Gartenrecht Trampolin

Begonnen von SandraS77, 13. April 2019, 17:37:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SandraS77

Hallo,

seit 5 Jahren haben wir im Garten ein Trampolin stehen.
Gestern bekam ich eine Abmahnung vom Vorstand, dass wir das Trampolin abbauen müssen, da wir das Aufstellen nicht beantragt haben (es steht im Winter nur das Grundgerüst).
Der Beschluss, dass beantragt werden muss, wurde im Oktober letztes Jahr gefasst, nachdem sich 2-3 ältere Damen beschwert haben, dass die Gärten in ihren Augen zu Spielplätzen werden. Das gleiche gilt für Badebecken. Heute erfuhr ich, dass man beides beantragen kann, sich aber für eine Sache entscheiden muss und dazu muss man kleinlichst die 1/3-Bebauung nachweisen. Danach wird entschieden, was man darf.

Ich frag mich nun, wieviel Freiheit so ein Vorstand hat?
Versteht ihr, was ich meine? Mir erscheint das sehr nach Willkür.

Spatenpauli

Hallo Sandra,
Mal was grundsätzliches, ein Kleingarten ist eine Pachtfläche, die zur kleingärtnerischen Nutzung für einen sehr geringen Pachtpreis zur Verfügung gestellt wird.
Das heißt, dass es kein Spielplatz sein soll. Trampolin und Badebecken haben keine kleingärtnerischen Nutzen und gehören somit auch nicht in einen Kleingarten.
In der Wirklichkeit sehen es viele Gartenfreunde anders, was ich auch gut verstehen kann.
In unserem Verein ist es mit dem Trampolin insoweit geduldet, wie es keinen anderen Gartenfreund belästigt.
Badebecken werden bei uns nur als kleine, aufblasbare Kinderbecken geduldet.
Problematisch ist z.B. die Entsorgung des Badewassers. Einfach ausleeren und versickern oder für die Blumenbeete ist nach der Wasserschutzverordnung verboten.
Es muss also als sogenanntes Grauwasser auf dem Kompost oder in der Abkippstation entsorgt werden.
Wenn es nun auch noch einen Beschluss der Mitglieder gibt, ist es doch eindeutig geregelt.
Das Ganze hat nichts mit der Freiheit oder Willkür des Vorstandes zu tun. Zum Anderen stehen die Rechte und Pflichten von Vorstand und Mitgliedern im BKleingG und sollte auch in Eurer Satzung stehen.
Die einzelnen Auslegungen sind je nach Landesverbund und Bundesland unterschiedlich.
In welchem Bundesland befindet sich Euer Kleingarten


Online-Seminar am 21.05.2025

Schnittblumen (fast) das ganze Jahr

Wie Sie vom Frühling bis zum Spätherbst frische Schnittblumen anbauen und ernten, zeigt die Bio-Blumen-Gärtnerin Chantal Remmert. Erfahren Sie in diesem Seminar alles über den Anbau ein-, zwei- und mehrjähriger Blumen und Stauden sowie die Grundlagen der Gestaltung mit Schnitt- und Trockenblumen!

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Trendiger, vielseitiger Kohl

Trendiger, vielseitiger Kohl

Kohlgemüse ist enorm facettenreich: Erfahren Sie in diesem Seminar alles über den Anbau von Weiß- und Chinakohl, Wirsing und Brokkoli. Thomas Jaksch gibt zudem Tipps zu Sorten, Neuzüchtungen und Alternativen und Sie lernen, wie Sie Mini-Kohlköpfe ernten können.

Mehr Informationen 

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...