Wertermittler

Begonnen von cookie, 03. August 2018, 14:54:33

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cookie

Hallo zusammen,
meine Frage ist, kann man bei der Mitgliederversammlung als Wertermittler gewählt werden, obwohl man keine Schulung hat?
Danke im voraus für die Antworten.

PIT

Wird wohl nicht gehen, bei uns im BL Brandenburg gibt es " SCHÄTZER", die haben eine Schulung gehabt und kommen dann zu zweit die Parzellen schätzen.
Gruß PIT

KnickKnack

Hallo,

Bei uns im Verein gibt es über den Bezirksverein die Ausbildung zum Fachberater für Kleingärten. Diese beinhaltet bei uns die Ausbildung als Wertermittler.
Besteht man die Prüfung, darf man die Wertermittlung vornehmen. Und richtig ist auch, das immer ein zweiter dabei ist. Der muss aber kein Wertermittler sein, es reicht ein Mitglied des Vorstandes.

Ein Fachberater wird bei uns auch nicht gewählt, sondern vom Vorstand ernannt.

Gruß Björn

verbandsfrei

Hallo cookie,

zunächst einmal geht das grundsätzlich. Wenn die Satzung eures Vereins eine Position mit der Bezeichung "Wertermittler" kennt oder die MV sogar nur beschließt, dass es so einen Posten geben soll, so kann sie/er auch besetzt werden.

Fraglich ist nur, welche Aufgabe der "Wertermittler" haben soll.

Sollte es sich um die noch immer weit verbreitete, meist mit einer "Ausbildung" verbundene, durchaus frag-/kritikwürdige Tätigkeit handeln, den "Wert" von Lauben und anderem Eigentum eines abgebenden Pächters zu "ermitteln" ("schätzen" passt da erfahrungsgemäß besser), so kann man schon eine gewisse Struktur hinter der Tätigkeit und Qualifikation bei der Person erwarten.

Denn häufig sind die abgebenden Pächter an die Wertschätzung eines solchen "Wertermittlers" als Maximalverkaufspreis gebunden - jedoch nur, wenn es im Unterpachtvertrag oder darin eingebundenen Regelwerken entsprechend vereinbart ist.

Vielleicht wird euer "Wertermittler" nach dessen Wahl auch zu einer entsprechenden Schulung geschickt, sodass er "befähigt" wird, seine Aufgabe halbwegs professionell auszuführen? Oder gibt es vereinsintern bereits Regelungen, wie Pächtereigentum zu bewerten ist?

VG
verbandsfrei

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Vielen Dank für die Antworten.

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