Pacht nicht zahlen

Begonnen von Rosalinda, 25. Januar 2019, 08:28:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rosalinda

Hallo ihr Lieben. Mein Freund hat seit letztem Sommer einen KG bei einem Verein gepachtet, muss also jetzt wieder die neue Pacht für 2019 zahlen. Was würde passieren, wenn er die Pacht nicht zahlen würde? Dann käme wahrscheinlich nach einigen Tagen/Wochen nach der Frist eine Mahnung. Wie geht es weiter bzw. was kann als nächstes passieren?

Ich bitte um eure Antworten!
LG, Rosalinda

verbandsfrei

Hallo Rosalinda,

die Verweigerung der Pachtzahlung ist keine so gute Idee, wenn man seinen KG behalten will.

Nach Ablauf der vertraglichen oder hilfsweise in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist befindet sich der Pächter in Verzug. Der Verein ist berechtigt, Verzugszinsen sowie ggf. angemessene Mahngebühren zu erheben.

Wird auch nach der Mahnung in Textform nicht innerhalb von zwei Monaten gezahlt und ist seit Fälligkeit ein Vierteljahr vergangen, ist der Verpächter berechtigt, den Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (§ 8 Nr. 1 BKleingG).

Was danach geschieht, hängt entscheidend von den Regelungen im Unterpachtvertrag ab. Inzwischen der Regelfall ist jedoch, dass dein Freund dann die Parzelle komplett zu beräumen hat, d.h. alle Aufbauten und Anpflanzungen, sämtliches Eigentum deines Freundes, müssen restlos entfernt werden. Dieses Worst-Case-Szenario ist eher unwahrscheinlich, wenn die Parzelle wieder als Kleingarten verpachtet werden soll.

VG
verbandsfrei

Rosalinda

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Er müsste also zum Schluss den Garten komplett räumen...davon habe ich ja noch gar nicht gehört, dass das so abläuft. Habe mir seinen Unterpachtvertrag durchgelesen, dazu stand aber gar nichts drin. Kann er dennoch dazu verpflichtet werden?

Joey

Moin Rosalinda,

magst Du uns verraten, warum Ihr überlegt, die Pacht nicht zu zahlen, anstatt einfach regulär den Weg über die Kündigung zu gehen, wenn Ihr den Garten nicht mehr haben wollt?

Ciao
Joey

Rosalinda

Weil er, wenn er den Vertrag kündigen will, erstens die Pacht für dieses Jahr noch zahlen muss (obwohl er den Garten nicht mehr nutzt). Außerdem muss er dann so lange die Pacht weiter bezahlen, bis er einen neuen Pächter gefunden hat. Und da er den Garten samt Inhalt von einer alten Frau geschenkt bekommen hat, ist dort viel zu viel Zeugs und Arbeit, was keiner einfach so übernehmen will. Es gibt praktisch keine andere Lösung, als die Pacht nicht mehr zu zahlen.

verbandsfrei

Hallo Rosalinda,

nur, um das klarzustellen:
Um die Zahlung der Pacht kommt ihr bei bestehendem Vertrag nicht herum! Der Verpächter hat deinem Freund gegenüber einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung und wird diesen auch durchgesetzt bekommen. Die Verweigerung führt nur dazu, dass der Verpächter seine Forderung mit härteren Mitteln beitreiben lassen muss, d. h. mindestens gerichtlicher Mahnbescheid (Kosten bei einer derart geringen Forderung 32 €). Früher oder später wird der Verpächter dann in das Vermögen deines Freundes vollstrecken lassen, was wiederum einiges an Extrakosten verursacht, daneben wohl auch negative Einträge bei Schufa & Co. Wenn ihr Pech habt, nimmt sich der Verpächter einen Anwalt und zieht vor Gericht. Alle Kosten habt ihr dann zu tragen.

Aus dem Minimalbetrag für die Pacht wird dann ganz schnell eine 4-stellige Summe!

Also zahlt die Pacht, kündigt und bringt den Vertrag zu einem ordentlichen Ende.

Im Übrigen ist dein Freund nach Vertragsende nicht mehr zur Pachtzahlung verpflichtet. Gleichwohl hat der Verpächter bzw. dann ja "nur noch" rechtmäßiger Bodenbesitzer einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der dein Freund sein Eigentum auf der Parzelle belässt. Dies wiederum lässt sich nur mit der bereits erwähnten Komplettberäumung vermeiden.

Findet sich in dem Unterpachtvertrag denn überhaupt eine Regelung zur Zeit nach Wirksamwerden einer Kündigung? Da gibt es durchaus viele Varianten, bspw. dass der abgebende Unterpächter berechtigt ist, sein Eigentum noch für ein paar Jahre dort zu belassen.

Der BGH (III ZR 266/12) hat sich bereits mit der Thematik der Beräumung beschäftigt. Demnach muss der Verpächter es nicht dulden, dass der Pächter sein Eigentum auf dem Grundstück belässt, und kann die Entfernung verlangen. Weil das gesetzlich (BGB i. V. m. BKleingG) so geregelt es ist, muss es nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.

Verschenken geht wohl auch nicht? Schon mal den Verein gefragt, ob sie die Parzelle geschenkt übernehmen würden? Sofern der Verein nicht ohnehin enormen Leerstand hat oder gar mit Rückbauüberlegungen hantiert, bringt ihm eine komplett beräumte Parzelle nämlich auch bloß nichts - vom Zeit- und Nervenaufwand eines Gerichtsverfahrens ganz zu schweigen...

VG
verbandsfrei

Rosalinda

Okay, also lieber den Weg über die Kündigung gehen. Ich befürchte einfach, dass dann noch sehr viele Kosten folgen. Wertermittlung, Unterhaltung falls kein neuer Pächter gefunden wird, eventuell Räumung. Das wird alles nicht zu bewältigen sein.

PIT

Hallo Rosalinda !
Dein Freund treibt schon ein eigenartiges Geschäft !!!
Wenn ich einen Garten haben will, überlege ich mir doch vorher alles genau und erkundige mich ausreichend, dann hättet Ihr das jetzige PROBLEM nicht !!!
Wir haben auch noch viele Pächter, die nicht gezahlt haben und weg sind, ohne eig. Kündigung. Der Vorstand hat dann eine Menge Ärger/ Aufwand das Geld einzutreiben. Je nach Typ des Vorstandes, lassen es einige schleifen, andere gehen zum Gericht. Auch ist entscheidend, ob viele Parzellen leer sind oder es viele Bewerber gibt.
Für mich als Kleingärtner mit über 45 Jahren Mitglid einfach unvorstellbar Euer Verhalten!!!

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Online-Seminar am 21.10.2025

Hohe Erträge mit Spalierobst

Ernten Sie Äpfel, Birnen und Aprikosen auf kleinstem Raum

► professionelle Schnitt- und Bindetechniken

► Spalierformen und ihre Vorteile

► Tipps zu Standort, Pflege und Sortenwahl

Heinrich Beltz, Baumschulversuchsleiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für WildbienenWenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Online-Seminar am 12.11.2025

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Dir kostenfrei, wie Du Deine Gartenlaube zuverlässig schützen kannst.
In unserem Online-Seminar erfährst Du:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.

► Welche Schäden abgedeckt sind.

► Was bei Diebstahl gilt.

► ...und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Deine persönlichen Fragen.
Melde Dich jetzt kostenfrei an und sei mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…