kastanie

Begonnen von sunshine, 22. Juli 2011, 15:43:05

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sunshine

hallihallo  :D habe seit zwei jahren einen schrebergarten,darin steht eine riesengrosse kastanie mit einem durchmesser von 2metern.gestern brach ein 8 meter langer ast ab der einen schaden von 300 eu verursachte. die gartenversicherung nimmt sich natürlich nichtz davon an .ich bin aber der meinung das der stadtverband sich darum zu kümmern hat.die kastanie ist ein fremdbaum der nichtz im schrebergarten zu suchen hat ,und ich habe sie nicht gepflanzt .über antworten würdde ich mich freuen liebe grüsse kerstin ::)







YETI

Wenn Du einen Garten in einem KGV hast, hat solch ein Kastanienbaum im Garten normalerweise nix zu suchen.

Hat dieser Baum Bestandschutz durch die Stadt / Gemeinde? Klingt komisch, solch einen Baum haben wir in einem Garten unserer Anlage auch.

Was ist denn im Schätzprotokoll des Gartens vermerkt, was Du bei Übergabe erhalten hast? Ist der Wert gemindert, weil der Baum gefällt werden sollte? Auch im Pachtvertrag können Informationen über zu beseitigende Dinge vermerkt sein.

Auf alle Fälle ist der Baum jetzt in Deinem Besitz, Du bist dafür verantwortlich.
Wem ist denn der Schaden entstanden, Dir oder Dritten?

Ich glaube aber kaum, dass dafür eine Gartenversicherung aufkommt. Einzigste Möglichkeit wäre vielleicht eine private Haftpflichtversicherung, dazu einfach mal den Vertreter befragen...


YETI

sunshine

hallo yeti habe den garten total verkommen übernommen die laube habe ich vom vorsitzende geschenkt bekommen also gibt es kein protokoll es waren vorher wilde gärten vor 3 jahren noch.die kastanie steht nicht unter bestandschutz.die kastanie hat meine gartenmöbel zerstört l.g. kerstin :)

YETI

Hab nochmal recherchiert:
ZitatEin Baum, der vom Landeigentümer nicht ausdrücklich mit verpachtet wurde, steht stets im Eigentum des Kleingartenpächters.
Damit ist er Scheinbestandteil des Grund und Bodens gemäß § 95 BGB und ist genauso zu behandeln, wie z.B. die Laube.

Der Gartenfreund haftet für ihn und hat auch eine Verkehrssicherungspflicht.

Fundstelle: Der Fachberater August 2006 

Damit wirst Du wohl auf den Kosten "sitzenbleiben"...

Pirol

Meine Gartenmöbel sind in meiner Hausratversicherung enthalten,das muß man aber beim Abschluß vereinbaren,ansonsten habe ich eine Laubenversicherung gegen Einbruch,Diebstahl,Vandalismus und Elementarschäden.Wie du den Baum schilderst,fällt er unter der Baumschutzordnung,das weiss aber der Naturschutzbeauftragte der Stadt/Kommune

GartenDialog 2026Foto: Petra Richli

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