Befreiung Pflichtstunden

Begonnen von egon, 30. August 2014, 14:08:52

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egon

Ich habe hier schon viel gelesen, auch im Internet zum Thema Pflichtstundenbefreiung:
Zum Bsp. ab bestimmten Alter usw. Frage ist das zulässig nach dem Antidiskriminierungsgesetz, siehe hier
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ,,Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll".

Wenn die MV entsprechende Regelungen bereits getroffen hat (also Befreuung ab 70 Jahre), müßte diese Regelung nach dem AGG nichtig sein oder ??? ohne, dass es weiterer Beschlüsse bedarf ???
Bei uns sind ca. 50% über 70 Jahre, trotzdem müssen notwendige Arbeiten erledigt werden.
Bitte nur sachliche Antworten !

Hardy

Hallo Egon,
schau mal bitte hier rein: http://stadtverband-leipzig.de/dr-roessger-antwortet.html
Unter Rechtsfragen im Kleingartenverein hatte ich das vor einiger Zeit hier eingestellt. Da gibt es von dem RA Dr. Rößler unter "Sind Gemeinschaftsstunden unbedingt notwendig?, Antwort.

Ich sehe Euren MV-Beschluss nicht im Gegensatz zum AGG, denn:
- auch ein Kleingärtner muss seinen eigenen Garten in Ordnung halten durch  körperliche Leistung
- wenn bestimmte Leistungen im Rahmen der Pflichtstunden auf Grund Alter nicht gemacht werden können, gibt es ja noch andere leichtere Arbeiten zugunsten des Vereins
- der Ausgleich für nicht geleistete Pflichtstunden kann auch mit Hilfe von Beschlüssen einer MV durch Zahlung eines Geldbetrages abgegolten werden.

Ich bin selbst über 70 und leiste meine Pflichtstunden im Rahmen meiner körperlichen Kräfte oder machte für den Verein z.B. konkrete Arbeiten für unsere Vereinschronik.

Und gehe mal in die Suchfunktion rein, gib dort Pflichtstunden ein. Da findet man vieles dazu.

Hardy aus Sachsen

egon

Hallo Hardy,

danke für die schnelle Antwort. Wegen des AGG meinte ich hier, dass auf Grund des Alters die jüngeren GF Pflichtstunde machen sollen, die älteren nicht. Es gibt genügend Möglichkeiten für alle sich am Vereinsleben aktiv zu beteiligene, es besteht sogar die Pflicht, gleiche Rechte und Pflichten.
Selbst die Bezahlung der Pfliuchtstunden wäre eine Möglichkeit. Ich rechne so:
bei uns 8 h /a x 8,50 Euro Mindestlohn(zur Zeit sollen es 12,50 Euro bei uns sein)= ca. 70 Euro /a /12 = ca. 6 Euro / Monat, das wäre doch nicht zu viel oder ? Ich wollte eigentlich die Frage stellen, ob nicht aus o.G. wegen des AGG diese
Regelung der Befreiung von den Pflichtstunden nicht sogar nichtig wäre, so dass ein weiterer Beschluß hinsichtlich der Abschaffung dieser Regelung nichtig wäre.
VG Egon 

Hardy

Hallo Egon,
ich komme noch mal auf unsere Beiträge wegen der Pflichtstunden zurück. Schau mal das bitte an:
Nichtleisten der satzungsgemäßen Gemeinschaftsarbeit

Zahlung einer Entschädigung durch den Kleingärtner

Das Amtsgericht Stollberg hat mit Urteil vom 21.Mai 1996 festgelegt, dass ein Kleingärtner zur Gemeinschaftsarbeit durch Satzung verpflichtet ist.
Leistet das Mitglied die durch die Jahresmitgliederversammlung festgelegten Arbeitsstunden nicht ab, ist es zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Dieser Satz kann höher liegen als der Lohn eines Arbeitnehmers.

Das Gericht erlaubt dem Verein die Entschädigung sogar etwas höher anzusetzen, als den üblichen Arbeitslohn pro Stunde.

Grund: das Mitglied soll animiert werden seinen körperlichen Einsatz als Beitrag für die Gemeinschaft zu sehen; Geldzahlung ist nur Ersatz für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.

Amtsgericht Stollberg vom 21.Mai 1996 - Az 1 C 1215/95

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