Hauptversammlung

Begonnen von Gartenfee, 13. Oktober 2007, 19:55:00

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Re(e)Bell

@Eckhard, du möchtest wissen wo das steht ?
Bitte sehr:
Einen Anspruch auf Öffentlichkeit der MV oder auf Anwesenheit bestimmter Personen haben weder das einzelne Vereinsmitglied noch dritte Personen. Der Versammlungsleiter ist zuständig dafür, ob Gäste zur MV zugelassen werden (a.A.: Reichert, 8. Aufl., Rn. 974: Zuständigkeit der MV) - immer vorbehaltlich, dass die Satzung nichts anderes regelt. Wird man sich in der MV nicht formlos einig, kann ein Organbeschluss über die Zulassung herbeigeführt werden.
Der Versammlungsleiter hat darauf zu achten, dass zugelassene Gäste sich nicht an der sachlichen Diskussion beteiligen. Das Leitungsrecht des Versammlungsleiters geht nicht so weit, dass er hierüber befinden kann. Auch Zwischenrufe der Gäste sind nicht gestattet. Hierdurch soll verhindert werden, dass auf Diskussion und Abstimmung durch Aussenstehende Einfluss genommen wird.
Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rn. 196

Gruss Re(e)Bell

ilex

hallo (re(e)bell,

ich "trau" mich schon fast garnicht mehr zur antworten (wg. eckhard´s reaktion). exakt wie du es beschrieben hast handeln wir seit fast 100 jahren - auch ohne kommentar zum bklg o.ä.! wir sind sehr wohl daran interessiert, dass "öffentlichkeit" an unserer jhv teilnehmen kann - unsere satzung regelt unter welchen umständen die "öffentlichkeit" teilnehmen kann oder nicht. unsere jhv wird nicht nur von den repräsentanten befreundeter vereine besucht (die in der regel auch ein grußwort halten), sondern auch gerne von der örtlichen presse - der senden wir ebenfalls eine einladung zu. u.a. haben es unsere zu ehrenden gartenfreundinnen und gartenfreunde verdient, in einem würdigen rahmen geehrt zu werden und darüber darf auch die örtliche presse gerne berichten.

neben den "klassischen tagesordnungspunkten" (berichte etc.) werden sehr wohl auch "kritische" angelegenheiten besprochen - aber eben halt sehr sachlich und moderat.

einmal jährlich findet eine "interne" mv statt - ohne gäste, ohne ehrungen - hier darf und wird auh tacheles geredet. sollte sich hierbei feststellen. erfolgreich gestellte anträge werden jedoch auf der nachfolgenden (öffentlichen) mv behandelt.

ich kann mir vorstellen, dass wir nicht der einzige verein (370 parzellen) sind, der so verfährt.

zu eckhard´s anmerkung "wo steht das": m.e. bräuchte so etwas nirgendwo stehen. es genügt in den meisten fällen ein gesunder menschenverstand und die bereitschaft, zu gegebener zeit das richtige zu entscheiden...!

gruß

ilex

Uwe

Hallo Gartenfee

Ob eine Versammlung öffendlichen darf/muss, ist hier ja schon ausreichend beantwortet. Aber was für ein Sinn soll so eine öffendliche Versammlung haben? Für die Presse ist das vieleicht sinnvoll, aber haben denn die Nichtkleingärtner Interesse an die Wünsche und Probleme von uns Kleingärtnern? Ich glaube eher Nein. Ich überlege mir jetzt, ob ich nicht mal eine öffendliche Versammlung mache, aber ob das Vereinsheim dadurch voller wird wage ich zu bezweifeln, es sei denn unter Punkt Verschiedenes steht "Freibier und Erbsensuppe gratis". Denn auf eine MV dürfen nur Mitglieder beschliessen oder ihr Beitrag aussprechen und eine Mitgliedschaft ist nicht auf andere Übertragbar.

Gruß Uwe  


Eckhard



fest steht, das es weit verbreitet ist, ohne formal vorzugehen, Gäste (meist aus den Kreisverband oder Gemeindeverwaltung ) bei den Mv s dabei zu haben. Alle die hier gegen Öffentlichkeit in der Vers. plädieren, dürfen auch diese Besucher nicht zulassen.

das , was endlich abgeschafft gehört ist, der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes". Weil dort nichts beschlossen werden kann.
Plaudern kann man besser außerhalb des offiziellen Teils der Vers.

