Gartenbegehung

Begonnen von Rosenfan, 24. April 2024, 16:34:56

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Rosenfan

Bei uns steht nächste Woche die Gartenbegehung an und wir vermuten, dass unser Vorstand ein Gartenmitglied mitbringen will, der nicht im Vorstand ist.

Letztes Jahr bei der Gartenbegehung tauchte dieses Mitglied schon mal auf. Der Vorstand hätte diese Person als 2. Vorsitzenden gerne in den Vorstand wählen wollen. Die Mitgliederversammlung hatte sich letztes Jahr dagegen ausgesprochen.

Diese Person kam angetrunken zur Gartenbegehung und obwohl noch keine Rechte (was uns damals allerdings nicht klar war), zückte er den Zollstock und fing an, Vermessungen vorzunehmen und Auflagen auszusprechen.

Dürfen einfache Mitglieder, die nicht im Vorstand sind, an der Gartenbegehung teilnehmen bzw. dürfen diese Mitglieder Vermessungen und ähnliches machen und Auflagen erteilen?
Muss ich dieses Mitglied überhaupt in den Garten lassen?

Rosenfan

Kann hier keiner weiterhelfen ?

Tine987

Gartenbegehungen werden nur vom Vorstand durchgeführt.
Ein Mitglied ohne weitere Zusatzfunktion darf es nicht und auch keine Auflagen aussprechen.

Du musst das Mitglied nicht reinlassen. Das Hausrecht hast du.
Ich als Vorstand begutachte auch nur vom Vereinsweg aus die Parzellen. Ich frage auch immer, ob ich die Parzelle betreten darf.
Wenn der Pächter das nicht möchte, muss ich es akzeptieren (außer bei Gefahr wie Brand, Wasserbruch o. Ä.)

Jana_Mai_1981

Hallo,
es ist immer wichtig, bei solchen Situationen die Vereinsregeln und das Hausrecht zu wahren. Ein einfaches Mitglied ohne spezielle Funktion hat in der Regel keine Berechtigung, bei der Gartenbegehung Vermessungen vorzunehmen oder Auflagen zu erteilen. Du hast das Recht, das Mitglied nicht zuzulassen, besonders wenn es in der Vergangenheit unangemessen gehandelt hat, wie es bei der letzten Begehung der Fall war.
Bei uns im Garten haben wir kürzlich eine ähnliche Diskussion geführt, als wir darüber nachgedacht haben, unseren Poolbereich auszubauen und uns über Poolüberdachungen (Link entfernt) informiert haben. Auch hier war es wichtig, klare Regeln und Zuständigkeiten zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn jeder Gartenbereich respektiert wird und die Verantwortlichkeiten klar sind, sorgt das für einen angenehmen Austausch und eine harmonische Atmosphäre – genau wie bei einer Gartenbegehung.



Ranunkel

Begehungen werden vom Vorstand sowie vom Kreisverband bei uns sogar eine Gemeindevertretung gemacht .
Die entscheiden ob der Verein die Gemeinnützigkeit bekommt

Leon20

Bei uns ist das klar geregelt: Zur Begehung kommen nur offiziell benannte Personen, alles andere wird vorher angekündigt.
Wenn jemand ohne Funktion anfängt zu messen oder Auflagen zu verteilen, würde ich das sofort stoppen und auf den Vorstand verweisen. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Satzung, dort steht meist eindeutig, wer darf und wer nicht. Gerade nach der Vorgeschichte würde ich mir das nicht mehr gefallen lassen.

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