Schiedsstelle

Begonnen von Elisabeth, 21. März 2004, 17:02:00

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Elisabeth

Auf eine schöne neue Gartensaison.<br />
<br />
Also es geth wieder los in den Gärten und leider kommen schon die ersten Probleme wieder. Unser Verein hat dieses Jahr erstmalig eine Schiedstelle, bestehtend aus 4 Peronen und 1. Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe ist für die nächsten 3 Jahre so bestimmt worden: Sämtliche Unklarheiten bzw. Probleme zwischen Vorstandsentscheidung und Satzung sowie schwerwiegende Abmahnungen und Handlungen soll diese Schiedstelle übernehmen. Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht, wo finde ich Literatur dazu?

Re(e)Bell

Frage:<br />
Gibt es die Schiedsstelle nach der Satzung ??<br />
Was stehen da für Ausgaben ?<br />
Reebell

Burchard

Hallo Elisabeth,<br />
<br />
die Idee mit der vereinsinternen Schiedstelle finde ich gut. Seit ihr (ich nehme mal an Du gehörst auch dazu) von den Mitglieder gewählt worden nd ahnem die auch eure Aufgaben festgelegt?<br />
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Bei uns würde in solche Fällen der erweiterte Vorstand zuständig sein, hat den NAchteil, daß der gesamte Vorstand seine eigene Entscheidungen mit "schlichten" soll.<br />
<br />
Literatur kann ich Dir leider keine nennen. An Deiner Stelle solltes Du dich auf den gesunden Menscheverstand und  Rechtempfinden verlassen. In solchen Fällen ist meist Fingerspitzengefühl gefragter als paragraphenreiterei.<br />
<br />
Ich wünsche euch viele Erfolgt aber auch eine "arbeitslose" Zeit<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard<br />
<br />

Elisabeth

Vielen Dank für die Antworten. Ich selbst bin Mitglied dieser Schiedsstelle geworden. Dies ist für uns alle Neuland. Wie ich es verstanden habe, gibt es nach "unserem Schiedspruch" nur noch die Möglichkeit gerichtlich gegen diese Entscheidungen vorzugehen. Selbstverständlich sollte dies der letzte Weg sein. In unserem Fall ist es so, dass mehrere Beschwerden über ein Vereinsmitglied bestehen, u. a. der Antrag auf Kündigung dieses Mitgliedes. Damit müssen wir uns befassen. Ist Euch so etwas schon mal passiert ? <br />
<br />
Liebe Grüsse

Schreibliesel

Hallo Elisabeth,<br />
ich würde Euch empfehlen, wenn es mehrere Beschwerden von Gartenfreunden gibt, die auch den Antrag gestellt haben, ein Mitglied wegen (welchen?) Verfehlungen zu künidgen, dann diskutiert das offiziell in der Mitgliederversammlung u. faßt einen Beschluß über eine Kündigung. Nur so könnt Ihr absichern, daß später keine größeren Probleme auftreten. Nicht ganz klar geht aus Deinen Ausführungen hervor, ob es sich nur um die Kündigung als Mitglied handelt oder auch des Pachtlandes. Letzteres ist nicht so ohne weiteres durchsetzbar. Sollte das Mitglied sich gerichtlich stark machen, kann es für den Verein teuer werden.<br />
Liebe Grüße

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