gemauerte Wasserentnahmestelle

Begonnen von scholi, 22. September 2003, 13:01:00

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scholi

Hallo,<br />
im meinem Kleingarten habe ich eine Wasserentnahmestelle mit Wasserhahn. Der Vorgänger hat einen Kupferkessel mit Pflanzsteinumrandung (1 Reihe hoch) dort aufgestellt. Zum einen gefiel mir die Umrandung nicht, zum anderen war der Kessel so auch zu tief. So hab ich mir von meinem Nachbarn, gelernter Maurer, eine Umrandung aus Ziegel bauen lassen (ca 60 cm hoch)und den Kessel dort eingelassen. Nun sagt mir der Vorstand, die Ummauerung muss weg, da es eine nicht genehmigte bauliche Veränderung sei. Nur kann ich nichts darüber irgendwo finden. Kann mir da einer weiterhelfen??<br />
Gruß Olli

Horst

Lieber Olli;<br />
das ist ein Willkürakt deines Vorstandes, falls du wirklich nichts über bauliche Anlagen in deinen Unterlagen wie Pachtvertrag und Gartenordnung findest. Frage vorsichtig andere in deiner Anlage. Dann mit dem Vorstand sprechen.<br />
<br />
Horst

scholi

hallo Horst,<br />
im Pachtvertrag steht unter Punkt 6 (Bauliche Anlagen):<br />
Die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Näheres regelt die Garten- und Bauordnung.<br />
In der Garten- und Bauordnung steht unter Punkt 3 (Bauliche Anlagen):<br />
Bauliche Anlagen, insbesondere Lauben und Einfriedungen, sowie Veränderungen derartiger Anlagen dürfen - ungeachtet bauaufsichtlicher Vorschriften - in Kleingärten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung (Zustimmung) der zuständigen Behörden und unter Beachtung von Lauben- und Baurichtlinien nur an den im Gartenplan festgelegten Plätzen errichtet werden.<br />
<br />
<br />
Ich hätte nicht gedacht, daß so eine kleine Einrichtung, die außerdem schöner und funktioneller ist als die alte, auch darunter zählen soll.<br />
Gruß Olli

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