Ferien im Kleingarten

Begonnen von Peter, 17. März 2004, 10:16:00

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Peter

Hallo Experten!<br />
<br />
Mir wurde gesagt "es ist erlaubt drei Wochen im Jahr im Kleingarten zu wohnen" <br />
<br />
Da ich hierzu weder im Kleingartengesetzt, noch in unsren Satzungen etwas darüber gefunden habe - wollte ich mich hier erkündigen ob das so stimmt.<br />
Kann ich dieser Recht "einklagen" bzw. kann mir jemand verbieten diese 3 Wochen im Garten zu wohnen?<br />
<br />
Gruß<br />
Peter

Re(e)Bell

wenn Sie einen festen Wohnsitz haben und dort auch polizeilich gemeldet sind, können Sie in Ihrem KLG durchaus  übernachten, auch 3 Wochen am Stück. es steht nirgends, weil es NICHT verboten ist.<br />
Re(e)Bell

Peter

Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Danke für Deine schnelle Antwort.<br />
<br />
Da es nirgends verboten ist - müssten dann nicht auch 30, 40 oder gar 52 Wochen möglch sein?<br />
<br />
Wenn mal mal davon absiehtm daß ein mindest Maß an Komfort da sein muß. Sprich Toilette, Dusche, Küche etc. Kann mir der Vorstand das "Übersommern" im Garten verbieten?<br />
Können sich einzelne Gartenfreunde beschweren und meinen Auszug verlagen?<br />
<br />
Gruß<br />
Peter <br />
<br />
<br />
<br />

dolores

Hallo Peter, da die Kleingartenanlage gemeinnützig  und kein Campingplatz ist, ist auch dauerhaftes wohnen nicht erlaubt. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Wasseranschluß im Gartenhaus. Nutzen des Kleingarten soll die Bewirtschaftung und nicht ausschließlich Freizeit sein.Gegen gelegentliches (oder auch in den Ferien) Übernachten wird keiner etwas einzuwenden haben. Bei dauerhaften wohnen (mehrere Wochen/Monate) muß der Vorstand eingreifen. Gruß und noch viel Spaß am Garten Dolores

Peter

Hallo Dolores!<br />
<br />
Was ich suche ist die rechliche Grundlage - entweder um die Ferien (3Woche) im Garten zu wohnen oder das es generell untersagt (verboten) ist. <br />
<br />
Um es einfach zu machen:<br />
Kann ich im Garten wohnen  und wie lange ohne das mir irgendjemand (Vorstand - Verband  - Verpächter oder Gartennachbarn) mir das verbieten können oder kann ich es nicht? <br />
<br />
Es geht nicht darum ob man "ein Auge zudrückt" sondern ob ich ein Rechtv darauf habe.

Oswin

Bundeskleingartengesetz<br />
<br />
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube<br />
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.<br />

Peter

<br />
<br />
Den Paragraphen kenne ich  - nur sagt das zum Thema "Ferien im Garten verbringen"??<br />
<br />
Darf die Laube zum Ferienaufenthalt ausgestattet sein?<br />
<br />
Kann ich 3Wochen im Garten wohen oder nur 2 - hier hat das Bundeskleingartengesetzt keine Aussage auch wird von den Verbänden keine eindeutige Aussage gemacht. <br />
<br />
Da ich mit Sicherheit nicht als erster "einziehen" werden, lass ich unseren Stadtverband entscheiden. Ich melde einfach den ersten Gartenfreund der seine Sommerresidenz bezieht. Muß er wieder ausziehen - werden ich halt den Sommer nicht im Garten wohnen. Darf er beleiben ziehe ich auch ein.<br />
<br />

Re(e)Bell

Hallo Peter,<br />
geh das Thema doch mal mit der Defination des Begriffs "wohnen" an. Wohnen in Rechtssinne heißt "dort seinen Lebensmittelpunkt haben".<br />
Hab schon auf die polizeiliche Meldung mit einem anderen Wohnsitz aufmerksam gemacht. Wenn Sie es so einrichten, dass Ihr "Lebensmittelpunkt" woanders ist, kann Ihnen doch niemand was wollen, wenn Sie sich ein einem Gebäude aufhalten, dass nicht "zum dauernden Bewohnen" geeignet ist. Lassen Sie sich nicht einschüchtern !!<br />
Re(e)Bell

Peter

Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Das mit dem "Lebensmittelpunkt" kann nach hinten losgehen. Wenn man auf einem Kampingplatz (Wohnwagen) den Sommer verbringt - dann ist das im rechlichen Sinne der Lebenmittelpunkt - wenn man z.B. von dort zur Arbeit fährt gilt die dabei zurückgelegte Fahrstrecke für die EKST-Erklärung -- eben weil "Lebensmittelpunkt".<br />
<br />
Was ich aus der Diskussion gelernt habe ist, daß man es weder verbieten noch erlauben kann. <br />
<br />
Ich bin wirklich gespannt auf die Reaktion  wenn unser Stadtverband zu einer konkreten Entscheidung genötigt wird. <br />
<br />
Gruß<br />
Peter

