Wer ist für Rückbauten zuständig

Begonnen von Lieschen, 13. November 2017, 14:46:38

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Lieschen

Hallo,

ich bin neu hier und auf der Suche nach einer Antwort.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

Wir haben uns vor zwei Jahren einen Pachtgarten gekauft. Sowohl der Vorpächter als auch der Vorstand haben uns vor dem Kauf nicht informiert, dass der Zaun und die Hecke außerhalb der Grundstücksgrenze liegen.

Jetzt besteht der Vorstand auf einen Rückbau.
Das sehe ich aber gar nicht ein, da wir beim Kauf davon ausgingen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Was kann ich tun? Bzw wer ist im Recht?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

PIT

Nachfrage : Ist das ein Kleingartenverein oder ein Stück Privatpachtland ???
Egal wie es ist, das ist dann eine arglistige Täuschung, wenn es der Vorbesitzer oder der Vorstand wußte !
Da müßten Sie " Tachelles" mit dem reden !!!
Gruß

Lieschen

Es ist ein Garten in einer Anlage. Ist also Bestandteil eines Vereins.

Ja, so sehe ich das auch.

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann?

PIT

Mit einer gesetzlichen Angabe kann ich nicht dienen.
Doch ich meine hier muß man sofort mit dem Vorstand, wenn das nicht hilft, mit dem Kreisvorstand reden !!!
Wenn die Parzelle also am rand liegt und nach 2 Jahren fällt dem Vorstand ein, daß seine Grenzen der Kleingartenanlage falsch !!!! sind, muß der Verein das regeln und bezahlen und beseitigen, nicht der Kleingärtner.
Steht denn irgendwas diesbezüglich im damals abgeschlossenen Vertrag ???
Es gibt auch oft beim Landesverband einen JURISTEN, den mal schriftlich konsultieren.
Gruß und viel Erfolg.

Colabaum

Hallo, wenn der Zaun nicht auf deinen Grundstück steht, muß die Hecke und Zaun auf den Grundstück eines Anderen stehen, ich weiß nicht ob der Vorstand dich auffordern kann diesen Zaun und Hecke zurückzubauen. Das Grundstück wo die Sachen stehen gehören ja nicht zu deinen Gartem,also sind sie auch nicht dein Eigentum. Gemein ist es nur wenn der Vorpächter und Vorstand darüber bescheid wußten und dich übere Ohr gehauen haben.
Versuche abzuwarten, der Vorstand wird mit dir schon Kontakt aufnehmen und dann fragst du einfach ob sie eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer haben.
Liebe Grüße Uli

Lieschen

Hmmm... beim Kreisverband geht nie jemand ans Telefon und beim Landesverband bekam ich nur dusselige abwehrende Antworten nach dem Motto "ich bin kein Jurist"...

Man muss sich die Anlage so vorstellen, dass die Gärten an einem geraden Weg, der bisher nur zum Begehen geeignet war, liegen. Sieht aus wie eine Straße an der links und rechts die Grundstücke liegen.

Bei dem Zaun handelt sich es um das Stück, welches an diesem Weg angrenzt.

Wir haben den Garten gekauft weil er eingezäunt ist, da wir einen Hund haben. Ohne Zaun ist der Garten für uns nutzlos.

Der Vorstand ist bereits auf uns zugekommen und hat uns aufgefordert abzureissen.

Wir haben versucht zu verhandeln und vorgeschlagen, der Verein soll abreißen und wie bauen wieder auf, aber das würde erbost abgelehnt.


Colabaum

Der Kreisverband hat sicher einen Sprechtag in der Woche wo man seine Anliegen vorbringen kann. Der Landesverband ist nicht für dich da, er vertritt nur die Mitgliedsvereine wenn es Ärger mit Behörden und sonstiges haben, so wurde mir das erklärt von meinen Landesverband.
Du bist nun auf dich allein gestellt, viel Hoffnung auf den Kreisverband habe ich aus persönlicher Erfahrung nicht, aber du kannst dort ja auf offene Ohren stoßen.
Warte ab was der Vorstand als nächsten Schritt macht, für mich persönlich ist es immer wichtig was schriftliches in der Hand zu haben, das gesprochene Wort kann man nicht beweisen, wünsche dir viel Glück.
Uli

Hardy

Hallo Lieschen, hatte ich mal hier eingestellt am 19. August 2017 den Artikel von RA Nessler betreffs Pächterwechsel+ dem Pachtvertrag.
Steht in Deinen Pachtvertrag für Dich als künftige Pflicht diesen Zaun zurück zubauen? Wenn nicht mache den Vorstand darauf aufmerksam, dass es seine Pflicht ist bei einem Pächterwechsel auf künftige konkrete Pflichten des Neuen hinzuweisen.
Dieser RA weist im Pkt. 5 exakt darauf hin.
Bei einem solchen Vorstand kann es auch vorkommen, dass dem einfällt, Waldbäume zu fällen, die schon beim Vorpächter nie beanstandet wurden. So wie nun bei Dir mit dem Zaun. Wie mein Vorschreiber
schon meint: schriftlich. Das tat er aber nicht als der Vorstand mit Dir den Pachtvertrag abschloss.
Hardy
P.S. Du kannst mich auch über meine E-Mail anschreiben. Sh. oben das Briefkuvert nur anklicken!

 
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