Wertschätzung eines Bahn Landwirtschafts Schrebergartens

Begonnen von Hagelstein, 04. Juli 2015, 09:07:37

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Hagelstein

Guten Tag liebe Gartenfreunde,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen weil ich so langsam nicht mehr weiter weiß.

Mein Vater hat 2001 einen Garten der Bahn Landwirtschaft gekauft der ziemlich verwildert war und hat ihn komplett neu aufegbaut. Als Maurer hat er sich ein richtiges Steinhaus mit Fundament und Klinker mit richtigen Hausfenstern und einer Wohnhaustüre usw. gebaut 24qm, das ganze sehr fachmännisch da er selber Jahrzehnte als Maurer tätig war. Der Garten war schon ein Vorzeigarten in dieser Kolonie. Dann hatte er mehrere Unfälle und lag auch unter anderem fast 1,5 Monate auf der Intensivstation und kann auch mitlerweile den Garten nicht mehr bewirtschaften. Nun wechselte der Obmann und das nächste war, dass mein Vater den Garten in Ordnung bringen solle sonst würde der Garten gekündigt. Danach versuchte ich noch meinem Vater dabei zu helfen den garten wieder in Schuß zu bringen was uns aber nicht wirklich gelang weil ich auch beruflich viel im Ausland tätig war. Wir wollten einen Schätzter termin der wie auch andere Sachen von dem Obmann verzögert wurde. Ich beschäftigte mich mit der Wertschätzung und habe den Garten anhand geltender Richtlinien geschätzt und unseren ersten Preis dem Obmann genannt. Auf einmal gab es keine Liste mehr mit Interessenten und man hörte wieder nichts mehr. Obwohl direkt neben dem Garten viele neue Häuser gebaut wurden und diese alle einen Garten dort wollen und sich danach teilweise vom Haus einen Zugang zum Garten machen, Interessenten gibt es also genug, trotzdem passierte nichts und der Garten verwilderte weiter. 
Mein Vater bekam wieder Post er solle den Garten sofort räumen und den Schlüssel abgeben der Obmann würde den Garten schätzen lassen. Daraufhin schrieb ich an  den Hauptverband und schilderte die Gesamtsituation. Alle Kündigungsschreiben hatten Formfehler, falsche Jahresangabe und nicht einmal einen Absender an den man hätte antworten können. Den Einspruch ließ ich über den Hauptverband an den Obmann weiterreichen da ich von diesem keine Adresse hatte. Dann bekam ich einen Anruf des Obmanns, dass der Garten drei Tage später geschätzt werden solle, zu der Zeit befand ich mich in den USA und mein Vater war aufgrund seiner Behinderung nicht lauffähig was keinem interessierte und der Garten wurde ohne unsere Anwesenheit und ohne Möglichkeit etwas aufzuräumen geschätzt. Nun haben wir das Schätzprotokoll das im Großen und ganzen ähnlich meinem Ansatz entspricht bis auf die Schätzung dieser herrlichen Laube. Hier wurde gesagt, dass in der Gartenordnung steht es kann für Aufbauten nicht mehr als 5000Euro angenommen werden. Als mein Vater den Garten übernommen hat wurde keine Gartenornung mit dem 5000Euro Zusatz übergeben oder unterschrieben, sonst hätte sich mein Vater ja auch nicht soviel Mühe gemacht.

2008 ging der "alte" Obmann durch den Garten und gab jedem eine Gartenordnung und ließ sich das quitieren. In dieser steht dieser Satz, dass Aufbauten nicht mit mehr als 5000 Euro anzunehmen sind. Nun stellen sich mir mehrere Fragen die bei denen mir vielleicht hier Jemand helfen kann:

1: Was gilt denn nun, wie kann ich denn Jemanden der viel Geld und Arbeit investiert hat sieben Jahre danach sagen das er nur 5000 Euro max. dafür bekommt, natürlich minus Zeitwerverfall. Ist das so rechtens?

2: Gab es diesen Zusatz auch 2001 weil ich konnte in den Unterlagen nichts finden.

3: Dürfen z.B. Kirschbäume die schon dreißig Jahre dort stehen nun meinem Vater angelastet werden weil diese nicht laut Gartenordnung erlaubt sind, die standen schon Jahre bevor mein Vater den Garten gekauft/gepachtet hat.


Ich hoffe hier kann mir Jemand helfen weil die Zeit um gegen das Wertschätzungsprotokoll Einspruch einzulegen wird knapp.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,

Michael

Hardy

Michael,
gibt es lt. Satzung bei Streit zwischen Mitglied und Vorstand ein Schiedsgericht, dann dort Einspruch ergeben?
In der Gartenordnung der Eisenbahnergärten Hamburg gibt's eine Klausel, dass u.U. bei der Kündigung auch die Aufbauten und Anpflanzungen beseitigt werden müssen.
Ansonsten ist es m.M.n. möglich einen RA hinzuziehen, der an Hand der Dokumente der Bahn Landwirtschaft e,V., auch der von Dir genannten Gartenordnung (Preisbildung Lauben)helfen kann.
http://www.kgvberggartenhannover.de/Schatzrichtlinien.pdf, Michael schau mal dort in die Richtlinie rein!

Viel Erfolg
Hardy

Hagelstein

Hallo Handy,
Vielen Dank für deine Antwort,werde mir das mal ansehen.

Grüße,

Michael

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