markus

Das sind mir die Richtigen. Typisch Deutsch :-((<br />
<br />
Habe mir die Diskussion mal durchgelesen. Anstatt es einfach auszuprobieren, sollen andere angeschwärzt werden. Ist das im Sinne der kleingärtnerischen Gemeinschaft????<br />
Du, im Stadtverband, ich weiß da was!!!<br />
<br />
Peter, hier steht doch schon mehrfach die Antwort. Oder willst Du die genaue Stundenzahl, die Du max dort verweilen darfst. Warum soll da der Stadtverband mit eingebracht werden?? Nur damit Du genau bescheid weißt?<br />
Was machst Du, wenn der Stadtverband sagt, daß eine Übernachtung erlaubt ist, aber es nicht zu einer Ferienwohnung werden darf? Dann muß er es auch durchsetzen.<br />
Und schon hast Du bestimmt viele Freunde in Deiner Anlage gewonnen. So einen Gartenfreund will ich nicht in "meiner" Anlage.<br />
<br />
Sorry für die harten Worte, aber so eine Korintenkac.... kotz.....mich an. Zumindest, wenn dafür absolut kein Grund vorliegt.<br />
<br />
Gruß Markus<br />
<br />

Peter

Hallo Markus!<br />
<br />
Mag sein, daß ich entweas penetrant um eine eindeutige Regelung nachgefragt habe. Eine konkrete Auskunft habe ich aber nicht erhalten - es läuft immer darauf hinaus, daß ich vom wohlwollen des Vorstands abhängig bin. Wenn de mich mal wieder nicht leiden kann - warum auch immer - darf ich nicht "einziehen", aber andere würden es dann dürfen. Das kanns doch wirklich nicht sein.<br />
<br />
Und was das "ausprobieren" angeht - planst Du deinen Urlaub auch auf "gut Glück"?<br />
<br />
Grade im Kleingartenwesen ist doch alles streng reglementiert - von der Heckenhöhe  (1,10 Meter und ja nicht 1,20 oder nur 1,00) über die bebauten Fläche bis zur Aufteilung de Nutzfäche. Und dann soll so ein Punkt im Ermessen des Vorstand (oder wem auch immer) liegen??  <br />
<br />
Warum soll ich Probleme in meiner Kolonie bekommen - wenn die dort "wohen"<br />
 dürfen - kann doch nichts passieren und wenn die es nicht dürfen - dann durfen die es ebene nicht. Oder können bestimmte Gesetzte/Regelungen im Kleingartenverein mißachtet werden weil es dem einen oder anderen nicht passt und wer will das bestimmen? Als nächstes entscheiden "DIE" dann, daß die Beteiligung an Gemeinschaftarbeit doch auch blöd ist - und lassen es.  <br />
<br />
Ich denk mal in "DEINER" Anlage ist das alles anders - sei aber sicher ich werde mich nie um eine Garten bei  euch bewerben. <br />
<br />

markus

Es geht mir winiger um Mißachtung von irgendwelchen Regeln, sonderm um die Auslegung. Wenn es bisher keinen gestört hat, wenn einer den Sommer mehrere Wochen im Garten "wohnt" solle so doch auch so bleiben. Allerdings soll das dann im Rahmen für alle gelten. Wenn jetzt aber einer - wie Du- darauf besteht, eine schriftliche Bestätigung dafür zu bekommen, kann er es den andern Versauen. <br />
Sobald sich Dein Stadtverband festlegen soll, und für sich den Begriff "nicht Dauerhaft" definieren soll, kann das ganz schön in die Hose gehen. Vielleicht ist dann "nicht Dauerhaft" nur noch ein Wochenende.<br />
Aber Du wirst schon wissen, was Du machst.<br />
<br />
Viel glück damit.<br />
<br />
Gruß Markus

Re(e)Bell

Hallo Peter,<br />
Du möchtest "eine eindeutige Regelung" wissen.<br />
Dann würde ich mal einen "eindeutigen Sachverhalt" schildern.<br />
Im Titel steht: FERIEN in Kleingarten. Jetzt schreibst du plötzlich (Vergleich Campingplatz), "von dort zur Arbeit gehen". Was denn nun, Ferien oder Arbeit ?? <br />
Re(e)Bell

Peter

Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Der Vergleich zum Campingplatz diente lediglich dazu um den Bergiff "Lebensmittelpunkt" zu definieren. Ich könnte genauso auch den wöchentliche Einkauf von Lebensmitteln anführen oder der Kinobesich etc., oder fährest Du esrt vom Garet nach Hause um dann von dort ins Kino oder zum Theater oder zum Restaurant zu fahren?<br />
<br />
Ich werde das Thema halt vom Stadtverband klären lassen - die sind meiner Meinung nach zuständig. Wenn Die sagen ich darf dann hat der Vorstand nichts zu melden - und wenn die sagen es darf nicht dann hat der Vorstand erst recht nichts zu melden.<br />
<br />

Re(e)Bell

Hallo Peter, <br />
ich vermute mal, der Stadtverband setzt sich aus einigen  Vorsitzenden der örtlichen Kleingartenvereine zusammen.<br />
Meinst Du die üben keine Ermessensentscheidungen aus.<br />
Spezi

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