"Waldbäume" im Kleingarten

Begonnen von N. Lange, 04. September 2000, 18:07:15

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N. Lange

Bei uns wurden verstärkt Durchgänge von Seiten des Landratsamtes durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Mängel aufgelistet.
Als Mängel wird vor allem angesehen, wenn Nadelgehölze und Koniferen im Kleingartengelände wachsen. Nun wird im Ergebnis der Durchgänge unter Zwang gefordert, sämtliche dieser Bäume zu fällen. Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass Nadelgehölze und fremdländische Zuchtsorten einen Kleingarten nicht gerade aufwerten, ist es nicht ersichtlich, warum jetzt sämtliche bestehenden Bäume gefällt werden sollen. Neupflanzverbot und Fällen nach und nach wäre ja verständlich. Doch warum solche Extremforderungen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Im Kleingartengesetzt kann man doch bezüglich der Gemeinschaftlichkeit keinen Passus finden, der solche Bäume ablehnt.

Horst

Waldbäume sind nach BKleingG indirekt verpönt.
Nach §1 (1) 1 dient der Kleingarten der gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Ereugung von Gartenbauerzeugnissen. Nach strenggläubiger Auslegung gehören Waldbäume nicht zur gärtnerischen Nutzung oder zu den Gartenbauerzeugnissen. Das BKleingG gibt es mit seinem obigen § seit 1983. Warum kommt dieses Landratsamt erst jetzt daher und mit Extremforderungen!?
Bei uns in Bayern sind laut Muster-Gartenordnung des LV (einzelne) Wald- und Ziergehölze bis 4 m zulässig. Wenn sie über 4 m sind, müssen sie entfernt werden.
Fazit: Bedingtes Neupflanzverbot, zu viele und zu große (besteht bei euch Windbruchgefahr?) Waldbäume fällen, bayerische Regelung anstreben.

Lutz-D. Elsner

Obwohl "fast" jeder über Waldbäume redet, steht eigentlich nirgends so richtig, was eigentlich Waldbäume sind. Insofern besteht sicher eine Menge Unklarheit,insbesondere auch bei Verwaltungen, die sich offensichtlich nicht wenig anhand offizieller Publikationen des Gartenverbandes ausrichten. Zu Zeiten von (aus welchen Gründen auch immer)fortschreitendem Waldsterben ist wirklich deutlich die Frage nach dem Sinn von Gealt-Abholzungen zu stellen. Das gilt insbesondere für Ballungsgebiete; jeder Bauherr bekommt nötige Auflagen - in Kleingärten gilt das alles nicht ???? Offensichtlich wachsen dort "andere Bäume". Bei allem "für und wider" erscheint hier das Maß verlorengegangen. Den ganz praktischen Nutzen derartiger Bäume merkt man übrigens im Winter, in meinem Garten tummeln sich die Meisen bei scharfem Frost ganz gern in der schützenden Konifere, die dafür selbstverständlich stehen bleibt. Vielleicht sollten auch Gartenverbandsoffizielle und Ämter Naturschutz mal ganzheitlich sehen und nicht nur alles als "Abweichungen".

Horst, Nachtrag zum 4.9.

§1 (1) 2 BKleingG beschreibt die Kleingartenanlage. Auf Gemeinschaftsflächen sind meiner Meinung nach "Waldbäume" - im Gegensatz zum Kleingarten - (fast) ungeingeschränkt zulässig. Wenn sie wegen Schattenwurf oder Windbruchgefahr zu groß und/oder zu alt sind, müssen sie wie jedes andere Gehölz geschnitten oder entfernt werden. Das macht man doch sowieso ohne Landratsamt. Was will dieses Amt konkret?
Bekämpfen wir doch Bürokratie ruhig auch mit §§.
Danke L.-D. Elsner.

Matthias Gordan

Waldbäume bringen, wenn sie eine bestimmte Höhe erreichen, nur noch Verdruß. Es ist der Schattenwurf und auch die Gefahr von Sachbeschädigungen bei späteren entfernen. An Anlagengrenzen die sich am Waldrand befinden, können sie stehenbleiben.
In unserer Anlage wollen wir nächstes Jahr eine Baumordnung beschließen, um in diese Sache eine gewiße Ordnung zu bringen.
MfG
Matthias

Dreißigacker,Erich

Ich bin Pächter eines Kleingartens,welcher bis 1967 als Forstgarten genutzt wurde.<br />
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Garten für die kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung gestellt.<br />
1981 wurden diese (insgesamt 8 Parzellen) einer Sparte Kleingärtner  zuegeteilt und durch diese in die Kleingartensparte als Mitglieder aufgenommen.<br />
In diesen 8 Parzellen stehen gegenwärtig  rund 200 Waldbäume die in der Zeit der Bewirtschaftung durch den Forstwirtschaftsbetrieb angeplanzt<br />
wurden bzw durch  Wildwuchs entstanden sind.<br />
<br />
Im Zuge der Erarbeitung eines Bebauungsplanes für dieses und andere Gebiet, in dem auch unsere Gärten als Dauerkleingärten ausgewiesen werden sollen,wurde die <br />
Auflage erteilt daß alle Waldbäume mitelfristig entfernt werden sollen.Es handelt sich vorwiegend um Robinien.<br />
Ist eine solche Fällaktion nicht ein zu herber Eingriff in die Natur?.Welche Erfahrungen liegen diesbezüglich vor?<br />
Kann es hier möglicherweise Sondergenehmigungen geben?<br />
<br />
Wie soll und kann ich mich verhalten?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Gartenfreund Erich<br />

hesse,annelies

Wir haben in unserer Sparte auch das Problem, da muss doch der Umweltschutz ran.Bei Aufgabe des Garens bin ich bereit, die Waldbäume zu fällen.Es müssten sich alle Betroffenen an eine höhere Instanz wenden, aber nur die neuen Bundesländer, die alten haben da nicht das Problem, diehaben sowieso eine andere Auffassung nach dem Bundeskleingarengesetz,wo wir bestimmte Flächen anpflanzen müssen, haben die alten Bundesländer mehr Erholungsflächen, so was ungerechtes.oder ich mache ein Kunstwerk draus (ca.4m hoch) mal sehen

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