Katzenhaltung

Begonnen von Jürgen, 10. August 2004, 20:46:00

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Jürgen

Hallo,<br />
wir haben in unserer Kleingartenanlage einen Pächter, der hat vor zwei Jahren auf seinem Kompost drei neu geborene Kätzchen gefunden.<br />
Zu diesen Tierchen hat er eine Wahnsinnsliebe entwickelt. Er hat sie zur rechten Zeit selbstverständlich auch sterilisieren lassen. Eine Katze ist weggelaufen, oder sonst irgendwie abhanden gekommen, da waren es eine Weile nur zwei, inzwischen wurde jedoch eine zugelaufene Katze wieder dazu adoptiert.<br />
Ab diesem Jahr haben wir eine neue Pächterin, diese brachte Ihre drei Hauskatzen den Sommer über mit in den Garten.<br />
Diese Katzen haben jetzt die ganze Gartenanlage in Beschlag genommen und hinterlassen auch Ihre Reste an Stellen, die nicht allen Pächtern genehm sind.<br />
Eine Gartenpächterin hat (nachgewiesen) eine Katzenallergie, andere sind wegen Ihrer herumkriechenden Kleinkinder besorgt. Somit gehen jetzt die Beschwerden los. Die Argumente der zwei Katzenfreunde gehen vom Tierschutzgesetz bis zum Rechtsanwalt.<br />
Wer hat solche Probleme in seiner Gartensparte schon gehabt und gelöst? Bitte keine Abschriften vom Bundeskleingartengesetz, das kenne ich über dieses Thema auswendig, ich bin der Vorsitzende dieser Anlage.

DORA

hallo Jürgen,<br />
<br />
bei uns ist das in der Gartenordnung geregelt,dass keine Tierhaltung in der anlage erlaubt ist. Natürlich ist es verständlich, dass der Mann der die Katzenbabies gefunden hat sehr an ihnen hängt. Dass diese kastriert wurden ist optimal. Jezt kommt jemand und bringt seine Katzen auch noch mit. Das ist natürlich problematisch, weil Du nicht dem Einen etwas erlauben kannst, was der Andere nicht darf.Dass sich die Anderen Gartenbesitzer mit Kleinkindern aufregen ist auch normal.<br />
Wenn in eunrer Gartenordnung steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, sollten dann eben alle Katzenbesitzer ihre Tier mit nach hause nehmen.<br />
<br />
Gruß DORA

markus

Hallo Jürgen und Dora,<br />
das Thema interessiert mich auch, da wir eine srteunende Katze im Garten haben. Mein Vater bringt diese über den Winter (mit Futter) und kümmert sich auch sonst um die Katze. Sie lebt aber frei und wild. Ist also nicht sein "Eigentum".<br />
<br />
Bisher hatten wir solche Probleme noch nicht, da auch andere Gartenfreunde diese Katze füttern und sich bisher keiner beschwert hat. Bin aber mal auf die Antworten hier gespannt.<br />
<br />
Gruß Markus

Russell

Hallo Jürgen,<br />
ich bin selber Vorsitzender einer Kleingartenanlage, du wirst dich entscheiden müssen, denn in der Gartenordnung (bei uns), steht, dass der Vorstand entscheidet über die Kleintierhaltung, ansonsten ist es verboten. Da nützt kein Anwalt, oder Tierschutzgesetz. Entweder gilt das für alle oder keinen, aber nur so kannst du meiner Meinung das Problem lösen.<br />
Ich wünsche dir viel glück<br />
<br />
Russell

Jürgen

Hallo Dora,<br />
die kleinen Katzen sind im Garten geboren, die kann und will er nicht mit in die Wohnung nehmen, er kommt den ganzen Winter täglich zum Füttern der Katzen in die Gartenanlage. Die andere Katzenfreundin bringt Ihre Katzen nur den Sommer über mit in den Garten, da Sie sich hauptsächlich da aufhält.<br />
Tschüss

Heidrunn

Ich bin als Gartenpächterin schriftlich vom Vorstand darauf hingewiesen worden, dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist. In meinem Fall haben sich offensichtlich die Gartennachbarn beim Vorstand beschwert.  

daisy

Ich kann dieses Verbot gut nachvollziehen: wenn Katzen den besitzereigenen Garten als Klo verwenden würden- okay, aber sie verewigen sich ja überall. In unserer Anlage dürfen zwar Tiere ( Hunde, Katzen) gehalten werden, der Gartenbesitzer hat aber dafür zu sorgen, dass sie entweder an der Leine sind oder muss seinen Garten privat umzäunen, damit die Tiere nicht rauskönnen. Ich kann noch so ein Tierfreund sein, wenn mir Nachbars Katzen die Erdbeeren voll.... hört meine Tierliebe auf. Oder wenn auf einmal während des Mittagsschlafes am Wochenende Nachbars Hund auf meiner Terasse steht, find ich das alles nicht so gut. daisy  

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