Arbeitsstunden übertragen ????

Begonnen von Dana, 09. Januar 2002, 13:04:00

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Dana

Hallo,
brauche eure Hilfe !!! Habe im September einen Garten übernommen.Habe in den 8 Wochen alle arbeiten in meinem Garten erledigt ( Bäume fällen, roden, rekulti... usw.)
Nun das eigentliche ... Mir wurden einfach alle Arbeitsstunden (10) des vergangenen Jahres übertragen und für die soll ich jetzt bezahlen ( 300 DM)! Ich bin alleinerziehend und berufstätig ! Das ist doch so nicht richtig oder !!

Danke für eure HILFE  

Horst

Hallo Dana

Gemeinschaftsarbeit dient dem Erhalt und der Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen in der Kleingartenanlage, wie Wege säubern, vereinseigenes WC reinigen, Außenhecken schneiden, Spielgeräte aufstellen.

Bei euch hat der Verein für das ganze Jahr 2001 10 Pflichtstunden für Gemeinschaftsarbeit festgelegt?
Bei Nichtleistung der Arbeit bzw. der Arbeiten hat man DM 30 festgelegt? Zu den Arbeiten muß man immer eingeteilt, aufgefordert werden. Nur wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist der Stundensatz zu zahlen.
Du sollst jetzt DM 300 zahlen, obwohl du erst seit September 2001 den Garten hast? Du sollst also auch für den Vorgänger, die Vorgängerin bezahlen?
Sowas wäre Unsinn. Hoffentlich ist das nur ein Irrtum.
Aber naja. Jede Vereinsführung,
jeder Vereinsfunktionär ist anders,
aber von euch gewählt.

Du brauchst nur DM 100 (1/3 = 4 Monate) zu zahlen.
Wie oben erwähnt, nur dann wenn du nach Aufforderung nicht gearbeitet hast oder wegen dem verwilderten Garten nicht konntest. Vielleicht gibt es auch die Möglicchkeit, die Reststunden 2002 mit abzuleisten?
Weitere Infos findest du weiter unten unter Pflichtstunden.
Teile uns bitte dann mit, wie die Sache ausgeganen ist.

Viel Erfolg
Horst

Klaus.Broll

Hallo Dana,
als langjähriger Vorsitzener eines Vereins lass dir folgenden Tipp geben:

Bei einer Übergabe sollte ein Übergabeprotokoll selbstverständlich sein. In diesem sollte der Tag der Übergabe, Beanstandungen und Festlegung bei gärtnerischen und baulichen Besonderheiten stehen, -wenn dies nicht schon in dem Schätzprotokoll steht-. Desweiteren sind alle
finanziellen Dinge aufzuführen, wie Arbeitsstunden, Wassergeld, Pachtrückstände ugl. Wenn der Vorstand alte offene Beträge in diesem Protokoll nicht aufführt, ebenso wie sie ausgeglichen werden müssen,können dem  Neupächter nicht Altforderungen übertragen werden. Es sei denn, dies ist im Übergabeprotokoll festgelegt.  Altpächter, Neupächter und Vorstand haben dies per Unterschrift zu bestätigen.Ansonsten hat der Vorstand gepennt!!!!!!

Hinderk Willems

Je nach Übernahme des Gartens haben wir die entsprechenden
Arbeitsstunden vorgegeben.Ist das halbe JAhr um bei 12 Stunden sind noch weitere 6 zu tätigen, wenn es nicht möglichist, da im eigentlichen Garten zuviel Arbeit war,sollte man die Stunden auf das nächste JAhr übertragen
lassen können sofern man es möchte.

 

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