Zahlungsmodalitäten auf Rechnung / Mahnung

Begonnen von YETI, 26. Juni 2011, 20:41:27

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YETI

Hallo

Wieder mal ein Problem:

In Rechnungen und Mahnungen schreibe ich als Kassierer immer, dass Beispielsweise der "...Betrag in Höhe von 100,00 € bis zum 28.06.2011 auf unser Vereinskonto eingehend..." einzuzahlen ist.

Problem war ein Pächter, der eine Online- Überweisung gemacht hatte, die zurückgebucht wurde und ich vom Vorstand Ärger bekam, ich hätte in der Buchhaltung was verschlampt, man habe doch vom Pächter den Einzahlungsbeleg (jedoch nicht den Rückbuchungs- Beleg) gesehen. Letztendlich musste er nach einer angesetzten Revision bei mir, bei der alles in Ordnung war, zugeben, das er uns nach Strich und Faden verarscht hat.

Hat geklappt und gewirkt.

Jetzt haben wir einen Pächter, der schon die 2. Mahnung erhalten hat, wieder mit og. Passus als Zahlungsziel. Auch er hat uns schon mehrmals verarscht wie: Rechnung gezahlt, aber kein Beleg wegen Onlinebanking- Absturz; Rechnung gezahlt am XX.XX., aber von seinem Konto nicht abgebucht etc...

Fakt ist, der hat kein Geld (mehr), Aufforderung zum Wechsel der Wasseruhr und des E- Zählers (beides nicht mehr geeicht) kommt er auch nicht nach.

Die neueste Masche ist, er droht mit Anwalt, sein Anwalt habe ihm geraten, die 2. Mahnfrist auszureizen, der Passus, dass am 28.06. irgendwas beim Empfänger eingehen muss, sei Rechtswidrig. Es reiche, er zahle am 28.06.!

Und der Vorstand kneift wieder!!!! (Wie kannst Du nur sowas schreiben!!!!)

Andererseits hat der Vorstand im vergangenen Jahr die Kündigung eines Pächters zum 30.11.2010 nicht akzeptiert, weil sie nach §2(4) Unterpachtvertrag für Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten (Standardvertrag, jedenfalls bei uns im Kreisverband) nicht am 3. Werktag des Monats Juli schriftlich vorlag. Er hatte ihn am 3.Juli durch Tochter per Einschreiben verschicken lassen.

Ich bin echt am verzweifeln!
Muss das Geld am 28.06. auf unserem Konto sein, oder reicht es, wenn er am 28.06.zahlt?
Ich bin der Meinung, es muss bei uns drauf sein, oder irre ich mich??

Euer YETI

Enzio

Hallo YETI,

ich glaube nicht, dass der Pächter mit einem Anwalt gesprochen hat. Denn nach § 286 Abs. 2 BGB bedarf es keiner weiteren Mahnung, wenn für die Zahlung des Rechnungsbetrages die Fälligkeit nach Kalender bestimmt ist. Er kam nach Ablauf der gesetzten Frist in Verzug und Du kannst ihm sogar Tag genau ab 29.06.2011 Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie anfallende Mahnkosten berechnen. Es sein denn, Ihr habt vertraglich oder durch Mitgliederversammlung etwas anderes geregelt.

Gruß
Enzio

Pirol

Was habt ihr denn für einen miesen Vorstand,der seinen eignen Kassierer so in die Pfanne haut.Für die enstehenden Verspätungskosten hat der Pächter aufzukommen.Bei einen vernünftigen Vorstand wäre  eine Abmahnung fällig.Der Anwalt ist nur Bluff,wie will der einen Anwalt bezahlen,wenn der noch nicht mal die Beiträge bezahlt.

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