Erstellen einer Gartenordnung

Begonnen von tschutscher, 04. Oktober 2005, 08:30:00

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tschutscher

Hallo wer kann helfen?
Unser alter Vorstand hat alles sehr schleifen lassen in den letzten Jahren.Jetzt sind neue Mitglieder im Vorstand und endlich soll wieder Ordnung einkehren damit nicht jeder in der Parzelle macht was er will.Wir wollen jetzt eine Gartenordnung erstellen als Anhang zum Unterpachtvertrag und Satzung.Es geht viel um Probleme der Wald und Nadelbäume das die nicht mehr angepflanzt werden dürfen und um Heckenhöhen in der Anlage.Kann der Vorstand diese Gartenordnung dann beschließen oder müssen dazu alle Mitglieder befragt werden? Wer hat ein Beispiel wie so eine Gartenordnung auszusehen hat?

dora

hallo

wende dich einfach an eueren landeaverband. der kann sicher helfen

gruß dora

Uwe

Hallo

Wie dora schon sagte, frage mal bei euer Landesverband nach ob eine Gartenordnung besteht. Die braucht ihr als Basis. Vieleicht genügt euch das schon. Sonst kann man die auf einer ausserordendliche Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand macht sich Gedanken darüber was da noch rein muß und die Mitglieder beschliessen dann die Ordnung. Somit hat die Ordnung dann gerichtlichen Bestand. Natürlich müssen dann auch Vorschläge aus der Versammlung berücksichtigt werden. Viel Glück dabei.

MfG Uwe

Re(e)Bell

Hallo,
Vorsicht !!
Zitat: "Somit hat die Ordnung dann gerichtlichen Bestand."
So einfach ist es nicht. Man kann die Nutzungsrechte eines
Pächters nicht einfach NACHTRÄGLICH durch den Versammlungsbeschluss über eine  Gartenordnung einschränken. Genau dieses geschieht nämlich in den  Gartenordnungen der Kleingartenvereine/verbände.  Also erst mal schauen, ob es im Pachtvertrag eine Grundlage für Einschränkungen durch eine Gartenordnung gibt, sonst bleibt nur die Möglichkeit mit jedem einzelnen Kleingärter eine Gartenordnung zu vereinbaren und bei neuen Kleingärtnern gleich bei Abschluß des Pachtvertrages etwas darüber festzulegen.
Re(E)Bell

Uwe

Hallo

Was versteht man den jetzt unter Nutzungsrechte eines Pächters? ist damit die kleingärtnerische Nutzung gemeint oder kann ein Garten dazu genutzt werden um Viehzeug zu züchten oder Rauschmittel anzupflanzen, vielleicht sollte die Hecke ein bischen weiter in den Weg wachsen damit die Autos nicht durchfahren können, oder Party machen bis die Sonne aufgeht. Eine Party macht doch mehr Spass als die "langweilige Gartenarbeit". Das wäre aber das sichere Ende des Kleingartenwesen.

Gruß Uwe

Re(e)Bell

Hallo Uwe,
steht der Umfang des  Nutzungsrechtes denn nicht im Pachtvertrag?
Mindestens doch so allgemein wie in einem Mietvertrag über ein Wohnung oder ?
Gruß Re(e)Bell

Uwe

Hallo Re(e)Bell

Das ist schon richtig, aber die Gartenordnung ist ein bestandteil des Pachtvertrages und muß mit den Pachtvertrag übernohmen werden. Und jetzt stell dir ml vor, es gibt keine Ordnung, die ein bischen weiter hinaus geht. Aber in übrigen hast du schon recht, eine Gartenordnung sollte nicht zu streng sein.

Gruß Uwe

Re(e)Bell

Hallo Uwe,
kleine Berichtigung im Hinblick auf die gestellte Frage:
statt ist ein Bestandteil des Pachtvertrages und muß mit den Pachtvertrag übernohmen werden:
Besser SOLLTE ein Bestandteil des Pachtvertrages und SOLLTE mit den Pachtvertrag übernohmen werden.
Re(e)Bell

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