Baugenehmigung für Metallgerätehaus?

Begonnen von MarkoEiffel, 27. Juli 2017, 18:36:54

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MarkoEiffel

Hallo zusammen,

wir sind absolute "Haus- und Gartenneubesitzer". Wir wohnen in einer Stadt mit 50000 Einwohnern am Stadtrand in einem Reihenmittelhaus.
Nun wollten wir uns ein Metallgerätehausn in den Garten stellen (1,80 x 1,80 m).
Wir haben bei der Stadt nachgefragt und die sagten, dass ich keins aufstellen darf weil es außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs liegt.  Alle anderen Nachbarn haben aber eins. Das wollte ich dem Herrn auf der Stadt allerdings nicht sagen, da ich meine neuen Nachbarn ja nicht rein reiten wollte.

Was kann mir schlimmsten falls passieren, wenn ich trotzdem eins aufstelle? Wie hoch sind die Strafen?
Außerdem möchte ich die bestehende Terrasse verdoppeln. Brauche ich hierfür auch eine Genhmigung???
Bin um jede Hilfe dankbar!

Hardy

Hallo,
Was kann mir schlimmsten falls passieren, wenn ich trotzdem eins aufstelle? Wie hoch sind die Strafen? Da hättest gleich dort fragen können und zugleich Dir das anhand der dortigen Dokumente erklären können
Außerdem möchte ich die bestehende Terrasse verdoppeln. Brauche ich hierfür auch eine Genhmigung??? Natürlich, ansonsten gilt das vorher angekündigte.

In diesem Land kannst Du doch nicht machen, was einem sonst einfällt!

Hardy

Daniel12

Hallo!

"Braucht man eigentlich eine Baugenehmigung für ein Metallgerätehaus? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie sich ein handelsübliches Gartenhaus in Ihren Garten stellen. Handelsübliche Gartenhäuser die als solche ausgeschrieben werden, überschreiten die erlaubte Höhe nicht und können somit ohne Probleme aufgestellt werden. Achten Sie auf genügend Abstand zu Ihrem Nachbargrundstück. Sollten Sie die Absicht haben so ein Gerätehau vor Ihr Grundstück aufzustellen, können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen, wie dort die Bestimmungen zu den Abständen zur Straße sind. Bei extra großen oder Sonderanfertigungen von Metallgerätehäusern und anderen Gartenhäusern wenden Sie sich ebenfalls an Ihre zuständige Behörde, da diese extra großen Gartenhäuser der zulässigen Höhe nicht entsprechen könnten."

Quelle: https://metallgeraetehaus.net/baugenehmigung-fuer-metallgeraetehaus/

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!

Hardy


Noonchen

Für ein Gerätehäuschen?

vocka

Im schlimmsten Falle, wieder abbauen. Mein Kollege hatte mal Probleme mit seinem Nachbarn, es ging um ähnliches. Dem Nachbarn hat das nicht so gefallen, nach einigen Monaten hin und her hat die wieder abbauen müssen

Immer vorher die Stadt fragen, sonst zahlt man doppelt. Wir haben vor einigen Wochen Schiebetore für ein Grundstück bestellt, zuvor auch alles mit der Stadt geregelt. Fragen kostet ja nix. Gruss :)

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