meines Daseins sind die in meinen Garten rein und haben Fotos gemacht.
Für mich persönlich ist es kein Thema habe ja nichts zu verbergen.
Jetzt schreibt der Vorstand den Bezirk an und bittet ihn mich zu Kündigen. Grund: Minimaler Anbau und Unkraut.
Ich bin mit Sicherheit nicht der beste Gärtner aber ich habe einen Garten, weil ich das Grüne und die Natur liebe. Natürlich lasse ich gewisses Unkraut überleben und bin nicht mit dem Feuer oder mit Chemie am Werk.
Habe auch Finanziell und vor allen meine Zeit investiert.
Kann man mich einfach so Kündigen.

Danke

 

Skinhead

Oi Nikolaos,

wegen Unkraut und fehlender Bewirtschaftung wird man eigentlich mindestens zweimal abgemahnt, bevor es zur Kündigung kommen kann. Selbst wenn noch Flaschen vom Vorpächter rumlägen, kann das keine sofortige Kündigung zur Folge haben.

Fristlos gekündigt wird man nur bei vereinsschädigendem Verhalten oder Straftaten zu Lasten des Vereins bzw. auf dem Verrinsgelände.

Gab es vorher schon Ansprachen seitens des Vorstands oder Abmahnungen? Ist der ganze Müll vom Vormieter noch nicht vollständig beseitigt? Hast Du irgendwas angebaut oder liegt der Garten brach? Und gab es sonst noch irgendwelche Vorfälle?

Tut mir leid, wenn ich das so direkt schreibe, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Geschichte nicht vollständig ist. Das passiert hier relativ oft.


Ich werde selbst ab und zu bei Gartenbegehungen hinzugezogen, vor allem dann, wenn es eh schon Ärger gab oder welcher zu erwarten ist. Aber zum fristlosen Rausschmiss muss deutlich mehr passiert sein. Und die Parzelle betreten wir unangekündigt nur dann, wenn der Pächter anwesend ist. Ansonsten wird ein kurzfristiger Termin vereinbart oder der Pächter um Erlaubnis gebeten, in seiner Abwesenheit den Garten zu begehen.

Aarthi

Würde ich gegen vorgehen.Habt ihr Rechtsschutz?

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