Definition: Ausschluss

Begonnen von orchidee, 22. November 2009, 08:35:00

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orchidee

in meinem speziellen Fall ist es so, dass der KGV per Verwaltungsauftrag des KV den Verein zwar führen darf, jedoch keine Pachtverträge kündigen darf. Dies geschieht durch Antrag beim KV. Eine Ablehnung trotz 18 Monaten Zahlungsverzug eines Pächters hat der Vorstand bereits erhalten.
Dem KGV bleibt nur die Möglichkeit der Vereinsstrafe (Ausschluss). Ziel ist es den KV in Handlungszwang zu bringen.

Hans

18 Monate Zahlungsverzug - und der KV lehnt die Kündigung ab ????
Was sind denn das für Pfeifen ?!
In diesem Fall wäre ich mit meinem Verein aus dem Verband ausgetreten.

Hans

orchidee

ach Hans *seufz*
ganz ohne Dachverband geht es nicht ... ich hatte ein Gespräch mit einem in Frage kommenden Stadtverband - doppelte Kosten, gleiche Zwänge. Der LV sagt, es sei unüblich KGV als direktes Mitglied aufzunehmen.
Und nun hab ich gelesen, dass es in Leipzig KGV OHNE Dachverband gibt... ich werd mich schlau machen.


Hans

Hallo Orchidee,

gibt´s in Dresden und Freital auch. Allerdings habe ich zu den Vorständen keine Beziehungen.

Grüße von Hans

Andreas

Natürlich sind Mitgliedschaft im Kleingartenverein und Abschluß eines Pachtvertrages zwei verschiedene Rechtsverhältnisse,die nur damit verknüpft sind,daß für den Abschluß eines Pachtvertrages für einen Kleingarten die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung ist. Und - natürlich kann die Mitgliedschaft gekündigt werden, ohne daß das den Pachtvertrag berührt. Der Pächter spart sich zwar dann den Mitgliedsbeitrag, sollte aber -nach Vorstandsbeschluß- mit einer "Verwaltungsgebühr" belegt werden, die mindestens die Höhe des Beitrages hat. Und er hat weiterhin seine Pflichtstunden zu leisten, da er ja die Anlage, Wege usw. auch nutzt.
Gründe für den Ausschluß als Mitglied müßte die Satzung enthalten. Z.B. vereinsschädigendes/ vereinsgefährdendes Verhalten.
A

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