Kündigung der Kleingartenanlage durch Verpächter

Begonnen von Jörg, 01. August 2009, 13:35:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jörg

Hallo Community,
ich habe einige Urteile im www gefunden.
Stimmt es, dass es möglich ist das der Verpächter (bei uns ist das die Stadt) die Kleingartenanlage als ganzes kündigen kann, wenn der Vorstand nicht darauf achtet, dass das BKleinG gesetzt eingehalten wird? Z.B. wenn einzeln oder mehrfach zu groß gebaut wurde und der Vorstand nicht für den Rückbau sorgt, Gärten verwildern etc. Praktisch gesehen findet das BKleinG kaum in unserem Verein Anwendung, es steht zwar in der Satzung, nur in der Realität lässt der Vorstand vieles schleifen. MV Neuwahlen sind bei uns Anfang nächstes Jahr. Solange können wir nur Schadensbegrenzung betreiben.
Da der kreisverband zwar (angeblich) Begehungen in unserem Gartengelände durchgeführt hat, die katastrophalen Zustände aber auch nicht unterbindet, weiß ich nicht mehr wen man noch einbinden kann um Abhilfe zu schaffen. Eine Klage bringt keine kurzfristige Abhilfe, da die Gerichte überlastet sind. Längerfristig könnte es dazu kommen, da es nicht einzusehen ist, dass Vereinsgelder aufgewandt werden müssen, weil der Vorstand die Gesetze und Verordnungen nur teilweise durchsetzt. Wen kann man noch einschalten? Ordnungsamt? Baubehörde? Grünflächenamt?
Viele Grüße,
Jörg

Horst

Hallo Jörg;
ja, der Verpächter = Stadt kann den Vertrag = Zwischenpachtvertrag mit dem Zwischenpächter = Verein kündigen; und zwar nach Abmahnung
nach BKleingG § 10 (1) 1. wohl wegen Pflichtverletzungen des Vereins nach § 9 (1) 1.
Bitte nachlesen.

Es kommt auf die Stadt an ob sie unzufrieden ist.

Euer
Horst

Burchard

Hallo Jörg,

warum die Panik?

Deine Beschreibung kann genau so gut auf unsere Anlage passen.

Der Stadt ist es doch völlig egal - wenn die regelmäßig die Pacht bekommt ist alles OK.

Kündigen werden die so schnell nicht - wo sollen dann die ganzen Nachpächter herkommen?

Problematisch wird es nur, wenn mal eine schlauer Kämmerer auf die Idee kommt den Status von Kleingartenanlagen in "Feriensiedlung" zu ändern. Dann sind locker € 7,50 Pacht je m² möglich.

Gruß
Burchard

Jörg

Hallo Burchard,
das Problem daran ist einfach erklärt.
Ein Teil des Gartengeländes liegt in einem attraktiven Siedlungsgebiet. Zum anderen benötigt die Stadt ökologische Ausgleichsflächen. Weiterhin hat die Stadt alle Kleingartenvereine abgemahnt, wegen Verunreinigung öffentlichen Raumes und durch das nicht einhalten des BKleinG spielt man den Kritikern bei der Stadt noch in die Hände. Und genau die Ansetzung des Pachtbetrages für Siedlungen steht als Gefahr im Raum durch das durch den Vorstand geduldete Fehlverhalten einiger weniger Personen.
Viele Grüße,
Jörg

Jörg

Hallo Horst,
vielen Dank für die qualifizierte Antwort.
Sehe ich es richtig, das somit auch §8 Abs. 2 zur Anwendung kommen könnte?
Zitat Anfang:
Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen wenn,
der Pächter oder oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Zitat Ende
Viele Grüße,
Jörg

Horst

Hallo Jörg;
meine Antwort: Ja, auch nach § 8 (2).
Grundstückseigentümer ist Verpächter
des Grundstücks, der Anlage)an Verein = Zwischenpachtvertrag.
Verein ist Verpächter eines KleinGARTENS
an einen Kleingärtner = Kleingartenpachtvertrag.
(Verein ist Zwischenpächter zwischen Grundstückseigentümer und Kleingärtner).

Das ergibt bezüglich BKleingG

§ 8: Fristlose Kündigung (Zahlungsverzug,    
     SCHWERwiegende Pflichtverletzungen)
     des Kleingartenpachtvertrages gegenüber
     Pächter = Kleingärtner
     durch den Verpächter = Verein.
   
§ 9: Ordentliche Kündigung = fristgemäße
     Kündigung für den 30. November (§ 9 (2)).
     Fälle beachten: A: (1) 1. und
     B: (1) 2. bis 6. (A und B sind von mir).

§ 10: Siehe mein erster Beitrag vom 02.08.09
      09:10. Hatte § 8 (2) nicht erwähnt.

Hallo Juristen. Stimmts so?

Viele Grüße
Horst

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr 2026:

► Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

► Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

► Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

► Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

► Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

► ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt vorbestellen!

Online-Seminar am 12.11.2025

Laubenversicherung einfach erklärt

Matthias Voss, Versicherungskaufmann der Feuersozietät Berlin, erklärt Ihnen kostenfrei, wie Sie Ihre Gartenlaube zuverlässig schützen können.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie:

► Was bei Sturm und Hagel gilt.

► Welche Schäden abgedeckt sind.

► Was bei Diebstahl gilt.

► ...und vieles mehr.

+ Im Anschluss beantwortet Matthias Voss Ihre persönlichen Fragen.
Melden Sie sich jetzt kostenfrei an und seien Sie mit dabei!

Jetzt kostenfrei anmelden!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten. Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…
 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Pflanzenlisten für Wildbienen

Die richtigen Pflanzen für WildbienenWenn Sie Ihren Garten oder den Balkon insektenfreundlich bepflanzen möchten, können Sie aus dem Vollen schöpfen. Es gibt eine riesige Auswahl an Blütenpflanzen, mit denen Sie für Pollen und Nektar sorgen können. Hier finden Sie die passenden Arten.

mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Oktober

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Oktober.
mehr…

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Einen Kleingarten übernommen - und jetzt?

Verwandeln Sie Ihren neuen Garten in „Ihren“ Garten
► wie Sie Beete und Gartenarbeiten planen

► Boden vorbereiten und den Garten gestalten

► Fuß fassen im Vereinsleben sowie Rechte und Pflichten

Miriam Wüstefeld, langjährige Kleingärtnerin und Fachberaterin, zeigt wie es geht! Jetzt zum Seminar anmelden!

Jetzt anmelden!

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…