Kleingärtner sollten mal MV's von Sportclubs oder Segelclubs besuchen. Dort könnten sie sicher noch was in Sachen Öffentlichkeitsarbeit lernen

ilex

..sorry eckhard,

aufgrund deines jetzigen beitrages kann ich nur die schlussfolgerung ziehen, dass aus deiner sicht alle kleingärtner offenbar ausserhalb unserer "gesellschaft stehen" - merkst du überhaupt die einschläge noch...?

endschuldige bitte meine etwas "miese antwort" : aber lieber sckhard, wäre es nicht besser für dich als zauberkünstler aufzutreten? nur du verstehtst es, aus jeder noch so kleinen" mücke" einen "elfanten" zu machen...!


vorerst dazu

euer

ilex

Eckhard

würdest du so freundlich sein, und deine "Mücke" etwas zu erläutern?

meine Einlassung sollte darauf hin deuten, dass das Gleichheitsprinzip von "Kleingartenorganisationen" besonders gerne außer Acht gelassen wird.

Uwe

Eckhard! Ich glaube nicht das Kleingärtner bei Segel und Sportvereinen, in Sachen Öffendlichkeitsarbeit was lernen können. Wenn ein KleinGV keine öffendliche Versammlung macht heißt es noch lange nicht das sie keine Öffendlichkeitsarbeit leisten. In unseren Bundesland wird zum von Verband und den einzelnen Vereinen offene Abende, Informationstage und ein Tag der offenen Tür angeboten. Ich denke mal es ist in den anderen Ländern auch so. Denn das macht mehr Sinn als eine Versammlung öffendlich zumachen, auf der man sich schlecht vorbereiten kann.

Gruß uwe  

Gartenfee

Hallo Gartenfreunde,
eigentlich wollte ich nur eine Auskunft von euch. Dass dieses Thema solche Reaktionen hervor ruft, hätte ich nicht gedacht. Ich wollte keine Abhandlungen über Öffentlichkeitsarbeit der Kleingärtner oder eine sonstwie geartete Darstellung über das Kleingartenwesen.

Mir ging es in der Hauptsache darum, aus der nächsten HV in paar nicht dem Verein angehörenden Ehefrauen von ständig nörglnden  Vereinsmiglieden fernzuhalten. Diese Frauen stören laufend durch unqualifizierte Zwischenrufe und gegen die Verwaltung gerichtete giftige Bemerkungen.

Durch meine Androhung, diese Ruhestörer aus der nächsten HV auszuschließen, entbrannte die Diskussion über die (nicht)öffentliche Hauptversammlung.

Ich werde auf der Einladung zur nächsten HV ausdrücklich vermerken, dass diese Versammlung nichtöffentlich ist und nur Vereinsmitglieder zugelassen sind. In der Vergangenheit wurden von meinen Vorgängern wegen solchen Vorfällen schon zwei Hauptversammlungen abgebrochen.

Ich möchte mich bei euch für eure Beiträge recht herzlich bedanken.

Gartenfee

 

Horst

Liebe Freunde;
gottseidank, dass Gartenfee einiges zurecht gerückt hat.
Es sind also nicht wir vermieften, die Öffentlichkeit scheuenden, Kleingärtener bzw. Kleingärtnerfunktionäre.
Lest die anderen sachlichen und positiven Beiträge:
Wir machen unsere Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der internen
MV, zu der wir manschmal Gäste zulassen oder sogar einladen) - wenn sie wie bei Gartenfee nicht stören.

In der MV eines KG-Vereins sind Verpächter,
meist als Zwischenpächter, und Pächter vertreten.
In meinem  erst Beitrag habe ich das angedeutet.
Müssen wir auch noch darüber diskutieren?

Euer Horst

Eckhard

natürlich ist es einfacher,  alle Gäste auzuschließen, als eine Versammlung straff zu leiten und ggf einzelne Störer nach erfolgloser Ermahnung des Saales zu verweisen. Oft liegt es daran, dass der Versammlungsleiter  auch an der Diskussion aktiv teilnehmen will. das können nur sehr wenige.
Endweder oder ist besser.

lore

@Gartenfee

in diesem Fall würd ich das auch so machen wie du.Wünsch dir viel erfolg

Gruß lore

Uwe

Ehepartner auf der Versammlung ist okay, sie können sich auch zu Wort melden, aber dann schön sachlich bleiben.

Gruß Uwe

Eckhard

Du mußt daran denken Alle gleich zu behandeln, oder liebt du Willkühr?
Wenn Ehepartner nicht Mitglieder sind, haben sich nicht mehr Recht als andere Nichtmitglieder.
Wie willst Du sonst neue Fördermitglieder kriegen?

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