Ärger mit dem Vorstand

Begonnen von Melissa, 12. April 2017, 20:26:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hardy

Der Tipp von Verbandsfrei ist ok, was das Minderheitsbegehren betrifft. Les Dir den Text mal durch und suche dann Verbündete, die das vorbereiten.
Das Recht der Minderheit auf Einberufung der Mitgliederversammlung

Das Gesetz gibt in § 37 Abs. 1 BGB einer Minderheit von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen und sie auch gegen den Willen des Einberufungsorgans (in der Regel der Vorstand) zu erzwingen.
Dieses Recht kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden. Zu berufen ist die Mitgliederversammlung, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung 10 % der Mitglieder die Einberufung verlangt. Der zehnte Teil der Mitglieder kann nur dann eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Satzung kann aber auch ein höheres Quorum vorsehen, so z. B. 20 %.

Wenn die satzungsmäßige oder die gesetzliche Minderheit die Einberufung einer Mitgliederversammlung durchsetzen will, muss sie ihr Verlangen zunächst innerhalb des Vereins geltend machen. Das Verlangen muss in der Regel schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Angehörigen der Minderheit können ihr Verlangen einzeln erheben oder, was zweckmäßiger ist, in einem von allen unterschriebenen Schriftstück.
Bei der Formulierung des Antrags an den Vorstand (Einberufungsorgan) ist darauf zu achten, dass er den vom Gesetz geforderten Inhalt hat.

Erstens muss der Antrag den Zweck der Mitgliederversammlung eindeutig erkennen lassen, also worüber diese beschließen soll. Es empfiehlt sich, die betreffenden Angelegenheiten als Tagesordnungspunkte der einberufenen Mitgliederversammlung zu formulieren.
Zweitens müssen die Gründe angegeben werden, also warum die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung zu den vorher angegebenen Tagesordnungspunkten verlangt wird.

Dem ordnungsgemäß gestellten Begehren auf Einberufung der Versammlung muss das zuständige Vereinsorgan entsprechen. Ein Prüfungsrecht besteht nicht.

Wird einem ordnungsgemäß gestellten und somit berechtigten Verlangen in angemessener Frist durch den Vorstand nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht nach entsprechendem Antrag die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen (§ 37 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.
Das Amtsgericht entscheidet auf Antrag der Mitglieder, die vom Vorstand erfolglos die Berufung der Versammlung (oder Ergänzung der Tagesordnung) verlangt haben.
Das Amtsgericht prüft die Voraussetzungen der Antragsberechtigung; dazu gehört auch die Prüfung, ob der Gegenstand der Berufung satzungsgemäß zur Zuständigkeit der Versammlung gehört und ob das Minderheitenrecht nicht missbräuchlich ausgeübt wird.

Vor der Entscheidung muss das Gericht den Vorstand des Vereins zu dem Antrag hören.
Die Ermächtigung des Gerichts kann auch Versammlungszeit und Ort bereits festlegen oder doch zeitliche Grenzen setzen. Das Amtsgericht kann auch eine Bestimmung über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen (§ 37 Abs. 2 BGB).
Die Ermächtigung wird mit der förmlichen Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung an die Antragssteller wirksam (§ 16 Abs. 1 und 2 FGG).

Gegen die Ermächtigungsverfügung des Rechtspflegers kann innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landgericht (§§ 160 FGG, 11 RPflG).

Wichtig ist, dass die Unterschriften der Mitglieder 2x im Orginal mit der o.g. Begründung vorhanden ist. Das 2te Orginal ist für das Amtsgericht, wenn der Vorstand die Sache hinauszögert oder verhindern will.

Ggf. kauft Euch die Schrift "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer/Waldner. Dort findet man Muster für den Antrag an den Vorstand, auch an das Amtsgericht und andere Tipps.

Ich war vor 10 Jahren selbst an einem Minderheitsbegehren beteiligt und es gelang den Vorstand dadurch von einem teuren Vorhaben abzubringen und damit seine gleichzeitige Abwahl durchzusetzen. Wir hatten aber vorher neue Kandidaten für die Neuwahl vorab gefunden.

Hardy


UtaBaumgartner65

Oje das ist bitter  da sieht man man muss wirklich auf die Termine achten

Hardy

Nö wegen der Termine. Aber dies z.B. lesen:
Ggf. kauft Euch die Schrift "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer/Waldner. Dort findet man Muster für den Antrag an den Vorstand, auch an das Amtsgericht und andere Tipps.

Hardy

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Online-Seminar am 12.11.2025

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Ihnen kostenfrei, wie Sie Ihre Gartenlaube zuverlässig schützen können.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.

► Welche Schäden abgedeckt sind.

► Was bei Diebstahl gilt.

► ...und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Ihre persönlichen Fragen.
Melden Sie sich jetzt kostenfrei an und seien Sie mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für WildbienenWenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Verwandeln Sie Ihren neuen Garten in „Ihren“ Garten
► wie Sie Beete und Gartenarbeiten planen

► Boden vorbereiten und den Garten gestalten

► Fuß fassen im Vereinsleben sowie Rechte und Pflichten

Miriam Wüstefeld, langjährige Kleingärtnerin und Fachberaterin, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…