Neue Leute Neue Regeln

Begonnen von Thomas, 05. Januar 2005, 13:21:00

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Thomas

Wir haben seit kurzer Zeit einen neuen Fachberater in unserem KGV nun steht wiedermal die Jahreshauptversammlung an und mit der Einladung bekahmen unsere Mitglieder auch eine neue Gartenordnung deren Genehmigung und Änderung unsere Mitglieder zustimmen müssen.In den Tagesordnungspunkten der Hauptvers. taucht darüber kein Wort auf.Jedenfalls wird in der neuen Gartenordnung unter anderem darauf hingewiesen das Chemietoiletten unzulässig wären.Kann da einer helfen?Weiter wird hingewiesen das ich als Pächter mir nur noch 1000ltr.Regenwasser bereithalten darf.Giebt es da Gesetze?Der Vorstand will Katzen wie Hunde an die Leine legen.Unzulässig wären auch Ortsfeste Feuerstätten(darunter verstehe ich auch Kamingrills die ja auch verklebt werden)ist dies zulässig?Seit ca.19 Jahren besteht unsere Anlage und viele unserer Mitglieder haben ebenso lange Ihre Tannen und Koniferen stehen diese sollen nun auf min.3Meter gekürzt werden das ist so als würde man einen Mann kastrieren.Der Verpächter hat bissher nichts dagegen gehabt wie es war,aber unser Vorstand als Zwischen Verpächter fängt nun an solchen Zirkus zu machen was können wir tun.<br />
Bitte um hilfe.<br />
Danke Thomas

lore

ich denke schon,dass sowas auf der Tageordnung stehen muss. Ansonsten kann nicht abgestimmt werden.<br />
Aber zum den Problemen kann ich nichts sagen. Ihr könntet doch die neue Gartenordnung bei ev. Abstimmung einfach ablehnen, d.h. einfach dagengen stimmen

Markus

hallo Thomas,<br />
genaues kann ich auch nicht sagen, aber bei uns gibt es sowas wie Bestandsschutz. So daß diverse "Umbauregeln" erst bei Pächterwechsel "aktiv" werden.<br />
<br />
Gruß Markus

Re(e)Bell

Hallo,<br />
die erste Frage ist, ob man "als Pächter eines Kleingartens, überhaupt verpflichtet ist, die Beschlüsse seines Vertragspartners "Kleingartenverein" zu akzeptieren. Das eine ist ziviles Vertragsrecht, das andere ist Vereinsrecht. Nach meiner Meinung kann die MItgliederversammlung auf Anregung des Vorstandes zwar Beschlüsse darüber fassen, wie künftige <br />
Pachtverträge gestalltet werden sollen und welchen Inhalt die zum Vertrag gehörende  Gartenordnung haben soll. Um eine  bestehende Gartenordnung einseitig zu <br />
ändern, bedarf es aber schon einer Ermächtigung im Pachtvertrag.<br />
Zum anderen ist schon richtig darauf hingewiesen worden, dass in einer Mitgliederversammlung gem. § 32 BGB wirksame Bechlüssen nur gefaßt werden können, wenn das Thema in der Tagesordnung angekündigt worden ist.<br />
Re(e)Bell  

Schreibliesel

Oh je, hier hat wohl noch kein Vorstandsmitglied mal reingeschaut.<br />
1. Beschlüsse werden prinzipiell in der Mitgliederversammlung von den in der Satzung genannten Migliedern (Anzahl) getätigt. Diese sind dann für alle Gartenfreunde bindend, auch für die Gegenstimmen.<br />
2. Chemietoiletten sind nicht unzulässig. Unzulässig ist lediglich die Entsorgung des Inhalts im Kleingarten. Dafür gibt es bestimmte Entsorgungspunkte.<br />
3. Eine Begrenzung zum  Sammeln von Regenwasser gibt es nicht. Wäre ja auch sinnfrei. Sollte dies allerdings ein Beschluß der Mitgliederversammlung sein, dann ist er auch bindend.<br />
4. Hunde an die Leine zu legen im Vereinsgelände ist sinnvoll und für alle Mitglieder wichtig. Hunde werden selbst in verschiedenen Städten mit einer Leinenpflicht beauflagt. Auch geht es dabei um das vom Hundehalter unbeobachtete Setzen eines Hundehäufchens im Vereinsgelände. <br />
Katzen an der Leine zu führen ist allerdings etwas eigenartig.<br />
5. Ortsfeste, also z. B. gemauerte Kamine und Grillstellen, sind tatsächlich nicht zulässig. <br />
6. Ein Kleingarten ist zum Anbau von Obst und Gemüse gedacht. Das Pflanzen von Tannen und anderen Nadelbäumen ist nicht erlaubt. Geschieht dies trotzdem in einem  Verein, dann kann keine Gemeinnützigkeit anerkannt werden und eine Pachterhöhung (angepaßt an die Pacht von Datschenbesitzern) ist seitens der Stadt möglich. Der langjährige Nadelbaumbestand kann bestenfalls zu einer Einkürzung auf die bereits genannten drei Meter führen. Bei Pächterwechsel müssen die Bäume jedoch entfernt werden. <br />
Das ist kein "Zirkus".<br />
7. In jedem Kleingartenverein gibt es eine Satzung und es gilt das Bundeskleingartengesetz.

Re(e)Bell

Hallo Schreibliesel,<br />
lass dir mal von jemanden der Ahnung hat ( ich meine nicht mich ) erklären, wo die Grenzen von Mitgliederversammlungsbeschlüssen sind. Warum gibt es im Pachtvertrag §§, wenn da lustig durch Mitgliederversammlungsbeschlüsse in den Vertrag hinein geregelt werden kann ? Vereinsrecht ist die eine Seite, Privatrecht (Pachtvertrag) die andere.<br />
Re(e)Bell

Schreibliesel

http://www.lsk-kleingarten.de/cm/index.php?id=63

Schreibliesel

http://www.lsk-kleingarten.de/cm/index.php?id=59

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