Wer haftet im Kleingarten bei größeren Schäden?

Begonnen von schildipit, 10. April 2011, 09:30:39

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schildipit

Hallo,
unsere Kleingartenanlage besteht jetzt 30Jahre. Jetzt taucht die Frage auf,
wer und bis zu welcher Höhe haftet für einen großen Schaden an der Wasser-
oder Stromversorgung wenn das Vereinsguthaben hierfür nicht ausreicht? ???
Auf Eure Antworten bin ich gespannt.
Einen schönen Gartentag wünscht
schildipit

Anuk

Hallo schildipit,

um Deine Frage einordnen zu können, bedarf es Einzelheiten bezüglich was, wodurch und von wem wurde der Schaden verursacht?   ::)  ???

Ohne hierzu Genaueres zu wissen, reicht die Palette von persönlichem Regress gegen den Verursacher bis zur Beschlussfassung für eine diesbezügliche Umlage für alle Mitglieder Deines Kleingartenvereins.

Sonntagsgrüße von Anuk

schildipit

Hallo Anuk,
bisher ist nichts passiert. Es geht um die Beschlußfassung für eine diesbezügliche Umlage für alle Mitglieder des Vereins.
Betreff §5/3 der neuen Kleingartensatzung:
Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die
gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus kann die Mitgliederversammlung
die Erhebung von Umlagen beschließen. Diese
Umlagen können jährlich bis zum ___-fachen des Mitgliedsbeitrags
betragen.)
Gruß
schildipit

Hans

Hallo Schildipit,

ganz einfach: der Verursacher.
Kann der nicht ermittelt werden und tritt auch keine Versicherung ein, dann muss sich der Vorstand was einfallen lassen zu Finanzierung, sprich Antrag an die MV zum Beschluss einer Umlage.
Für solche Anlagen wie Strom- und Wassernetz ist es ratsam finanzielle Rücklagen aufzubauen, damit im Falle einer größeren Havarie auch schnell reagiert werden kann.

Hans

Pirol

Wir sind auch ein Verein,von meiner Sicht ist der jeweilige Pächter verantwortlich und nicht der Verein,wie beim Mietvertrag.mein Garten ist in der Hausratversicherung enthalten,meine Haftpflichtversicherung deckt das andere,gegen Einbruch,Sturmschäden,Hochwasser uswbin ich extra abgesichert

schildipit

Hallo Pirol,
es geht nicht um den einzelnen Garten, da haftet der Gartenpächter.
Ich meinte die Gemeinschaftsanlagen. Wenn hier ein Defekt an der Hauptzuleitung, egal ob Wasser oder Strom, entsteht können gleich Schäden in grosser Höhe auf den Verein zukommen.

viele Grüße
schildipit

Pirol

Hallo Grüss Grüss dich

Für Schäden die im Vereinsbereich auftreten müsste der Verein eine endsprechende Versicherung haben.Unser Verein ist soviel ich weiß bei der Soziätät oder so Versichert,konkret müßte ich beim Vorsitzenden fragen,ist ja immer eine finanzielle Frage und wie die Mitglieder dazu stehen.Dieter

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