Gartenhäuschen In wiesbaden

Begonnen von R, 06. April 2012, 11:49:11

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R

Hallo Liebe Gartenfreunde
ich hätte da ein anliegen
wir,meine frau und ich sind seit gestern glückliche gartenbesitzer(zur Pacht)
nun würden wir gerne so ein kleines gartenhäuschen in unseren garten stellen,so um die 30qm das langt uns es soll nicht zum wohnen sein also ohne strom und heizung und wasser(gibt es da auch nicht)der garten ist in kloppenheim Wiesbaden,brauchen wir da eine Baugenehmigung oder kann man das so aufstellen
ach so wir machen auch kein fundament(betonfussboden.ne soll alles genz simpel sein.kann uns jemand da helfen welche vorraussetzung wir da erfüllen müssen und wo wir eventuell nachfragen müssen,der verpächter hat nix dagegen ist auch kein verein und wir haben keine direkten nachbarn
garten steht am ortsausgang ehemaliges Feld vom Bauern. es stehen schon einige Gärten da mit kleinen Häuschen aber man trifft nimand an um zu fragen,ich glaube die kommen immer nur nachts hihihihi (ne spass)also über gute hinweise wären wir sehr froh
mfg kay und regina

R

Hallo
ich nochmal
wie sieht es aus wenn ich mir ein Wohnawagen auf das Grundstück stelle
muss ich da auf etwas achten.
eine baugenehmigung muss ich dafür ja nicht haben.
der Verpächterin wäre es egal. habe heute gesehen das am ende des weges
jemand ein bauwagen stehen hat und noch weiter wech steht ein kleiner wohnwagen aber wie gesagt habe niemanden gesehen den ich hätte fragen könne
mfg kay=Räuchern1

wolfram

Ausschlaggebend ist, ob es wirklich eine Kleingartenanlage ist. Oder ist es eine Siedlung? Wenn es eine KGA ist, ist der Verpächter das Land Wiesbaden oder ist es ein privaterer Verpächter?
Also n. dem Bundeskleingartengesetz darf ein neuerrichtetes Haus inklusive überdachter Terrasse max. 24 qm groß sein. Eine richtige Baugenehmigung vom Verein im eigentlichen Sinne ist nicht von Nöten da der Kleingartenverein keine Behörde ist (Auch wenn das manche von sich denken). Aber man muss/sollte auch hier, in erster Linie in den Pachtvertrag und in zweiter in der Gartenordnung schauen. Wie auch immer... trotzdem sollte die Erlaubnis (Genehmigung des Vorstandes) für die Errichtung des Gartenhauses unbedingt schriftliche vorliegen. Mündliche Zusagen o. Absprachen sind zwar jetzt auch rechtsverbindlich aber später schwer zu beweisen.
Ein Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht auf der Parzelle gestellt werden (n.d. Gesetz nach). Wenn noch Fragen sind immer her damit.

LG Dennis

R

Hallo
danke für die rückmeldung
aber es ist kein KGV
sonder Privatgrundstück
verpächter ist es egal was wir machen
vertraglich haben wir nix vereinbart.
wollte nur wissen ob ich da eine genehmigung brauche für ein wohnwagen
aber ich denke eher nicht
für ein häuschen wäre die rechtliche lage anders
mfg räuchern1

wolfram

Bitte nicht falsch verstehen. Zwar haben wir gottseidank Vertragsfreiheit, aber selbst wenn ich an Deiner Stelle nur ein Wohnwagen oder auch ein Haus bauen möchte mir 1. schriftlich die Genehmigung v. Verpächter geben lassen und 2. diesem Fragen oder selber schauen als was das Grundstück ausgewiesen ist. Wenn es z.B. Grünfläche ist bedarf trotzdem beides(Gartenhaus/Wohnwagen)  der behördlichen Genehmigung die wahrscheinlich verweigert wird. Haben schön viel Erfahrungen durch bekannte in der Familie machen können. Um ganz sicher zu gehen und um eine empfindliche Geldstrafe zu vermeiden, würde ich einfach mal mit dem entsprechendem Mitarbeiter von deiner Stadtverwaltung sprechen ... hier mal der Link: http://www.wiesbaden.de/vv/oe/04/63/141010100000005932.php
Weil was der Verpächter im Zweifelsfall sagt ist nebensächlich für die Bauaufsicht, da du ja das Haus errichtet oder den Wohnwagen abgestellt hast.
Wie gesagt, bitte nicht falsch verstehen und ich will auch nichts schwarz malen. Bin der Meinung unseres damaligen Preußenkönig (soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden), aber trotzdem selber schlau machen. Fragen kost ja nix.
LG Dennis

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